Hausverwalter - Verträge einsehen

3. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverwalter - Verträge einsehen

Hallo,
ich bin 1. Vorsitzender einer Wohngemeinschaft und möchte nun die Verträge vom Hausverwalter einsehen. Er verlangt 50 Cent je Kopie und antwortet nicht beim Versuch einen Termin zu vereinbaren. Meine 2 Fragen:
a) Sind 50 Cent je Kopie nicht Wucher ?
b) Wie kann nun vorgegangen werden wenn letztendlich keine Antwort auf Terminvereinbarungen erfolgt?
c) Wie kann dieser abgewählt werden - keiner der Eigentümer ist mit ihm einverstanden (wurde uns vom Bauträger für 2 Jahre aufs Auge gedrückt)
Vielen Dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Einsehen oder Kopieren ? Das erste kann nichts kosten.

1. Vorsitzender von was. Wenn dann bist doch wohl Beiratsvositzender oder seit ihr ein Verein.

Bediene dich eine Gerichts wenn der Verwalter dir dir Einsicht in die Unterlagen verweigert. Vorher mal Einschreiben Rückschein zum Beweis.

Für die Abwahl braucht es einen Beschluss. Wenn alle dafür sind würde ich erst mal nen neuen Verwalter suchen. Der wird kostenlos helfen den alten loszuwerden.

Die meisten werden wohl ablehnen, wenn er erfährt was bei euch los ist......


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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Heutzutage liegt der Selbstkostenpreis je schwarz-weiss-Kopie bei 0,10-0,15 Euro je Stück (inkl. Verbrauchsmaterial)

Im Mietrecht werden von den Gerichten bisher maximal 0,25 Euro je Kopie für angemessen erachtet - allerdings soll damit auch das Heraussuchen, Kopieren an sich, Wieder-Wegheften abgegolten sein ... was ich dann für wiederum nicht kostendeckend halte.

Für's einsehen darf zwar nichts verlangt werden, aber Selber-Abfotografieren macht ja auch Arbeit und eine Ausfertigung, um später in Ruhe drüberzuschauen, zu prüfen, mit anderen zu besprechen halte ich für sehr sinnvoll.

Ansonsten: WEG-Recht = nicht so mein Fach ;-)

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Dieter H"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für deine Antworten.
Ja Beiratsvorsitzender war gemeint.
Mit 50 Cent je Kopie wollte ich mal wissen ob es legal ist oder doch eher unter Wucher fällt. Meine Idee ist daher die Verträge abzufotografieren - das sollte er ja wohl zulassen.
D.h. man kann den Verwalter vor Ablauf der 2 Jahre mit Mehrheitsbeschluss abwählen oder muss man ihm sonst noch was nachweisen?
Den letzten Satz hatte ich nicht verstanden - war es auf potentielle Nachfolger bezogen, dass diese ablehnen werden? So schlimm ist es bei uns auch nicht. Der Hausverwalter ist halt mit dem Bauträger befreundet - das dringt halt zu oft durch (Neubau: Arbeiten sind noch nicht ganz abgeschlossen)
Die Mehrheit ist sogar dafür die Verwaltung selbst in die Hand zu nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Den HV Fehler kann man auch abwählen. Dann ist der schneller raus. Jedoch läuft sein Vertrag evtl. weiter und ihr zahlt für nichts. Können auch 5 Jahre sein.

quote:
Der Hausverwalter ist halt mit dem Bauträger befreundet

Meist ist das Schlimmer - und es gibt finanzielle Verbindungen.

Ich würde statt dessen in einen Sachverständigen investieren und Anwälte die das Haus betrachten. Das kann man alles neben dem HV auch selber machen.


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