Hausverkauf Erbengemeinschaft eine Person sagt nichts

7. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausverkauf Erbengemeinschaft eine Person sagt nichts

Erbengemeinschaft, 3 Leute. 2 wollen Haus verkaufen, 1 Person äußert sich gar nicht.
Was kann man machen?

-- Editier von Bibi23 am 07.09.2017 13:02

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Teilungsversteigerung

oder es einfach weiter mit zureden versuchen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Über das gemeinschaftliche Eigentum kann auch nur gemeinschaftlich verfügt werden.
Spätestens der notarielle Verkaufsvertrag würde an einer fehlenden Unterschrift eines der drei Eigentümer scheitern.

Eine Zustimmung kann man auch nicht auf rechtlichem Weg erzwingen.
Es bleibt dann nur die Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft.
siehe z.B.
https://erbrecht-abc.info/teilungsversteigerung-bei-erbengemeinschaft/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

Oje.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.233 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen