Hausverkauf permanente Besichtigung!

17. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf permanente Besichtigung!

Hallihallo,
im August 2004 sind wir nach langer suche in ein Haus gezogen.
Haben dort alle drei Wohnungen angemietet, also ein Familiendomizil, war auch die Vorraussetzung dafür......(3 Familen Ich/Mutter/Lebensgefährtin insgesamt 4 Kinder)
Die untere Wohnung war eine Bruchbude und wurde in Eigenleistung völlig saniert, insgesamt waren dafür 8 Wochen nötig!

Badezimmer inkl. Fliesen alle Steckdosen und Schalter...etliches an Putz, Laminatböden usw. eigentlich alles....
Obere Geschoss ist einigermassen okay....halt Altbau aber es geht!
Mitllere Wohnung müsste noch einiges dran getan werden.
Die Warmmiete beträgt 950.-€ aus diesem Grund waren wir auch bereit diese Dinge in Eigenleistung zu erbringen und hätten damit es nett wird auch noch einiges vor.....
Mit dem Vermieter selbst gibt es so keine Probleme, und der Vertrag ist völlig normal ...Tierhaltung wird nicht wiedersprochen usw.Laufzeit:unbefristet!(leider!)
Schätze mal das ich in die untere Wohnung ca.5000€ reingesteckt habe und ne Menge schweiss, wurde zwar von Freunden und Verwandten tatkräftig unterstützt!Leider habe wir diese Massnahmen zwar in Einwilligung des Vermieters gemacht, jedoch nicht schriftlich festgehalten!
Im beisein von Zeugen wurde aber bestätigt das aufgrund der Tatsache das das Objekt nach langer Zeit endlich wieder komplett vermietet ist und keinerlei Verkaufsinteresse besteht, habe da extra nachgefragt bevor ich Material angeschleppt habe...!

Vor ein paar Tagen stellte ich dann fest es befindet sich am Haus ein Schild zu verkaufen *grrrr*
Seitdem werden wir häufiger mit Besuchsterminen malträtiert und ehrlich gesagt fühle ich mich dadurch stark in meiner Ruhe gestört, generell habe ich nicht gerne fremde in der Wohnung die vorallem die untere Wohnung bewundern :-(Vielleicht doch zuviel Mühe gemacht!Die Hunde mögen das auch nicht !
Jetzt gehts auch schon los, das die Leute hier klingeln, weil ja das Schild am Haus ist!Bin ich Immobilienmakler???*lol*Das nervt.....

Vorallem ärgert es mich, das ich irgnedwie in der Luft hänge, leider auch den Kaufpreis nicht finanzieren kann!

Was passiert wenn verkauft wird?Haben wir Rechte normal hab ich glaube ich gelesen Mietverträge werden vom neuen Vermieter übernommen...Eigenbedarf Sperre 3 Jahre usw.Kann mir nicht vorstellen das darauf jemand Bock hat oder?Ist nicht unbedingt ein Kapitalanlage Projekt!

Demnach tippe ich darauf das zukünftige Interessenten eigenes Wohninteresse haben!Was können wir tun damit wir uns in eine juristisch einwandfreie Lage befinden und zumindest die nächten paar Jahre auf unserem Recht rumpochen, ist nämlich schwer was geeignetes zu finden!Leider waren bislang noch keine deutsche Interessenten da und ich kann mir gut vorstellen das andere Landleute unser Rechtssystem nicht so gut kennen!

Was ist z.B. wenn listige Pläne gemacht werden.....nehmen wir an Intressent will Haus, jetziger Vermiter kündigt uns innerhalb von 3 Monaten?Damit die Bude leer ist wenn der neue Eigentümer einziehen will?
Hat ja schon fast Betrugscharakter oder ?Nach dem Motto lass den doofen die Bude mal schön fit machen und wenn alles klar ist lässt sich bestimmt ein guter Kurs erzielen?Das muss ich doch annehmen, weil halt kein Verkaufsinteresse bei Übergabe bestanden hat, wäre nämlich gar nicht eingezogen!

Was ist besuchstechnisch zu dulden, zumal es meiner Meinung nach eher Neugierige sind, aber keine solventen Käufer!

Bräuchten dringend einen guten Tip, damit wir uns nicht verrennen!

