Hausverbot am Hbf wegen Ansprechen von Frauen?

20. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fynn123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot am Hbf wegen Ansprechen von Frauen?

Hallo,

ich und meine Freunden haben an einem Hbf mehrere Frauen angesprochen, um sie kennenlernen zu können.
Das haben wir in einer direkten Art und Weise gemacht, das heißt die Frau wurde immer mit einem Kompliment angesprochen, ung. so: " Hallo, ich habe dich gesehn, und fand dich attraktiv und wollte mal vorbeikommen und Hallo sagen..." Man hat ja nicht immer Glück und bei einer Absage haben wir uns immer höflich verabschiedet und ggf. eine andere Frau angesprochen. An diesem Tag waren es 3 Frauen die wir so angesprochen haben.

Das ist der Security aufgefallen und sie haben uns agressiv darauf hingewiesen, dass dies demnächst nicht nur mit einer Verwarnung sondern auch mit einem Hausverbot bestraft wird, da laut ihnen ( bzw. laut einem Typen ) wäre das eine Belästigung von Unbekannten, und wir dürfen keine Frauen ansprechen, weil wir die Frauen damit beleidigen. Darüber hinaus dürfen wiruns auf dem Hauptbahnof auch nicht lange aufhalten, nur auf unser Gleis gehen und abfahren oder umsteigen. Nächstes mal gibts Hausverbot, danach Strafanzeige.

Sowas haben wir schon öfters am selben Hbf gemacht, und bisher hat niemand was dagegen gesagt. Der Typ konnte es vlt mit seinem Weltbild nicht vereinbaren.

Wie auch immer, darf man jetzt fremde Leute nicht ansprechen? So gesehn, wenn ich nur nach dem Weg frage, könnte das auch ne Belästigung sein. Irgendwie fühle ich mich da ein bisschen an meinen Grundrechten beeinträchtigt.

Oder ist das Ansprechen von Frauen mit dem Ziel, sie kennenzulernen völlig untersagt, strafbar, und verfassungswidrig und gilt als Belästigung? Ich denke wir waren immer höflich, und es war gar keine Belästigung. Das war das subjektive Empfinden des DB Types.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hibofranz
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 106x hilfreich)

Was eine plumpe Art und Weise :rock: :respekt:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ist der Thread jetzt ein Witz? Ihr geht zum HBF, um Frauen anzusprechen, bekommt Hausverbot und du wunderst dich auch noch weshalb? Ihr belästigt damit Frauen, die sich dort nur aufhalten, um tatsächlich von A nach B zu kommen. Wenn ihr auf der Suche nach Bekanntschaften seid, dann macht das auf normalem Wege oder geht ins Internet, wenn es aus reiner Verzweiflung geschieht. Ist ja schlimm. Und von wegen Grundrechten, ihr seid dort innerhalb eines Gebäudes, das der Bahn gehört, da interessieren eure Grundrechte niemanden (zumal das auch Abwehrrechte ggü. dem Staat sind, der hier nicht betroffen ist). Wenn ich jemanden nicht bei mir zu Hause haben möchte, weil er nervt, dann werfe ich ihn auch raus.

pro_forma

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

.

Bahnhofsordnung DB

Spalte 1

Pkt. 13, 2. Alt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 20.04.2014 18:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fynn123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frage war, ob das eine Belästigung ist wenn man Leute am Hbf anspricht. Laut dir schon, also man darf die Roboter an DB Bahnhöfen nicht ansprechen, nicht mal nach dem Weg fragen, weil sie sich von A bis B beeilen. Ds wollte ich wissen danke.

Ja die Hausordnung hab ich schon gelesen. War mir nur nicht klar was der Begriff Belästigung juristisch heißt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Die Frage war, ob das eine Belästigung ist wenn man Leute am Hbf anspricht.


Das kommt drauf an, was man sagt.

"Hallo, kannst Du mir sagen, wie spät es ist?" ist eher keine.

"Hallo, willst Du mit mir ******?" ist eher eine.

Wobei auch letzteres keine Straftat darstellt (allenfalls eine OWi, wobei dafür ein einzelnes normales Ansprechen auch nicht reichen dürfte), aber ggf. trotzdem ein (ggf. zeitlich beschränktes) Hausverbot für den Bahnhof nach sich ziehen kann, von dem direkte Reisezwecke auch ausgenommen werden können (also direkt zum Bahnsteig und rein in den Zug)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

selbstverständlich ist dies keine Straftat!

wobei es drauf ankommt wie man fragt und was!

solange keine Beleidigung dabei ist, ist alles Ok und da kann kein Security und auch keine Polizei was gegen machem.

quote:
. Darüber hinaus dürfen wiruns auf dem Hauptbahnof auch nicht lange aufhalten, nur auf unser Gleis gehen und abfahren oder umsteigen. Nächstes mal gibts Hausverbot, danach Strafanzeige.


bei dem Hausverbot am Bahnhof kommt es drauf an.
hat der Bahnhof verkaufseinrichtungen dann ist man natrülich auch berechtigt diese zu nutzen um sich Reisebedarf, zuessen und zutrinken usw zu kaufen.

es gibt ja durchaus Bahnhöfe wie der Leipziger oder Berliner Hauptbahnhof (um nur mal 2 zu nennen) die innen drin mehre hundert Läden haben.
und dort darf man (trotz Hausordnung der DB) sehr wohl sogar mit sehr großer Freude der dortigen Läden sich den ganzen Tag über Aufhalten!

wenn es jedoch nur ein kleiner Bahnhof ist dann hätte die Security jedoch recht!



-- Editiert seidi256 am 22.04.2014 09:53

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
solange keine Beleidigung dabei ist, ist alles Ok und da kann kein Security und auch keine Polizei was gegen machem


Nein, selbstverständlich hat der Hausrechtsinhaber ein berechtigtes Interesse daran, daß sich *alle* Besucher dort wohlfühlen und nicht belästigt fühlen, daher darf er ggfs. ein Hausverbot gegen solche Leute aussprechen, durch die sich andere belästigt fühlen (sofern dies nachvollziehbar und nicht aus niederen Motiven - "diese ganzen Schwarzen hier stören mich!" - passiert).

Denn die Alternative wäre, daß sich z.B. alleinreisende Frauen dort nicht mehr wohl/sicher fühlen, wenn sie ständig von Flirtwilligen angesprochen werden.

Das mit "nach dem Weg fragen" zu vergleichen, ist schon reichlich absurd, zumal man das in der Regel genau einmal tut und nicht sechs- oder zwanzigmal und über mehrere Tage verteilt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
die innen drin mehre hundert Läden haben.
und dort darf man (trotz Hausordnung der DB) sehr wohl sogar mit sehr großer Freude der dortigen Läden sich den ganzen Tag über Aufhalten


Ja, aber nur, weil die *Läden* dann als Mieter/Pächter ein eigenes Hausrecht ausüben, in das die DB sicherlich nicht ohne weiteres eingreifen darf.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich denke, das hängt ganz stark vom Bahnhof ab. Falls wirklich da so freundlich gefragt wurde, sehe ich keinen Grund für ein Hausverbot.

Aber in meiner Stadt ist der Hbf so klein, da sind echt nur die Gleise und mehr nicht. Da kann man nicht sich täglich aufhalten, um Frauen anzumachen.

Ist das aber ein großer Bahnhof mit Geschäften und Restaurants etc., dann sehe ich da kein Problem, wenn man da mal vorbei schaut und dann hübsche Frauen freundlich! anspricht.

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