Hausverbot rechtens erteilt worden?

15. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sauroni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot rechtens erteilt worden?

Hallo,

es geht in diesem Fall um das Aussprechen eines Hausverbots gegen mich und dessen Wirksamkeit.
Die Situation ist, dass meine Freundin (18+ und Mieterin), die ehemalige Ferienwohnung im Haus der Eltern (Vermieter) als Mietwohnung übernommen hat (Mietvertrag vorhanden). Die Mietwohnung besitzt keinen seperaten Eingang, heißt, ich muss durch die normale Haustür und die gleiche Treppe nutzen, die zur Wohnung und ebenfalls zur Arbeitsstätte der Familie führt.

Im Zeitraum vom 28.09-05.10 stritten meine Freundin und ich uns zweimal lauter, so dass ihre Eltern sich dadurch gestört fühlten und dementsprechend lautstark um Ruhe bitteten.
Vom 09.10 bis zum 14.10 waren wir "getrennt". Zuletzt betreten hatte ich die Wohnung am 05.10.

Meine Freundin schrieb nun mir am 14.10. über einen Messenger, dass ihre Mutter mir ein Hausverbot erteilte, weil sie nicht mitansehen kann, wie ihre Tochter durch diese "Trennung" leidet.

Dadurch, dass wir uns wieder versöhnten und auch wieder gern in ihrer Wohnung Zeit verbringen möchten, entstehen nun die Fragen,
1) inwieweit das Hausverbot mit der o.g. Begründung rechtens ist?
2) Wäre sie rechtens, wenn die Eltern sich auf die Störung in der Zeit zuvor beziehen würden?
3) Ist die indirekte Weitergabe eines Hausverbots überhaupt wirksam?
4) Könnte meine Freundin trotz eines möglich rechtswirkenden Verbots mich empfangen dürfen?
Die Eltern mögen mich auch nicht besonders.

Dankeschön :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Deine Frage kannst Du Dir eigentlich selbst beantworten.

Kann Dir die Mutter Deiner Freundin ein wirksames Hausverbot für Deine eigene Wohnung aussprechen?
Warum sollte Sie das für die Wohnung Ihrer Tochter können?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Sauroni):
1) inwieweit das Hausverbot mit der o.g. Begründung rechtens ist?
2) Wäre sie rechtens, wenn die Eltern sich auf die Störung in der Zeit zuvor beziehen würden?
3) Ist die indirekte Weitergabe eines Hausverbots überhaupt wirksam?
4) Könnte meine Freundin trotz eines möglich rechtswirkenden Verbots mich empfangen dürfen?
Die Eltern mögen mich auch nicht besonders.


Die Tochter ist volljährig, hat eine eigene Wohnung und darf auch nach ihrem Bedürfnis Besuch empfangen. Der Vermieter kann unter ganz bestimmten Umständen einen Besuch ein Hausverbot erteilen. Die Gründe hierzu müssen aber erheblich sein. Eine Trennung der "leidenden" Tochter ist kein Grund für Hausverbot, es sei denn, die Freundin will sie ebenfalls nicht mehr sehen und stimmt dem Hausverbot zu.

1x Hilfreiche Antwort

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