Hausverbot von Vater erhalten - Eigentum abholen?

24. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausverbot von Vater erhalten - Eigentum abholen?

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für meine Frage.

Ich habe einige Probleme mit meinem Vater, es gab in letzter zeit viel Streit zwischen ihm und mir (21).

Ich habe bis September bei meinen Eltern gewohnt und bin dann zu meinem Ehemann in sein Elternhaus eingezogen weil ich es zuhause nicht mehr ausgehalten habe und eh mit meinem Mann zusammenziehen wollte.

Allerdings habe ich noch mein Pferd (wirklich meins, ich habe den Kaufvertrag mit meinem Namen, die Eigentumsurkunde auf der auch steht das das Pferd mir gehört) bei meinem vater stehen und wollte es natürlich mitnehmen, eine neue bleibe dafür habe ich schon.
Darüber wollte ich dann mit meinem Vater sprechen, er meinte das er der "moralische" Eigentümer sei weil er viel geld in mein Pferd gesteckt hätte.
Außerdem hat er mir und meinem Mann "eingeschränktes" Hausverbot erteilt. Ich darf das Grundstück auf dem der Stall steht jederzeit betreten, allerdings nicht wenn ich die Absicht habe das Pferd abzuholen.

Meine Mutter traut sich leider nichts zu sagen, ist aber generell auf meiner Seite. Sie will aber mit dem ganzen nichts am hut haben und sagt zu allem Ja und Amen, egal was ich oder mein Vater sagen.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist solch ein "eingeschränktes" Hausverbot überhaupt Rechtens?
Darf ich, auch wenn ich noch generelles Hausverbot ausgesprochen bekommen würde, trotzdem mein Pferd abholen?
Was droht mir wenn ich mich einfach über das Hausverbot hinwegsetze? Es ist ja schließlich mein Eigentum.


Sorry für den langen Text, ich hoffe ihr könnt mir Helfen :-)

Grüße


-- Editiert von Moderator am 24.11.2015 15:35

-- Thema wurde verschoben am 24.11.2015 15:35

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16 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der/die TE unterschlägt hier übrigens diskret, daß das Pferd in gemeinsamen Eigentum von Vater und TE steht und daß er/sie durchaus schon über die Bedeutung von Hausfriedensbruch aufgeklärt wurde und darüber, was hier legal zu tun ist: http://www.123recht.net/Familienstreit,-wem-gehoert-das-Pferd-__f494624.html


Danke für deine Vervollständigung des Themas wenn du nicht weißt was inzwischen alles passiert ist. Daher auch das neue Thema weil die vorherige Frage geklärt wurde.

Ich war mit den Unterlagen beim Anwalt, dieser stellte fest das das Pferd mein Eigentum ist. Daher ist das alte Thema hinfällig.

Allerdings habe ich jetzt bedenken um die Haltung meines Pferdes weshalb ich es eigentlich nicht länger dort im Stall stehen haben möchte.

Trotzdem weigert sich mein Vater immer noch das Pferd herauszugeben.

Da es allerdings sehr Langwierig sein kann Herausgabeanspruch geltend zu machen, möchte ich dies nicht tun.

Daher nochmal die eindeutige Frage:
Was genau würde mir passieren wenn ich "Hausfriedensbruch" begehen würde um mein Eigentum abzuholen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Was genau würde mir passieren wenn ich "Hausfriedensbruch" begehen würde um mein Eigentum abzuholen? http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Da es allerdings sehr Langwierig sein kann Herausgabeanspruch geltend zu machen, möchte ich dies nicht tun.


Dann mußt du halt die Konsequenzen tragen.
Im übrigen wäre auch eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren denkbar, wenn weitergehende Eigentumsstörungen (etwa der Verkauf des Pferdes) zu besorgen sind und die Eigentumsverhältnisse klar.

Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html


Außer der TE könnte sich auf §34 StGB berufen, rechtfertigender Notstand. Davon wäre nur auszugehen, wenn dem Pferd unmittelbare Gefahr droht, davon ist wohl nicht auszugehen. Dazu müßte der Vater schon beweisbar sowas wie "bevor ich das herausgebe, schlachte ich es lieber" gesagt haben.

