Haustür im Mehrfamilienhaus immer offen.

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)
Haustür im Mehrfamilienhaus immer offen.

Hallo zusammen,

ich wohne mit meiner Familie in einem 6-Parteien-Haus, 5 Parteien sind Eigentümer, darunter wir.

Mir ist vor ca. einem Jahr aufgefallen, dass die Haustür permanent offen stand. Sie wurde nicht nur per Stopper festgestellt, sondern auch der Schnapper im Schloss war so eingestellt, dass sie nicht mehr schließen konnte. Ich fing irgendwann an, die Tür jedes mal zu schließen, wenn ich sie offen vorfand. Irgendwann wurde es mir aber zu bunt und ich schrieb eine Rundmail an die Miteigentümer mit der Bitte, die Tür geschlossen zu halten. Daraufhin erhielt ich eine Antwort von unseren direkten Nachbarn, die zwei Kinder haben (1 und 6 Jahre alt). Das ältere Kind sei bereits so selbstständig, dass es permanent raus zum spielen muss/möchte. Dabei soll das kleinere Kind nicht durch das "permanente Klingeln" des Großen gestört werden und deshalb werde die Tür auch künftig per Schnapper so eingestellt, dass das Kind sie jederzeit aufstoßen kann. Die restlichen Bewohner des Hauses sollten es bitte unterlassen, die Tür ständig zu schließen.

Ich habe darauf geantwortet, dass eine Haustür dafür da ist, um ungebetene Gäste abzuhalten und diese geschlossen bleiben muss. Das Kind kann von mir aus einen Schlüssel bekommen, das wollen die Eltern aber nicht, da sie keine Lust haben, im Falle eines Verlustes die Schließanlage auszutauschen.

Stand der Dinge ist, dass die Tür trotz meiner Bitte per Schnapper immer wieder am Schließen gehindert wird. Der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft hatte sich zwischenzeitlich auch zu Wort gemeldet und gemeint, dass das keine große Sache wäre und man da sicherlich eine Lösung finden könnte. Sonst hat sich keiner der Eigentümer bisher dazu geäußert.

Meine Frage ist nun: gibt es irgendeine Möglichkeit, auf die uneinsichtigen Eigentümer einzuwirken? Wir haben keine Hausordnung und soviel ich weiß, existieren weder Vorschriften, noch Gerichtsentscheidungen die Haustür betreffend. Es wäre trotzdem schön, wenn vielleicht jemand eine Idee hätte, denn sicher fühle ich mich in diesem Haus nicht mehr, vor allem weil bei uns in der Gegend eingebrochen wird.

Vielen Dank im Voraus!

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Klar, Beschlussfassung, das Schnapper und Stopper ausgebaut werden.

Hat bei uns Wunder gewirkt, seit dem beides ausgebaut wurde, steht die Tür nie mehr auf.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Eine Beschlussfassung braucht doch eine Mehrheit, oder? Die werden wir wohl kaum hinbekommen, da der Vorsitzende der WEG pro Nachbarn ist und zwei weitere Parteien sich fast immer nach der Meinung des Vorsitzenden richten. Aber einen Versuch ist es vielleicht wert.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10687 Beiträge, 4206x hilfreich)

Wenn man den Nachbarn versucht beizubringen, dass im Falle eines Einbruchs / Diebstahls keine Versicherung bei offenen Türen regulieren wird, sollte bei manchen eventuell noch das Einsehen kommen.

-- Editiert von spatenklopper am 09.09.2016 13:20

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

@spatenklopper:

Eine offene Haustür interessiert den Versicherer nicht so sehr (hatte bei meinem Vertreter nachgefragt), bei der Wohnungstür sieht es schon anders aus. Daher wird dieses Argument eher nichts bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wie wäre es mit folgendem Kompromissvorschlag an mit Miteigentümer:

Die Tür kann von x Uhr bis x Uhr offen bleiben (Stopper festgestellt) und wird ansonsten verschlossen.
Dann kann das Kind tagsüber rein und raus (mit 6 Jahren wird das höchstens die Zeit zwischen Schulende und Abendbrot sein) und am Abend wird dann der Stopper wieder aktiviert.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Das meint die Polizei dazu:

