Hausverbot bei Netto ohne Grund

30. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Holi99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot bei Netto ohne Grund

Ich war vor einem Monat beim Netto einkaufen und habe mich rechts neben eine unbenutzte Kassenbox gestellt, weil ich noch auf meine Freunde warten musste. Daraufhin hat die Verkäuferin an der Kasse gesagt, dass ich mich woanders hinsetzen bzw. stellen sollte. Da ich nicht einsehen konnte, dass ich im Unrecht war, weil sie anscheinend allein von meiner Anwesenheit schon gestört war (Hintergrundgeschichte: Ich wurde schon einmal verwarnt von Ihr, da ich mit dem Skateboard im Laden gefahren bin. Ich habe dies aber nach der Verwarnung nie wieder gemacht und mich anständig benommen. Seitdem mag mich die Verkauferin, aber nicht mehr.). Am nächsten Tag ging ich dann wieder nichts ahnend zum Netto, wurde aber gleich vom Filialleiter rausgeschmissen, weil die Verkäuferin zu ihm gesagt hat, dass ich IN der Kassenbox saß, was so nicht stimmt. Dies habe ich auch versucht dem Filialleiter zu erklären, dieser war jedoch nicht einsichtlich und hat gemeint, dass er mir auch ohne Grund Hausvervot erteilen kann. Daraufhin habe ich mich beim Netto Support beschwert, da ich gelesen habe, dass man in Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr nicht einfachso Hausverbot erteilen kann. Der Support meinte daruafhin, dass ich natürlich weiterhin im Laden einkaufen könnte. Dies ging in der nachsten Zeit dann auch ohne Probleme, bis zur letzten Woche, wo mich der Filialleiter wsl. zum ersten Mal nach dem Hausverbot wieder gesehen hat, die male davor war der irgendwie nie da. Auf jedenfall habe ich erstmal wieder mächtig Anschiss bekommen, weil ich laut ihm den Laden nicht betreten darf für ein Jahr, obwohl er selber nicht genau weiß, ab wann ich Hausverbot habe. Ich bin daraufhin gegangen, weil ich es lieber nicht riskieren wollte die Polizei mit dazuzunehmen.

Nun meine Frage:
Darf er mir das Hausverbot erteilen und darf ich jetzt in den Laden gehen oder nicht, weil was schriftliches habe ich nie bekommen und eigentlich habe ich ja nichts getan was zu einem Hausverbot führen könnte.

Und was würde passieren wenn er die Polizei ruft, kann die was tun? Da es eigentlich Aussage gegen Aussage ist und falls ja, was wären die Folgen einer Anzeige.( Ps. Ich bin noch 17 und will nicht unbedingt einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Geldstrafe oder ähnliches.)

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ja darf er, er hätte das auch gar nicht begründen müssen.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sollten Sie weiterhin so unvernünftig sein und das ausgesprochene Verbot nicht beachten, dann wird Ihnen von der Polizei dies nochmals verdeutlicht, sollten Sie weiterhin an Ihrem Unglauben festhalten, dürften Gerichte bemüht werden, welche Ihnen das verdeutlichen.

Schon mal daran gedacht, sich für das unangemessene Verhalten zu entschuldigen und damit die Sache zu befrieden? ... doch Sie haben sich unangemessen verhalten, Sie sind mehrfach Bitten nicht nachgekommen und wundern sich, dass dies - vermutlich anders als zu Hause - Konsequenzen nach sich zieht.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
Da ich nicht einsehen konnte, dass ich im Unrecht war,


Es ist völlig egal, was Sie denken. Und ehrlich gesagt interessiert es auch niemanden, was Sie denken. Sie haben sich den Anordnungen der Hausrechtsinhaber zu fügen. Punkt. Aus. Ende. Und wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie den Laden verlassen. So einfach ist das.

Die ganze Denke, die bei dem Fragesteller durchkommt, spricht Bände.

Zur Rechtslage: Wer ein Hausverbot ignoriert, macht sich des Hausfriedensbruchs strafbar. Ob und wie das strafrechtlich verfolgt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft sowie ggf. in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe das Jugendgericht.





-- Editiert von justice005 am 30.10.2016 17:55

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#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 30.10.2016 19:25

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Schon mal daran gedacht, sich für das unangemessene Verhalten zu entschuldigen

Es gab der Schilderung nach nur unangemessenes Verhalten von der Verkäuferin und dem Filialleiter.
Warum sollte sich der TS dafür entschuldigen?



Zitat (von Holi99):
Darf er mir das Hausverbot erteilen

Ja, darf er erstmal.
Das Hausverbot ist dann auch erstmal gültig und kann bei Nichtbeachtung strafrechtliche Probleme nach sich ziehen.

Daher muss man sich dagegen wehren, wnen das Hausverbot rechtswidrig war:
Am besten die Zentrale anschreiben und unter Schilderung des Sachverhaltes mit Fristsetzung (Tage nach Datum) schriftliche Stellungnahme bezüglich Hausverbot anfordern.
Alternativ: direkt vor Gericht dagegen klagen.



Zitat (von Holi99):
Der Support meinte daruafhin, dass ich natürlich weiterhin im Laden einkaufen könnte.

Das gibt es wohl nicht schriftlich?



Zitat (von Holi99):
da ich gelesen habe, dass man in Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr nicht einfachso Hausverbot erteilen kann.

Korrekt gelesen.

Das hat der BGH mal so entschieden:
Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).

Grundsätzlich bleibt es eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, ob der Anlass ausreichend für ein Hausverbot war.