Als letzte Konsequenz bleibt dann natürlich die bewußte Inkaufnahme einer Vorstrafe wegen Hausfriedensbruchs (oder die Lotterie, ob evtl. eingestellt wird) als subjektives "kleineres" Übel. Das ist im Einzelfall zu bewerten, immerhin kann sowas eskalieren, da der Vater gegen den Hausfriedensbruch Notwehr - bis hin zum Schußwaffengebrauch, wenn der Angriff anders nicht zu beenden ist - üben dürfte.

-- Editiert von JenAn am 24.11.2015 16:53

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Außerdem hat er mir und meinem Mann "eingeschränktes" Hausverbot erteilt. Ich darf das Grundstück auf dem der Stall steht jederzeit betreten, allerdings nicht wenn ich die Absicht habe das Pferd abzuholen.
Wie ist das denn genau gemeint? Besuche sind erlaubt, aber ein Ausritt oder dergleichen nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau, besuche sind erlaubt und mithelfen auf dem Hof auch. Ich darf bloß nicht das Pferd mitnehmen, sollte ich das Vorhaben habe ich Hausverbot sobald ich den Hof betrete... Ist das überhaupt rechtlich haltbar?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Strafrechtlich keinesfalls... Es läge kein Hausfriedensbruch vor.

Und ob eine "Gesinnung" (im Sinne von "vorhaben") ein Hausverbot als Automatismus auslösen kann wage ich auch stark zu bezweifeln.

Selbst wenn man das Pferd mitnähme würde m.E. nicht automatisch ein Hausverbot in Kraft treten (wobei ich dabei jetzt nicht so sicher bin, wie bei den anderen Varianten). Der Herr Papa könnte dessen Auspruch aber natürl. unverzüglich nachholen.

Wenn Sie ernstlich an dem Tier interessiert sind (also daran es mitzunehmen) sollten sie (wobei ich die Folgen für die Familienharmonie mal ausdrücklich unbeachtet lasse) mit anwaltlicher Hilfe auf Herausgabe insistieren.

Wenn Sie es einfach so mitnehmen, kann Ihnen m.E. aber rechtlich auch nichts passieren, wenn es tatsächlich ihr Alleineigentum ist.



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ist im Einzelfall zu bewerten, immerhin kann sowas eskalieren, da der Vater gegen den Hausfriedensbruch Notwehr - bis hin zum Schußwaffengebrauch, wenn der Angriff anders nicht zu beenden ist - üben dürfte.


Da würde sich der Herr Papa dann jedoch auf sehr dünnem Eis bewegen, wenn er Familienmitglieder über den Haufen schießt und das dann als rechtfertigenden Notstand hinzustellt. Dafür gibt es ein Wort: Krasses Missverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die ganzen Antworten.

Generell ist mir die "Familienharmonie" egal, diese besteht eh seid längerem nicht mehr.

Es wurde seitens meines Vaters auch schon im beisein von mir, meinem Mann, meiner Mutter und meiner Großmutter gesagt das das Pferd seinen Hof nicht lebend verlassen würde. Oben wurde schon gesagt das sich das dann auf einen rechtfertigenden Notstand (§34 StGB ) beläuft. Liege ich da richtig?
Allerdings weis ich nicht ob meine Mutter und meine Großmutter das auch vor Gericht so bezeugen würden, mein Mann auf jeden Fall. Reicht das?

Mein Vater hat mir jetzt noch das "großzügige" Angebot gemacht das ich das Pferd haben könnte wenn ich Ihm dafür 4000€ gebe, wohlgemerkt für mein Eigentum...

Was würde Eigentlich passieren wenn ich heute Abend dort hin Fahre (ca. 200KM) und meinem Vater sage das ich einen Herausgabeanspruch habe laut § 985 BGB und er sagen würde nein ich darf es nicht mitnehmen.
Kann ich dann die Polizei einschalten um diesen Herausgabeanspruch zu erzwingen?
Die Eigentumsverhältnisse lassen sich auch durch den Brief von meinem Anwalt belegen...