"Entgegen landläufiger Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit, zum Beispiel während einer kurzen Abwesenheit des Bewohners, so etwa zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend oder an den Wochenenden"

Die Tür länger als ein paar Minuten offen zu lassen ist für mich gar kein Kompromiss. Abgesehen von Einbrechern, die darauf warten, bis die Wohnung leer ist, gibt es welche, denen alles egal ist (Junkies z.B.) und die notfalls auch jemanden angreifen würden, wenn sie bei ihrem Einbruchsversuch gestört werden. Da ich an Werktagen 10 Stunden am Tag unterwegs bin und meine Frau alleine mit einem Kleinkind zuhause ist, möchte ich unbedingt vermeiden, dass sie in eine solche Situation kommt.

Ein Kompromiss wäre, wenn das Kind z.B. einen Schlüssel bekommt, den es an einem Arm- oder Schlüsselhalsband festmachen kann. Oder eine kabellose Klingel, die aus einem kleinen Sender fürs Kind und einem Empfänger für die Mutter besteht. Das Gerät kann auch vibrieren, das stört dann auch das zweite Kind nicht. Einfach so die Haustür auf zu lassen und somit den Einbruchsschutz ausser Kraft zu setzen, finde ich eine Frechheit. Wenn alle Hausbewohner von Anfang an über dieses Vorgehen informiert gewesen wären, hätte man evtl. mehr Verständnis dafür und hätte wenigstens eine Möglichkeit zu entscheiden, ob man dem zustimmt oder nicht. Es nach einem Jahr durch Zufall herauszubekommen senkt die Toleranzgrenze jedoch gewaltig, so dass ich mich auf gar keine Kompromisse mehr einlassen möchte.

P.S. Während der Ferien war das Kind permanent draußen, stundenlang. Auch jetzt, wo es eingeschult wurde, verbringt es die Nachmittage und Wochenenden fast täglich draußen. Das ist doch eine Zumutung für alle Hausbewohner, wenn die Haustür im Durchschnitt einen halben Tag offen steht.

-- Editiert von Someguy am 09.09.2016 14:56

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Man schreibt dem Nachbarn, das man ihm für die Mitteilung dankt, diese an die eigene Versicherung weitergeleitet habe, damit diese im Falle eines Einbruchs entsprechend Regressforderungen an ihn stellen kann.



Ist zwar ein Bluff, aber eventuell wirkt es ja ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Bitten sie doch einfach den Nachbarn seine Klingel durch ein optisches Signal auszutauschen, dann wird das kleine Kind nicht mehr gestört.

Signatur:

Gruß Investmentclub

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man schreibt dem Nachbarn, das man ihm für die Mitteilung dankt, diese an die eigene Versicherung weitergeleitet habe, damit diese im Falle eines Einbruchs entsprechend Regressforderungen an ihn stellen kann.

Ist zwar ein Bluff, aber eventuell wirkt es ja ...


Das fand ich übrigens erstaunlich. Da belasten sich die Leute selber, ohne es zu merken. Ich werde diese E-Mail definitiv behalten, hoffe jedoch, dass es nicht dazu kommt, dass ich sie einsetzen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Bitten sie doch einfach den Nachbarn seine Klingel durch ein optisches Signal auszutauschen, dann wird das kleine Kind nicht mehr gestört.


Er muss übrigens nicht mal etwas austauschen. Es gibt für 15-20 € im Internet Funkklingeln, die aus einem relativ kleinen Empfänger und einem Sender in der Größe eines Autoschlüssels bestehen. Der Empfänger hat 3 Einstellmöglichkeiten: klingeln, vibrieren und Lichtsignal. Und der Sender ist so klein, dass das Kind ihn immer bei sich tragen kann. Die Reichweite dieser Geräte liegt bei ca. 100 Metern, was in diesem Fall völlig ausreichend ist.

