Halle in die Runde,
ich habe zugegebenermaßen einen skurrilen Fall:
Im Februar 2010 habe ich parallel zur fristlosen Kündigung von Seiten meines Arbeitsgebers auch schriftliches Hausverbot erteilt bekommen. Eine sehr unglückliche Geschichte.
Da mein alter Arbeitgeber, ein großes Verlagshaus, aber in einer anderen "Abteilung" eine für mich sehr interessant klingende Stelle ausgeschrieben hatte, habe ich mich darauf beworben - und schnell Rückmeldung erhalten: Die Leiterin dort würde mich gerne zu einem Probearbeiten einladen. Im Prinzip eine prima Idee, der ich auch sofort zugestimmt habe.
Jetzt stelle ich mir jedoch die Frage, wie das Ganze rechtlich aussieht. Denn wie ich diesem Forum entnehme, kann ein Hausverbot nicht verjähren (und wenn, dann überhaupt erst nach drei - und nicht wie in meinem Fall: nach zwei - Jahren). Begehe ich also in dem Moment, in dem ich die Einladung angenommen habe und zum Probearbeiten in besagte Räumlichkeiten eintrete, Hausfriedensbruch? Oder ist das Hausverbot in diesem Fall durch die Einladung zum Probearbeiten aufgehoben?
Bitte helft mir schnell, denn ich möchte keine Anzeige
wegen Hausfriedensbruch, aber den Job auch nicht riskieren und das Probearbeiten ablehnen...
Vielen, vielen Dank!!!
Hausverbot und nun Einladung. Was tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
mmmh ich würde die Karten offen auf den Tisch legen zb in dem du dich bei der Abteilungsleiterin für die neue Chance in ihrem Hause bedankst während du den Termin zur Probearbeit telefonisch bestätigst.
Somit riskierst du durch deine Offenheit zwar das du den Job nicht bekommst - aber den würdest du auch sofort wieder verlieren wenn zb die Abteilungsleiterin dich nicht wissentlich dieser Situation einstellt und das Ganze im nachhinein bekannt wird - wirft eher ein schlechtes Licht dann auf dich.
Alternativ könntest du natürlich auch in Erfahrung bringen ob der damalige Arbeitgeber überhaupt noch existend ist?
Persönlich finde ich immer das man mit Ehrlichkeit am weitesten kommt.
lg
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