Hausverkauf aus Erbengemeinschafft

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Hausverkauf aus Erbengemeinschafft

Hallo liebe User,

ich habe eine frage für eine gute bekannte und zwar hat Sie folgendes problem.
1988 Ist Ihr Ehemann bei einem Gasunfall tödlich verunglückt und Sie bekahm von Ihm ein Haus vererbt zusammen mit Ihrem Sohn in einer Erbengemeinschaft.

Jetzt lange Jahre später ist der Sohn leider der Spielsucht verfallen und hat auch deshalb schon jede mänge Schulden angehäuft, doch meine bekannte möchte durch die fehler des Sohnes nicht Ihr hab und gut verlieren.

Jetzt hat der Sohn wohl eingewilligt sein anteil für einen kleinen Betrag der Mutter zu verkaufen hierrüber wollte nun die Mutter über einen Notar einen Kaufvertrag machen lassen und das Haus auf Sie überschreiben zu lassen, nun sagte Ihr aber der Notar das Sie das Haus dem Sohn nicht abkaufen könne für z.b. 1000€ da Sie sohnst eine sehr sehr hohe Steuernachzahlung bekommen würde und dann eh das Haus verliert.

Meine frage nun kann das wirklich so sein das wenn Sie ein Hausanteil kauft für beispielsweise 1000€ das Sie so eine rückzahlung vom Finanzamt bekommt, denn normalerweise hat man bei Hauskauf doch sogar Steuerliche vergünstigung.

Oder was kann meine bekannte tun um doch das Haus komplett zu haben das es geschützt ist.

Vielen dank für eure Hilfe.

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.01.2011 09:06:39
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>nun sagte Ihr aber der Notar das Sie das Haus dem Sohn nicht abkaufen könne für z.b. 1000€ da Sie sohnst eine sehr sehr hohe Steuernachzahlung bekommen würde und dann eh das Haus verliert. <hr size=1 noshade>


Aus welchem Grund hier eine Steuernachzahlung zu erwarten wäre, ist mir nicht klar. Denkbar wäre die Festlegung von Schenkungssteuer, wenn der Wert des Hausanteiles des Sohnes einen Betrag von 100.000€ übersteigt. Ebenfalls denkbar wären steuerliche Auswirkungen, wenn das Haus zu einem Betriebsvermögen gehört.

quote:<hr size=1 noshade>Meine frage nun kann das wirklich so sein das wenn Sie ein Hausanteil kauft für beispielsweise 1000€ das Sie so eine rückzahlung vom Finanzamt bekommt, denn normalerweise hat man bei Hauskauf doch sogar Steuerliche vergünstigung. <hr size=1 noshade>


Eine steuerliche Vergünstigung gibt es dafür allerdings auch nicht.

Ich sehe hier aber eine andere Falle. Falls der Sohn bereits hohe Schulden hat, die er nach der Übertragung seines Hausanteils nicht mehr begleichen kann, kann eine Schuldnerbegünstigung vorliegen (§ 283d StGB ). Das ist eine Straftat.

Selbst wenn dieser Straftatbestand hier nicht erfüllt ist, kann ein Insolvenzverwalter die Übertragung rückgängig machen.

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#3
 Von 
guest-12306.01.2011 15:14:09
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
audichris134
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Also der Hausanteil muss wohl so ca 250.000 Euro Wert sein, sagen wir mal die Mutter würde sich einen Kredit aufnehmen und dem Sohn den Anteil abkaufen für 200.000 € wie würde der Fall dann aussehen, und kann der Vertrag dann auch von einem Insolvenzberater rückgängig gemacht werden?.

Muss ein Kaufvertrag für ein Haus eigentlich immer Notariell gemacht werden, oder kann es auch so ein schriftlicher vertrag privat sein und man kann es trotzdem beim Grundbuchamt umtragen lassen.

Und gibt es überhaupt irgendwelche möglichkeiten für die Mutter das Haus zu schützen.

Viele Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.01.2011 15:14:09
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

quote:
sagen wir mal die Mutter würde sich einen Kredit aufnehmen und dem Sohn den Anteil abkaufen für 200.000 € wie würde der Fall dann aussehen, und kann der Vertrag dann auch von einem Insolvenzberater rückgängig gemacht werden?.


Nein, dann ginge das nicht. Dann stünden aber auch 200.000€ für die Begleichung der Schulden zur Verfügung, so dass wahrscheinlich gar keine Überschuldung vorliegen würde.

Dennoch würde ich davon abraten.

quote:
Und gibt es überhaupt irgendwelche möglichkeiten für die Mutter das Haus zu schützen.


Wenn die Mutter in der Lage ist, z.B. durch die Aufnahme eines Darlehens 200.000€ aufzubringen, dann ist aus meiner Sicht ein Schutz nicht notwendig.

Wenn dann tatsächlich aufgrund der Schulden des Sohnes in das Haus vollstreckt werden soll, dann wird der Insolvenzverwalter, bzw. die Gläubiger die Haushälfte des Sohnes zunächst einmal der Mutter zum Kauf anbieten. Der ideelle 50%-Anteil an einem Haus ist ansonsten quasi unverkäuflich. Selbst wenn es zu einer Versteigerung kommen würde, könnte die Mutter mitsteigern.

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