Hätten wie gesagt niemal diesen Aufwand betrieben um letzendlich nach ein paar Monaten in die Röhre zu glotzen !!!Das wusste er auch definitiv!Auch diese permaneten Störungen liegen mir gar nicht, fühl mich schon ganz unwohl!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

1) Beim Hausverkauf gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Der Erwerber tritt mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Mietverträge ein.

2) Der Erwerber hat aufgrund des Hauskaufs keinerlei besonderes Kündigungsrecht, erst recht kein kurzfristiges. Ob der neue Erwerber aufgrund von Eigenbedarf mit den üblichen Fristen kündigen darf, ist eine andere Frage. Er kann es frühestens nach Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch tun (im Zweifel Grundbucheinsicht durch Mieter möglich). Auch der alte Eigentümer darf im übrigen nicht kündigen, weil er das Haus verkaufen will oder es dem Erwerber so zugesagt hat.

3) Mündliche Absprachen mit dem alten Vermieter binden den neuen ebenso wie schriftliche Vereinbarungen. Allerdings kann hier ein Beweisproblem auftreten, (möglichst neutrale) Zeugen sind daher immer von Vorteil.

4) Eine Kündigungssperrfrist gilt nur bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.

5) Hausbesichtigungen muß der Mieter bei Verkaufsabsicht zwar im Grundsatz dulden, sie haben sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren zu halten und auf die übliche Zeit zu beschränken, da auch der Mieter ein Recht auf Schutz der Privatsphäre hat. Nötigenfalls muß der alte Eigentümer mehrere Besuchtstermine zusammenfassen und mit allen Interessenten gemeinsam besichtigen.

6) Wenn bei Abschluß des Mietvertrages bereits ein Verkauf geplant war und der Mieter darüber nicht aufgeklärt wurde, kann bei einer späteren Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem alten Vermieter gegeben sein. Dieser Verdacht liegt insbesondere nahe, wenn die Wohnung kurz nach Vertragsabschluß zum Verkauf angeboten wird, ohne daß irgendwelche plötzlichen Änderungen in den
persönlichen Umständen des Vermieters aufgetreten wären.

-- Editiert von fix am 17.01.2005 09:26:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und für die Interessenten, die so klingeln: Hängt ein Schild neben die Klingel, das ihr nicht für den Verkauf zuständig seid.
Besichtigungstermine sind vorher mit euch abzusprechen.
Und wenn dann der Termin ansteht: lasst euch etwas einfallen, das die Räume nicht so attraktiv wirken (schwache Glühbirnen, Modergeruch usw.), was man sofort nach dem Termin wieder ändern kann.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Schaun war mal was daraus wird!!!!
Modergeruch und Co. find ich gut .....am besten stelle ich die Klingel auch noch unter Strom!

Weiss nur nicht ob ich Toleranz üben soll oder direkt mit dem RAE weitermachen!

Okay letzendlich muss er es erstmal verscheuern!!!

Solche Situationen sind echt ärgerlich....

Werde weiterhin über jeden Tip dankbar sein!

Und euch entsprechend weiter darüber informieren!

Nette Grüsse

Leider war das bisherige Klientel ne echte Zumutung ....naja vielleicht bin ich da einfach etwas empfindlich!


-- Editiert von lucky2002 am 17.01.2005 12:09:20

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Den Vermieter auf jeden Fall bitten, das "Zu verkaufen"-Schild zu entfernen bzw. ggf.durch ein Schild des Maklers mit dessen Telefonnummer oder auch der Tel.Nr. des Vermieters zu ersetzen. Dazu den Hinweis anbringen, dass Besichtigungstermine nur nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen. Dann seid ihr schon mal die "Klingelbrüder" los. Ihr müßt weder die Klingelei noch die ständigen Besichtigungen dulden. Ggf. mit Mietkürzung drohen - mal schaun, ob der VM dann reagiert!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen !
Mein listiger Plan, weil eigentlich ist das Verhältnis zum Vermieter recht gut.........

Werde ihm heute bei der nächsten Besichtigung darum bitten das er mind. 1 Woche vorher seine Besuche anmeldet darüberhinaus damit er planen kann gebe ich eine Liste woraus hervorgeht wann ich Zeit habe, wetten das sind ganz doofe Zeiten! Nehme mal pro Woche einen Arbeitstag, wenn ich nur wüsste welche Schicht er hat *grübbel*

Bevor ich cholerisch werde dauert zum Glück sehr lange, möglicherweise hört diese Besucherflut auch auf sobald das liebe Fussvolk seine Neugierde befriedigt hat.