Ich werde in den nächsten Tagen das Gespräch mit den Nachbarn suchen, weil ich die Mail-Kommunikation nicht so sehr mag. Sollte das nichts bringen, dann schreibe ich noch mal an alle im Haus und bitte um Stellungnahme, ob alle mit der offenen Tür einverstanden sind. Falls nicht, dann könnte man eine Beschlussfassung bez. der Stoppers und des Schlosses auf den Weg bringen. Wenn es außer mir niemanden stört, dann bleibt mir nur, die Tür immer wieder zuzumachen, was aus Erfahrung nicht viel bringt, da sie immer wieder aufgemacht wird.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
Eine Beschlussfassung braucht doch eine Mehrheit, oder? Die werden wir wohl kaum hinbekommen, da der Vorsitzende der WEG pro Nachbarn ist und zwei weitere Parteien sich fast immer nach der Meinung des Vorsitzenden richten.

Wenn Sie keine Mehrheit bekommen, dann ist das halt so - Demokratie live!

Ansonsten gibt es ja nun mit optischem Signal und/oder Funkklingel ein paar wirklich gute Lösungsvorschläge, womit alle Interessen gerecht werden könnte.

Zitat:
Ich werde in den nächsten Tagen das Gespräch mit den Nachbarn suchen,
Miteinander reden empfehle ich "meinen" Eigentümern auch immer.

Zitat:
Dabei soll das kleinere Kind nicht durch das "permanente Klingeln" des Großen gestört werden und deshalb werde die Tür auch künftig per Schnapper so eingestellt, dass das Kind sie jederzeit aufstoßen kann.

Diese Überlegung mal weitergesponnen: steht die Wohnungstür von denen dann auch permanent offen, oder wie macht sich der Größere dann an der Wohnungstür bemerkbar, ohne dass der Kleine gestört wird?

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat:
Diese Überlegung mal weitergesponnen: steht die Wohnungstür von denen dann auch permanent offen, oder wie macht sich der Größere dann an der Wohnungstür bemerkbar, ohne dass der Kleine gestört wird?


Ich durfte bereits ein paar mal mit ansehen, dass das Kind zwar unten an der Haustür reinkam, jedoch oben klopfen und sturmklingeln musste, damit einer aufmacht. Ich achte in letzter Zeit verstärkt darauf und sehe immer wieder, dass die Haustür offen steht, während die Wohnungstür zu ist.

Letztes Wochenende machte ich innerhalb von ein paar Stunden folgende Beobachtung: Haustür offen, Nachbar kommt mit größerem Kind vom Einkaufen mit dem Auto zurück. Und am gleichen Tag am Abend, kurz vor 21 Uhr: Tür immer noch offen, obwohl es draussen bereits dunkel war und das Kind definitiv nicht mehr auf der Straße sein dürfte.

Das alles macht mich mittlerweile wütend und ich hoffe, dass ich mich zusammenreissen kann, wenn ich dem Nachbarn das nächste mal begegne.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Nun, der unsere unsichtige Eigentümer wollt einsehen, dass es keine Regelung darüber gibt wie mit der Eingangstür zu verfahren ist und er zunächst einmal keinerlei Handhabe hat seinen eigenen Willen durchzusetzen. Wenn die Mehrheit nichts an dem aktuellen Zustand ändern möchte, dann ist das nun einmal so. Du darfst die Türe verschließen genau so wie andere Partei die Tür offenstehen lassen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

für mich ist die Angelegenheit eigentlich recht einfach, es gibt keinen Beschluss der irggendwas regelt. Bis es einen solchen Beschluss gibt kann Jeder die Sache so handhaben wie er das will, bzw für sich besser findet.

Zitat:
Das alles macht mich mittlerweile wütend und ich hoffe, dass ich mich zusammenreissen kann
Du solltest dich auf jeden fall zusammenreissen, sonst endet das noch schnell im Bereich für Strafrecht.

Gegen deine Wut gibt es meiner Meinung nach den einen oder anderen Lösungsansatz!

Zitat:
Das Kind kann von mir aus einen Schlüssel bekommen, das wollen die Eltern aber nicht, da sie keine Lust haben, im Falle eines Verlustes die Schließanlage auszutauschen.
Biete an, dass DU sollte es zu so einem Szenario kommen darür zahlst.
Gleiches gilt auch für all die anderen Dinge wie Funklingel, optische Klingel etc!

