Hausverkauf - Energieausweis

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
G.Andreas
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf - Energieausweis

Hallo,

Herr A beabsichtigt sein Haus zu verkaufen.
Hierfür erstellt Herr A ein umfangreiches Exposé und einen Online-Energieausweis
( Verbrauchsausweis ). Die erforderlichen Angaben zum Haus und zur Erstellung des Energieausweises hat Herr A nach besten Wissen gemacht.
Einem Kaufinteressenten hat Herr A den Energieausweis bei der Hausbesichtigung vorgelegt. Dieser zweifelt die Korrektheit der Verbrauchswerte ( kWh-m²/a ) an und kündigt an, im Falle eines Kaufes die Angaben des Online-Energieausweises überprüfen zu lassen.

Wie verbindlich / rechtssicher ist ein online erstellter Energieausweis, bei welchen der Verkäufer die Angaben zum Gebäude und Verbrauch selbst, nach besten Wissen gemacht hat?

Hat der Käufer nach dem Kauf Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung, obwohl er das Haus wissendlich mit den vorliegenden Online–Energieausweis gekauft hat?

Hat der Käufer nach dem Kauf Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung, wenn eine durch Ihn veranlasste Überprüfung der Verbrauchswerte einen höheren Energieverbrauch ausweist?

Hat der Käufer nach dem Kauf Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung, wenn ein durch Ihn erstellter Bedarfsausweis einen höheren Energieverbrauch ausweist als der vom Verkäufer erstellter Verbrauchsausweis ausweist?

MfG


-- Editiert von G.Andreas am 13.11.2017 07:37

-- Editiert von G.Andreas am 13.11.2017 07:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Wenn der erstellte Ausweis falsche / fehlerhafte Werte enthält, haftet der Verkäufer durchaus dafür.
Denn die Inhalte des Ausweise stellen eine zugesicherte Eigenschaft dar, das kann dann zu Schadenersatz und / oder Rücktritt seitens des Käufers führen.

Das ist der Preis des Risikos, wenn man am falschen Ende spart.



Zitat (von G.Andreas):
Dieser zweifelt die Korrektheit der Verbrauchswerte ( kWh-m²/a ) an und kündigt an, im Falle eines Kaufes die Angaben des Online-Energieausweises überprüfen zu lassen.

Ein guter Grund nicht an diesen Verkäufer zu verkaufen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Der Energieausweis dient gem. § 5a Satz 3 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) lediglich der Information.
Allerdings muss der Anbieter/Verkäufer eben auch darauf achten, dass er nicht zum Vertragsbestandteil wird.

Beim Online-Verbrauchsauweis sind die dem Energieausweis zugrundeliegenden Werte selbst einzugeben.
Die Angaben müssen natürlich korrekt sein.
Die angegebenen tatsächlichen Verbrauchswerte kann man ja belegen; die angegebenen Daten zum baulichen Zustand lassen sich überprüfen. Wenn da nicht "nach bestem Wissen und Gewissen" etwas zusammenphantasiert wurde, dann ist das doch kein Problem.
Verbrauchswerte weichen nunmal ab: unterschiedliche Nutzer = unterschiedliche Nutzergewohnheiten und unterschiedliche Wärmebedürfnisse, dazu unterschiedlicher Heizwärmebedarf in unterschiedlichen Jahren.

Hat der Käufer nach dem Kauf Anspruch auf Schadenersatz oder Preisminderung, wenn ein durch Ihn erstellter Bedarfsausweis einen höheren Energieverbrauch ausweist als der vom Verkäufer erstellter Verbrauchsausweis ausweist?
Auf diese Fragestellung ein KLARES NEIN. Ein Energiebedarfsausweis ist etwas völlig anderes als ein Energieverbrauchsausweis. Der rechnerische Energiebedarf fällt generell deutlich höher aus als der tatsächliche Verbrauch - schon weil in der Realität i.d.R. niemals alle vorhandenen Flächen voll beheizt werden.
Zudem gibt es für den Energiebedarfsausweise eine Vielzahl unterschiedlicher Programme/Software - die alle bei ein und denselben Eingaben zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Ich sage ja schon lange: der Energiebedarfsausweis dient einzig dazu die Rentabilität von Energieeinsparungsinvestitionen schönzurechnen :kotz:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article147716799/Energieausweis-in-dieser-Form-vollkommen-wertlos.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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