Außerdem meinte meine Mutter am Wochenende zu mir "Nimm das Pferd doch einfach mit", sie ist auch Miteigentümerin des Pferdestalls. D.H. ich habe ja die Erlaubnis eines Miteigentümers das ich das Pferd abholen darf. Oder sehe ich das Falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

§34 würde zum Beispiel bei einer Gefahr greifen

Zitat:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum(...)


Gegenwärtig? Nicht anders abwendbar?

Doch anders abwendbar. Herausgabeanspruch besteht auf jeden Fall, ob die Polizei diese Art von Schutz privater Rechte durchsetzen kann, weiß ich nicht.

Und wenn die Mutter als Miteigentümerin das meint, sehe ich sehr gute Chancen für ein mögliches Vorliegen "keiner" Straftat mithin zu einer Einstellung. Dies ist ohne Gewähr, keine Handlungsempfehlung, keine Aufforderung einen Hausfriedensbruch zu begehen und keine rechtliche Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ich darf bloß nicht das Pferd mitnehmen, sollte ich das Vorhaben habe ich Hausverbot sobald ich den Hof betrete... Ist das überhaupt rechtlich haltbar?


Ich denke nicht, daß so ein konditionales Hausverbot, das noch dazu auf der aktuellen geistigen Vorstellung des Betroffenen basieren soll, überhaupt irgendwie durchsetzbar ist.

Zitat:
Der Herr Papa könnte dessen Auspruch aber natürl. unverzüglich nachholen.


Dann verläßt der Sohn eben mit dem Pferd unverzüglich das Gelände. Daran hindern dürfte ihn der Papa dann nicht mehr.

Zitat:
ob die Polizei diese Art von Schutz privater Rechte durchsetzen kann, weiß ich nicht.


Die Polizei nimmt niemandem ohne Titel etwas weg. Woher soll die wissen oder gar entscheiden, wer nun der rechtmäßige Eigentümer ist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

1. Es ist definitiv zu 100% Ihr Eigentum?
1. Ist es ein Reitpferd?
2. "Dürfen" sie es mit "Erlaubnis" des Vaters reiten?

Wenn 3 mal ja, pragmatische Lösung:

Den Hänger abseits parken, Pferd zum reiten Satteln, in den Hänger schaffen und nach Hause fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Kann ich dann die Polizei einschalten um diesen Herausgabeanspruch zu erzwingen?
Die Eigentumsverhältnisse lassen sich auch durch den Brief von meinem Anwalt belegen...


Nein, so geht das nicht. Ein Anwaltschreiben ist auch kein "Beleg" idS. Die Polizei würde allenfalls einen gerichtlichen Beschluss durchsetzen, bzw. einen Herausgabetitel.

§ 34 StGB sehe ich hier ebenfalls nicht.

Andererseits -wie ich oben schon sagte- wird Ihnen aber rechtlich auch nichts passieren, wenn Sie das Pferd einfach mitnehmen, d.h. Ihr Vater hätte dann keine rechtliche Handhabe gegen Sie. Sie müssen halt nur zusehen, dass Sie das Pferd vom Hof bekommen, wenn er gerade nicht da ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spyware
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schon mal an alle, Ihr habt mir echt Super weitergeholfen.

Ich habe jetzt beschlossen heute Abend mit meinem Mann zum Pferd zu Fahren und es abzuholen. Zu diesem Zeitpunkt wird mein Vater voraussichtlich nicht vor Ort sein. Sollte er dennoch da sein, rede ich nochmal mit Ihm ob er sich jetzt noch gütlich Einigen will, ansonsten bekommt er unter Zeugen von mir einen Brief mit dem Herausgabeanspruch mit einer Frist von 7 Tagen mir das Pferd auszuhändigen, ansonsten geht das alles zum Anwalt weiter und ich Klage auf Herausgabe.
Ich hoffe zwar das das nicht nötig ist, aber man weiß ja nie...

Wäre das in der Art so der richtige Weg?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat:
Wäre das in der Art so der richtige Weg?


Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja

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