Und ob der Grund "Kunde stellt sich nicht da hin wo Verkäuferin es wollte" ausreichend sein mag, da habe ich doch arge Zweifel dran.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

wie ich sehe nimmt Harry jetzt dsd selbe Urteil dsd ich zuvor auch erwähnte ;)

-- Editiert von mgrasek100 am 30.10.2016 21:15

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

#5

Zitat:
Es gab der Schilderung nach nur unangemessenes Verhalten von der Verkäuferin und dem Filialleiter.
Warum sollte sich der TS dafür entschuldigen?


aus TE
Zitat:
...habe mich [b]rechts neben eine unbenutzte Kassenbox[/b] gestellt, weil ich noch auf meine Freunde warten musste. Daraufhin hat die Verkäuferin an der Kasse gesagt, dass ich mich woanders hinsetzen bzw. stellen sollte. Da ich nicht einsehen konnte, dass ich im Unrecht war, weil sie anscheinend allein von meiner Anwesenheit schon gestört war (Hintergrundgeschichte ...


Deswegen zB darüberhinaus wurde das ausgesprochene Hausverbot ignoriert, auch deswegen könnte man versuchen Einsicht zu zeigen und die Sache zu befrieden, ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Kassiererin (zumal es ja eine Vorgeschichte gab) sich unwohl fühlte und den Kunden aufforderte sich einen anderen Platz zum Warten zu suchen, was erstmal ignoriert wurde ... der Kunde ist König, aber dann sollte man sich auch so verhalten.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und bei dem Urteil des BGH möchte ich mal eindringlich auf den von mir rot markierten Passus hinweisen:

Zitat:
Das hat der BGH mal so entschieden:
Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).


Und damit wäre der TE - nach seinen eigenen Schilderungen - schon raus aus dem Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
der Kunde ist König, aber dann sollte man sich auch so verhalten.

Im meinem Königreich bestimme ich aber wo ich stehe :grins:



Wenn mir das passiert wäre, hätte ich "Warum?"gefragt. Und dann je nach Situation mein Verhalten ausrichtet.
Man nuss sich nicht alles gefallen lassen, kann aber bei sinnvoller Begründuing auch die Belange des Personals berücksichtigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und damit wäre der TE - nach seinen eigenen Schilderungen - schon raus aus dem Spiel.

Kunden sind in Discountern die häufigste Ursache für Störungen im Betriebsablauf. :devil:

Nö, da hätte er schon objektiv tatsächlich den Betriebsablauf stören müssen. Rumstehen wo es der Verkäuferin nicht passt, ist keine Störung.

Hätte er vorsätzlich andere Kunden beim erreichen der Kasse behindert oder die Anlieferung von Waren behindert, dann hätte er ein Problem.





-- Editiert von Harry van Sell am 30.10.2016 21:34

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Keine Verkäuferin - und erst Recht nicht in Kooperation mit dem Filialleiter (!) - erteilt einem Kunden einfach so nach Lust und Laune und ohne Grund ein Hausverbot. Der Fragesteller selbst räumt ein, dass es eine Vorgeschichte gab.

Ich gehe daher davon aus, dass diese Vorgeschichte in Verbindung mit der Weigerung, den Anordnungen der Verkäuferin Folge zu leisten, rechtlich völlig ausreichend sein dürfte, ein Hausverbot zu erteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Das Skateboard im Laden gefahren wurde währe für ein Hausverbot ausreichend gewesen. Hat man aber nicht gemacht.
Und soll nach der Verwarnungn auch nie weider vorgekommen sein.


Je nach zeitlichem Abstand wäre die Vorgeschichte dann also nicht mehr zu beachten,



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
der Kunde ist König, aber dann sollte man sich auch so verhalten.

Im meinem Königreich bestimme ich aber wo ich stehe :grins:



Wenn mir das passiert wäre, hätte ich "Warum?"gefragt. Und dann je nach Situation mein Verhalten ausrichtet.
Man nuss sich nicht alles gefallen lassen, kann aber bei sinnvoller Begründuing auch die Belange des Personals berücksichtigen.


Ich gehe davon aus, dass Sie sich auch königlich verhalten :) deswegen ...

Egal, ich gehe davon aus, dass das Hausverbot begründet und berechtigt ausgesprochen wurde. Der TE kann sich ja auch Sie berufen, wenn er denn der Polizei wird erklären müssen, warum er dieses missachtet :) ... ich allerdings würde als TE mal in mich gehen und das eigene Verhalten in Frage stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der TE kann sich ja auch Sie berufen, wenn er denn der Polizei wird erklären müssen, warum er dieses missachtet

Nö, das er es erst mal nicht missachten sollte, hatte ich ja schon #5 geschrieben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Kommen wir doch mal auf den Punkt. Er hat nicht gekauft, sondern rumgelümmelt. Ob nun im Kassenbereich oder davor, dafür muss niemand Verständnis haben. Rumlümmeln kann man auch draußen. Ein Supermarkt ist nun mal nicht der gesellschaftliche Treffpunkt von Jugendlichen, das kann die Bushaltestelle sein oder Sonstwas. In Zukunft draußen warten, und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kommen wir doch mal auf den Punkt. Er hat nicht gekauft, sondern rumgelümmelt.

Liest sich nur anders:
Zitat (von Holi99):
Ich war vor einem Monat beim Netto einkaufen




Zitat (von wirdwerden):
Rumlümmeln kann man auch draußen.

Stimmt.
Könnte auch ein Grund für ein HV sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist das Hausverbot ein bisschen überzogen, aber es steht dem Filialleiter zu es auszusprechen.

Allerdings:
Mit einem Skateboard in einem Laden zu fahren geht überhaupt nicht,

Der Kassenbereich ist kein Aufenthaltsbereich und man hat dort auch nicht zu warten.

Wenn man bezahlt hat oder nichts kaufen möchte, wartet man hinter der Kasse im Ausgangsbereich

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