Wenn du jetzt aber sagst, dass is doch nicht deine Aufgabe dafür zu zahlen, dan hast du rechtlich gesehen zwar recht, (die "Gegenpartei" muss dann aber auch nichts davon machen), aber deine Sicherheit die du gerne haben willst ist dann auch nicht gegeben. Es liegt also rein an dir, ist es dir die hochgepriesene Sicherheit wert oder nicht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Dies ist ein guter Vorschlag, würde ich auch machen, wird aber auch nichts bringen, denn Rücksichtnahme und Gerechtigkeit ist für viele ein Fremdwort. Man will seinen Willen durchsetzen, da können die andere ruhig reden.

Signatur:

Gruß Investmentclub

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nun, der unsere unsichtige Eigentümer wollt einsehen, dass es keine Regelung darüber gibt wie mit der Eingangstür zu verfahren ist und er zunächst einmal keinerlei Handhabe hat seinen eigenen Willen durchzusetzen. Wenn die Mehrheit nichts an dem aktuellen Zustand ändern möchte, dann ist das nun einmal so. Du darfst die Türe verschließen genau so wie andere Partei die Tür offenstehen lassen darf.


Ich denke, dass es im Endeffekt das Einzige bleiben wird, was ich tun kann. Da ich jedoch werktags 10-11 Stunden ausser Haus bin, wird die Tür in dieser Zeit mehrere Stunden offen stehen. Und das ist es, was mich an der Sache nervt. Und es wundert mich, dass es der Mehrheit der Nachbarn eher egal ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Gegen deine Wut gibt es meiner Meinung nach den einen oder anderen Lösungsansatz!


Ich würde nie handgreiflich werden, so ist das nicht. Menschen sachlich und argumentativ zu begegnen, die entgegen des Normalen handeln, ist trotzdem nicht immer einfach.

Zitat:
Biete an, dass DU sollte es zu so einem Szenario kommen darür zahlst.
Gleiches gilt auch für all die anderen Dinge wie Funklingel, optische Klingel etc!
Wenn du jetzt aber sagst, dass is doch nicht deine Aufgabe dafür zu zahlen, dan hast du rechtlich gesehen zwar recht, (die "Gegenpartei" muss dann aber auch nichts davon machen), aber deine Sicherheit die du gerne haben willst ist dann auch nicht gegeben. Es liegt also rein an dir, ist es dir die hochgepriesene Sicherheit wert oder nicht ;)


Natürlich kann man den Spiess umdrehen und mir sämtliche Verantwortung für die Sicherheit meines Eigentums zuschieben, jedoch hatte ich gar nicht vor, irgendetwas von meinen Nachbarn zu verlangen. Ich wollte sie lediglich darauf ansprechen und wenn wenigstens einbisschen Entgegenkommen signalisiert wird, wollte ich den Vorschlag mit der Klingel unterbreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Dies ist ein guter Vorschlag, würde ich auch machen, wird aber auch nichts bringen, denn Rücksichtnahme und Gerechtigkeit ist für viele ein Fremdwort. Man will seinen Willen durchsetzen, da können die andere ruhig reden.


Da muss ich leider zustimmen. Einigen scheint das Wort "Gemeinschaftseigentum" nichts zu bedeuten, sonst würde man auf die Meinung der Gemeinschaft hören, ehe man für alle entscheidet, was damit gemacht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Someguy):
Und es wundert mich, dass es der Mehrheit der Nachbarn eher egal ist.

Das dürfte sich ändern, wenn es die ersten Einbrüche und/oder Vandalismusschäden gibt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte sich ändern, wenn es die ersten Einbrüche und/oder Vandalismusschäden gibt ...