Schön ist eigentlich nur das die Haustüre klemmt, der Flur doof aussieht und der Keller mind. 1 mal im Jahr absäuft. *grins*

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ich verstehe dich nicht ganz richtig ... arum willst du es ihm so schwer machen das haus zu verkaufen???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Will ihm das nicht schwer machen....
Fakt ist das die Wohnungen einige Zeit vor unseren Einzug leer gestanden haben und er hätte genügend Gelegenheit gehabt.

Finde es unfair sich dann noch einen Mieter zu suchen der doof genug ist die Wohnungen komplett zu sanieren!Zumal mit ihm auch darüber gesprochen hat, das er keine Verkaufsabsichten hat!Draus nehme ich mir das Recht auch nicht völlig koopertiv zu sein, sowas macht mich bockig!

Zumal ich in jeder Hinsicht sehr harmonisch bin, von daher belästigen mich fremde Menschen in der Wohnung extrem, wohne ja nicht im Laufhaus!

Am meisten ärgert es mich jedoch, weil es lange nicht unseren Vorstellungen entspricht, aber z.zt. habe ich weitere Renovierungspläne verdrängt!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Lucky!
Ich muss mich doch sehr über deine Geduld wundern.....

"Fakt ist das die Wohnungen einige Zeit vor unserem Einzug leer gestanden haben und er hätte genügend Gelegenheit gehabt"

- Nein lieber Lucky dein Vermieter hat auf einen wie Dich gewartet! Somit hat er sich die Renovierungskosten gespart!

"Im beisein von Zeugen wurde aber bestätigt das aufgrund der Tatsache das das Objekt nach langer Zeit endlich wieder komplett vermietet ist und keinerlei Verkaufsinteresse besteht, habe da extra nachgefragt bevor ich Material angeschleppt habe...!"

- Super! Ab zum Mieterverein und die Sachlage schriftlich festhalten! Hast Du noch irgendwelche Belge von den Renovierungskosten?
Der Mieterverein übernimmt dann schonmal den Schriftwechsel und beugt einem Gerichtsverfahren vor...!

Aus eigener Erfahrung, kann ich Dir nur raten sofort zum Mieterverein zu gehen und dem RA die Situation zu schildern.
Als unser Mehrparteinhaus verkauft wurde, meinte der neue Eigentümer auch, uns ständig besuchen zu müssen. Die Wohnung wurde dann auch verkauft - ohne Besichtigung - von einem Kapitalanleger.

In deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass die Wohnung nicht an einen Kapitalanleger sondern die Wohnung selbst genutzt werden soll....sei kommunikativ und sprech mit deinen Besuchern und klär sie darüber auf, dass deine Familie nicht plant aus den Wohnungen wieder auszuziehen!

Als zweiten Schritt würde ich allerdings
das nette Verkaufsschild genauso kommentarlos entfernen, wie dein VM es aufgehangen hat!

"Bevor ich cholerisch werde dauert es zum Glück sehr lange..."

Hoffentlich solange, bist du eine Klage auf Eigenbedarf per Gerichtsvollzieher zugestellt bekommst.....

Viel Glück und schreib mal wie die Sache weiter geht!

LG
Susanna



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#9
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

HI,
@Susanna
Mit dem Mieterschutzbund ist ne gute Idee werde auf jeden Fall schonmal Mitglied dort!
Werde aber alles andere noch ein Weilchen dulden, aber gleich mal ein ernstes Wort mit meinem jetzigen Vermieter sprechen, soll er von mir aus Fotos machen oder sonst was um eine Aquise zu erstellen für Objekt und den Interessenten vorab schon Infos geben.....denke mal das er den neuen Interessierten nicht sagt das noch einiges zutun ist am Objekt, weil bisher erschien es mir doch so als wenn man was anderes erwartet hat!
"DAS SCHILD ENTFERNEN" Ich glaub das lass ich lieber *grins* Trotzdem die Idee ist gut...

