Hausverbot bei gemeinsamen Eigentum

5. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
clint eastcastle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)
Hausverbot bei gemeinsamen Eigentum

Hallo.

Meine Frau ist aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Jetzt will sie mit ihrem "Neuen" noch ein paar Sachen abholen. Grundsätzlich habe ich ihr den Schlüssel gelassen, auch für solche Dinge.
Ich will allerdings auf gar keinen Fall, das ihr neuer Freund das Haus betritt.

Kann ich ein wirksames Hausverbot gegenüber ihrem Freund ausprechen?

Besten Dank

Clint E.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

115x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clint eastcastle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)

Spitze!

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

ja das darfst du denn er hat dort eigentlich weniger was drinnen zu suchen wenn deine ex was haben will soll se alleine rein gehen und er im auto warten oda so :-)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Wie schon gesagt müssen Sie diese Anwesenheit nicht dulden, wenn er dennoch ins Haus kommt und auf Ihre Anweisung sich nicht entfernt ist das eine Straftat gem. § 123 StGB .

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ich wäre etwas vorsichtig, vermutlich gehört der Frau noch die Hälfte.
Auch Schlösser austauschen wenn sie erst vor kurzem ausgezogen ist geht nicht so einfach.

Wäre die Frage einfach mit "ja" zu beantworten, dürfte die Frau theoretisch nicht einmal mit Möbelpackern/Helfern hinein bzw. könnte der Frau selbst Hausverbot erteilen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Sehe ich genauso wie kleine Hexe: Der Frau gehört das Haus genauso, wie dem Mann. Das schreibt er sogar: Gemeinsames Haus!!!!
Wie kommt ihr dann auf die Idee, dass der Mann mehr Rechte hätte, wie die Frau?

Sie kann sogar mit dem Neuen einziehen. Dann kann man vor Gericht klären, wer sich wo im Haus aufhalten darf/muss.

Es ist zwar unangenehm, den Nachfolger im eigenen (halben) Haus zu haben und die Frau verhält sich vielleicht auch taktlos, wenn sie den Neuen mitbringt, aber machen kann der Mann nichts, außer beim Ausräumen dabei bleiben, damit nichts mitgenommen wird, was ihm alleine gehört.

Um der Konfrontation aus dem Weg zu gehen, kann statt dem Mann vielleicht ein Freund oder Verwandter den Auszug überwachen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Auch wenn sie die Hälfte am Haus hat ist das dem Ex partner nicht zuzumuten, dass der neue Partner in seinen Intimbereich eindringt, das ist bei Möbelpackern ja was anderes.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

mal googeln mit
Austausch Schlösser Haus Scheidung

Viele verschiedene Meinungen.
und wie immer:
Vor Gericht und auf hoher See...

Meine Vorgehensweise wäre:
Zuerst einmal Schlüssel fordern mit dem Hinweis, dass sie jederzeit einen Termin vereinbaren kann um die restlichen Dinge abzuholen.
Schlösser nur dann austauschen wenn sie absolut deutlich gemacht hat, dass sie die Nutzungsrechte an dem Haus aufgegeben hat bzw. mind. ein halbes Jahr nicht mehr da wohnt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ihr überseht, dass es nicht um eine Regelung wg. Scheidung geht. Es geht de facto um ein Ehepaar, dass ein gemeinsam ein Haus besitzt. Beide haben gleiche Rechte.
Wäre dem nicht so, könnte die Frau im Gegenzug verlangen, dass bestimmte Bekannte des Mannes das Haus nicht mehr betreten......

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

und du übersiehst de facto, das die Frau zumindest momentan das Haus aufgegeben hat...

eine Regelung hinsichtlich des Zutritts ist daher auf jeden Fall geboten und auch durchsetzbar...

das kann man einvernehmlich regeln oder aber gerichtlich...

nach dem was du schreibst, könnte ja jeder Eigentümer einfach so in jede seiner Wohnungen ohne fragen zu müssen, da würden sich die Nutzer aber freuen... ;)



3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du bist also der Meinung, dass der Mann nun das alleinige Hausrecht hat, obwohl er und seine Frau Eigentümer sind?

Der Meinung bin ich genau nicht. Du schreibst ja selbst, dass eine Regelung
hinsichtlich des Zutritts auf jeden Fall geboten und auch durchsetzbar sei...
bzw. auch, dass man das einvernehmlich regeln oder aber gerichtlich regeln kann...

Das ist doch alles konjunktiv: Es muss zuerst noch geregelt werden - zur Not per Anwalt. Aber bis dato kann der Mann der Frau nichts verbieten.....zumal wir nicht wissen, seit wann und unter welchen Umständen es zur Trennung gekommen ist.

Grüße, heike



1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du bist also der Meinung, dass der Mann nun das alleinige Hausrecht hat, obwohl er und seine Frau Eigentümer sind?

Der Meinung bin ich genau nicht. Du schreibst ja selbst, dass eine Regelung
hinsichtlich des Zutritts auf jeden Fall geboten und auch durchsetzbar sei...
bzw. auch, dass man das einvernehmlich regeln oder aber gerichtlich regeln kann...

Das ist doch alles konjunktiv: Es muss zuerst noch geregelt werden - zur Not per Anwalt. Aber bis dato kann der Mann der Frau nichts verbieten.....zumal wir nicht wissen, seit wann und unter welchen Umständen es zur Trennung gekommen ist.

Grüße, heike



1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

um es nochmal ganz deutlich zu machen:

Eigentum bedeutet nicht, Recht auf Zutritt zu jeder Zeit. Selbstverständlich hat die Frau (als Miteigentümerin) das Recht, nach Absprache zu bestimmten Zwecken (z.B. Herausholen der eigenen Sachen) das Haus zu betreten. Mehr aber auch nicht, da es nicht mehr ihr Wohnsitz ist.

Würdert Ihr Euren Vermieter (= Eigentümer der Wohnung) jederzeit in die von Euch angemietete Wohnung lassen, und dann womöglich noch mit dem Recht, seinen Partner mitzubringen???

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Da ist ein Ehepaar mit gemeins. Haus. Die Frau lässt einen Dritten ein und der Mann ruft die Polizei. Was glaubt ihr wohl, was die dann macht? Gar nichts.

Ich bleibe bei meiner Darstellung. Noch geht es nicht um Scheidung o. ä.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Reike

es sollte nur vedeutlichen, dass (Mit-)Eigentum nicht automatisch das Recht auf jederzeitigen Zutritt mit sich zieht.

3x Hilfreiche Antwort

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