Schade, dass es erst dazu kommen muss, bevor die Leute aufwachen und anfangen, ihr Eigentum zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10687 Beiträge, 4206x hilfreich)

Bevor nun noch groß "verhandelt" wird, würde ich darum bitten lassen eine Eigentümerversammlung einzuberufen um diesen Punkt ein für alle mal zu klären.
Wenn sachliche Argumente wie Beispielsweise der von Harry angesprochene Vandalismus nichts bringen, wird man sich wohl oder übel mit der Situation abfinden müssen.

Noch eine Frage, habt Ihr Kellerräume z.B. Fahrradkeller / Waschkeller, die durch die offene Haustür für jedermann so zu erreichen sind?

-- Editiert von spatenklopper am 14.09.2016 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Mal angenommen, es wird in der Hausordnung beschlossen, dass die Türen geschlossen werden müssen und einzelne halten sich nicht dran. Welche Möglichkeiten gibt es die Hausordnung durchzusetzen?

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Eine Hausordnung hat nur Sinn, wenn sich alle daran halten wollen, damit kann man anderen nicht seinen Willen aufdrängen.

Signatur:

Gruß Investmentclub

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Noch eine Frage, habt Ihr Kellerräume z.B. Fahrradkeller / Waschkeller, die durch die offene Haustür für jedermann so zu erreichen sind?


Ja, die Kellerräume. Der Zugang wird nie abgeschlossen, also wäre das auch ein potenzielles Ziel für Einbrecher.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Eine Hausordnung hat nur Sinn, wenn sich alle daran halten wollen, damit kann man anderen nicht seinen Willen aufdrängen.


So ist es. Bei Mietern sieht die Sache einfacher aus, wenn fast alle Wohnungen von Eigentümern bewohnt werden, nützt auch eine Hausordnung nicht. Man wird einen Eigentümer wohl kaum aus seiner Wohnung schmeissen können.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Someguy):
Zitat (von spatenklopper):
Noch eine Frage, habt Ihr Kellerräume z.B. Fahrradkeller / Waschkeller, die durch die offene Haustür für jedermann so zu erreichen sind?


Ja, die Kellerräume. Der Zugang wird nie abgeschlossen, also wäre das auch ein potenzielles Ziel für Einbrecher.

Dies könnte man vielleicht verbessern, indem man die Türklinke durch einen ersetzt Knauf, sodass der Haustürschlüssel benutz werden muss, bei uns funktioniert dies recht gut.

Signatur:

Gruß Investmentclub

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Mal ein völlig anderer Gesichtspunkt.
Eine Tür hat 2 Seiten, innen und außen.
Eine verschlossene Tür lässt sich auch von innen nicht ohne Schlüssel öffnen !

Damit sind Fluchtmöglichkeiten bei Feuer oder anderen Gefahren eingeschränkt.
Die Mehrheit der Eigentümer hat daher durchaus Argumente, gegen einen Verschluss.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Dies könnte man vielleicht verbessern, indem man die Türklinke durch einen ersetzt Knauf, sodass der Haustürschlüssel benutz werden muss, bei uns funktioniert dies recht gut.


Daran hatte ich auch bereits gedacht und werde den Miteigentümern diesen Vorschlag unterbreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Someguy
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Mal ein völlig anderer Gesichtspunkt.
Eine Tür hat 2 Seiten, innen und außen.
Eine verschlossene Tür lässt sich auch von innen nicht ohne Schlüssel öffnen !

Damit sind Fluchtmöglichkeiten bei Feuer oder anderen Gefahren eingeschränkt.
Die Mehrheit der Eigentümer hat daher durchaus Argumente, gegen einen Verschluss.


Gegen ein VERschliessen habe ich, sowie mittlerweile auch der Gesetzgeber, ebenfalls berechtigte Einwände. Mir geht es jedoch um ein einfaches Schliessen der Tür, mit anderen Worten gesagt sie soll einfach ins Schloss fallen, von aussen nicht mehr und von innen weiterhin zu öffnen sein. Momentan wird das durch das Verstellen des kleinen Schnappers im Schloss des Türrahmens verhindert.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Eine verschlossene Tür lässt sich auch von innen nicht ohne Schlüssel öffnen !

Doch, gibt es.
Nennt sich "Fluchtfunktion". Ist nur nicht ganz billig so eine Türe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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