Hausverbot

17. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot

Hi alle,
Kann ich einem User, welcher in meinem Forum mehrmals stoerte, unter anderem einen anderem User rat, sich umzubringen, ein rechtskraeftiges Hausverbot aussprechen? Er hat sich nach der ersten Loeschung neu registriert - woraufhin ich ihn abermals sperrte.

Ich habe einmal gelesen, dass es nicht moeglich ist, solche Dinge zu belegen, da man E-Mails und aehnliches nicht als Beweise gelten. Unter der Auflistung der Rechte fand ich lediglich eine Information ueber einen Chatraum, aber bei mir handelt es sich um das Forum bzw die gesamte Website.

mfg, Thomas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi Thomas!
Sollte kein Problem sein. Emails oder Ausdrucke von Internetseiten unterliegen der freien Beweiswürdigung des Richters, und je mehr und genauer die Dokumentation, umso besser. Zeugen könnten auch nicht schaden.
Kannst Du nicht seine IP Adresse sperren?

Wenn Du am Gipfel eines Berges ankommst - dann klettere weiter.

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#2
 Von 
-\-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Hank
> Kannst Du nicht seine IP Adresse sperren?
Doch - aber durch die einwahl mit T-DSL bekommt er jeher eine neue IP-Adresse. Ich habe ihm eine E-Mail mit dem Ausspruch eines Hausverbots geschickt. Was tun, so er dagegen verstoesst?

mfg, Thomas

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