Naja der kauf eines Kapitalanlegers wäre ja okay....im allgemeinen haben die ja auch nicht vor Eigenbedarf anzumelden! Aber die Chancen stehen dafür eher schlecht, dafür ist in meinen Augen das Objekt zu klein und zu schlecht von der Substanz, dazu kommt noch es ist auch nicht ganz billig, zumindest bekommt man in der Gegend Häuser die etwas grösser sind für weniger Geld!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Susanna_Lebeg
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)


Hi Lucky,
was ich vergessen hatte - dein VM müsste sogar beim Verkauf den neuen Eigentümer darauf hinweisen, dass es sich hierbei nur um eine Kapitalanlage handelt - also nix da von wegen Eigenbedarf..! Konkreteres wird Dir
auch der Rechtsanwalt vom Mieterverein sagen, schieb den Termin beim Mieterverein nicht auf die lange Bank...Geduld zahlt sich nicht immer aus....

alles Gute
Susanna

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gismo
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe die Beiträge gelesen. Habe mich vor einigen Monaten in der gleichen Situation befunden. Haus , Umbau, ca. 3000 Euro reingesteckt, nicht mit Vermieter abgesprochen, Machen sie was sie wollen, keine Verkaufsabsicht, im Gegenteil werden sie alt in der Wohnung, dann Verkauf durch Makler, Leute in Wohnung, klingeln etc. . Das volle Programm. wir können das Haus nicht kaufen, zu teuer.
Rechtsanwalt sagt, Termine müssen geduldet werden, Rechtssprechung nicht einig wie viele in der Woche. Geld zurück, na ja! Klar, kauf bricht Miete nicht.
Aber es gibt doch einige Realitäten. Ihr werdet als Mieter übernommen und der Käufer muß eine Eigenbedarfkündigung aussprechen. In dieser muß klar werden dass er das Haus, die Wohnung Bedarf. Also alle Wohnungen. Dieses dürfte schwierig werden für alle eine Kündigung zu schreiben. Also kann man doch einfach wohnen bleiben und mal schauen was da kommt. Der neue Vermieter kann auch eine Räumungsklage beantragen. Für diese muß er Euros hinterlegen. Für ein Haus in euer Größe dürften es 3000 Euromindestens sein. Bis es dazu kommt vergeht mindesten 1 Jahr. Im Klartext heißt dieses, entweder kauft es ein Kapitalanleger oder jemand der es selber will. Wenn ihr Kohle hättet würdet ihr ein Haus kaufen indem 3, 2 Mietparteien wohnen mit denen es Ärger geben kann und ich dann ein Jahr später einziehen kann.
Dieses wäre das eine, die Querstellnummer.
Das Andere ist die Möglichkeit des Viermieters euch noch einer Zeit zu kündigen mit dem Grund der wirtschaftlichen Verwertung. Also, er kann das Haus nicht verkaufen wenn 3 Familien drin wohnen. Auch dieses ist schwer, es gibt Widerspruch etc. Alles in allem eine lange Zeit dieins Land geht.
Jetzt kommt aber der Mist, Woche für Woche rennen Leute durch die Bude, schauen durch das Fenster, klingeln etc. Eure Intimsphäre wird angegriffen und dieses nagt natürlich. Auf lange Sicht eine bescheuerte Situation. Man hält es nicht lange aus wenn man keine gute Nerven hat. Denn die Leute die kommen sind dreist, feist, blöd, Grenzübertretend.Bei manchen hatte ich den Eindruck, sie haben nichts zu tun, schauen wir mal ein Haus an.
Tip: Auch der Vermieter weiß um dieses. Man kann mit ihm sprechen und nach Absprache mit entsprechender Abstandsumme aus dem Haus ausziehen. Wenn man es will und keine Lust mehr auf Besuch hat.
Enweder Kampf oder gütliche Einigung mit einer entsprechenden Zeitvorgabe, Einstellung der Besuche und und und.

Gismo

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja mal nen kurzen Zwischenstand ...
nachdem wir die Mietverträge geprüft haben ist uns auch eine entsprechende Klausel aufgefallen, die besagt das an Wochentagen zu bestimmten Zeiten Besichtigungstermine stattfinden dürfen. Scheint einen Standardklausel zu sein, weil ich sowas ähnliches auch in einem Mietvertrag via Internet gelesen habe.....aber egal.
Vertrag ist Vertrag....werden demnach weiterhin diese Besichtigungstermine dulden.
Jedoch nur an Wochentagen !!!!! Wobei am Samstag schon wieder ein Termin stattfinden soll, der aber nicht mit mir abgesprochen wurde!
So nun meine Frage.....Rechtsanwalt us Mieterbund ? Sollen wir besser direkt einen RAE konsultieren und schonmal einer Kündigung entgegenwirken oder ist die Beratung(Mitgiedschaft) eines Mietervereins ausreichend?

Für alle die keine Lust haben stichwortartig....
Im August wurden 2 Wohnungen ine einem 3 Familienhaus angemietet z guten Konditionen allerdings mit erheblichem Renovierungsaufwand (mehr Sanierung paar tausend €) die dritte Wohnung wurde im November an ein weiteres Familienmitglied vermietet......
Nachdem einges fertiggestellt ist entschliesst sich der Vermieter das Haus zu verkaufen ?
Belästigigung durch oermannente Besichtigung von evt. vielleicht Käufern.Die nicht den Anschein machen das es ein Kapitalanlageobjekt werden soll! usw.

PS:Ferner haben wir heute festgestellt das der Vermieter ofenbar Probleme hat der finanz. Art weil heute die Androhung einen Statdwerkemanns gemacht wurde das innerhalb der nächsten 3 Wochen ein Betrag an die Stadtwerke zuzahlen ist, ansonsten Wasser geknipst!

Langsam werden wir ratlos.....

Definitiv ausziehen möchten wir nicht, weil wir auch nur den Umzug in dieses Objekt gemacht haben weil es uns optimal erschien, haben vorher mit 3 Familien ca. 60km entfernt gewohnt usw. und dort allein aus diesem Grund die alten Wohnungen aufgelöst!Hinzu kommt die erhebliche Renovierung des Altbaus usw.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lucky2002
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute ist die Angelegeneit eskaliert als der liebe Vermieter unangemeldet mit einer Familie(Kaufintressierte) die direkt mit 6 Köpfen erschienen ist.
Im Mietvertrag ist es aber festgehalten das Besichtigungstermine die sowieso lästig sind wochentags stattfinden sollten in einer Zeit von 15-17Uhr und von 10-12 Uhr.
Durch dieses überrumpeln war ich auch etwas genervt und teilte ihm das er sich gefälligst an seinen Vertrag halten soll und das ich heute keine Lust auf Beichtigungen in Form von
Völkerwanderungen hätte.
Darauf teilte er mit:Würden wir nicht sofort die Leute besichtigen lassen, dann hätten alle Parteien im Haus am Montag die Kündigung.Daraufhin war ich etwas erbost und habe darum gebeten die Wohnung zu verlassen, was aber auch nicht sofort Geschehen ist, vielmehr teilte er mir mit das ich nicht so Frech sein sollte.
Schliesslich verliess er die Wohnung und knallte dabei aber die Wohnungstür das fast das ganze Haus gewackelt hat.
Den Mieterschutzbund kann ich leider erst am Monatg Nerven und hoffe das ich nen schnellen Beratungstermin bekomme.

Was kann man da nur tun?
Vielleicht hat ja von euch einer eine Anregung, bei so einem Verhalten neige ich leider etwas dazu nicht mehr allzu kooperativ zu sein, bin einfach nur noch genervt, fühle mich betrogen und reichlich verarscht....

AXO... am Donnerstag war dann noch ein Eintreiber der Wasserwerke zu besuch der uns mitteilte das Rechnungen offen sind, demnach werden die Nebenkosten wohl auch nicht abgeführt!

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#14
 Von 
Jannick1976
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lucky!
Lass Dich nicht von deinem VM weiter nerven -
der VM darf nichtmal unangemeldet deine WG betreten - eine Absage im Treppenhaus hätte auch gereicht.

Eine Kündigung seitens des VM muss rechtlich begründet sein (z.B. Eigenbedarf). Verpasste
Besichtigungstermine etc. sind kein rechtlicher Kündigungsgrund...!
Die Androhung der Kündigung wenn die Wohnung nicht besichtigt werden darf, ist übrigens Nötigung - hattest Du hierfür Zeugen?

Desweiteren ist die Klausel im MV bzgl. der Besichtigungzeiten nichtig (wird dir auch der Mieterverein bestätigen...).

Lass dich nicht von deinem VM bedrohen, beschimpfen o.ä. - rede überhaupt nicht mehr mit ihm.
Die Korrespondenz sollte ab sofort vom Rechtsanwalt des Mietervereins ausschliesslich übernommen werden - alles andere hat keine Sinn und kostete nur Nerven und Zeit.....


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