Hausschenkung mit Llwohnrecht, erben auszahlen?

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausschenkung mit Llwohnrecht, erben auszahlen?

Hallo erstmal,

Ich habe natürlich eine Frage zum Erbrecht :)

Meine Oma ist im April verstorben, vorher hat sie in ihrem Haus gewohnt mit meinen Eltern, die sich immer um sie gekümmert haben.
Es wurde damals ein Testament aufgesetzt das mein Vater alles bekommen sollte, auch das Haus, in dem sie lebenslanges Wohnrecht haben sollte.

2003 hat ein Onkel sie heimlich bearbeitet, das sie ein weiteres Testament aufgesetzt hat, in dem mein Onkel alles bekommen sollte.

Dieses Testament wurde aber im gleichen Jahr wieder annuliert.

2004 bekam mein Vater das Haus überschrieben, auch die Schulden wurden auf sein Konto übertragen, seit dieser Zeit wird das Haus von meinen Eltern bezahlt.

Nun melden sich Onkel und Tanten JETZT, das sie ihr Erbe haben wollen und meine Eltern haben Angst das sie das Haus verkaufen müssen, da sonst kein Vermögen vorhanden war.

An den Beerdigungskosten wollte sich keiner beteiligen, auf denen sitzen meine Eltern heute noch.

Wäre nett wenn mir jemand eine beruhigende Nachricht geben könnte, das man meine Eltern nicht aus dem Haus schmeissen kann.

Mit freundlichem Gruß

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:






#7
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie das Recht nicht kennen und nur dumm rumlabern wollen, sollten Sie sich ein anderes Forum suchen.


Diesen weisen Ratschlag sollte der Nichtsnutzbär unbedingt selbst beherzigen, statt hier Fragesteller mit
Zitat:
unprofessionellen Auskünften
zu verunsichern.

Adam I.'s Antwort ist richtig, ebenso sein Hinweis auf § 1968 BGB .




-- Editiert am 03.08.2011 08:49

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maralein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

ich hoffe ich habe alles richtig verstanden.

Da mein Vater im Grundbuch steht (und mein Opa schon länger tot ist) ist er der Erbe, bzw Eigentümer vom Haus und muss dieses nicht verkaufen um seine Geschwister auszuzahlen?

Das würd sie freuen zu hören

(denn Fakt ist, das sie ihr 2tes Haus am verkaufen sind, da 2 Häuser zu teuer sind, es wäre echt "unglücklich" wenn sie beide verlieren würden)

Und die Kosten können aucgh nachträglich geteilt werden, womit man sich nicht allzulange Zeit lassen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Maralein,
das eine ist, wem gehört das Haus - das sieht man durch einen Grundbuchauszug.
Das andere ist, wem steht was zu.
Ein Testament gilt für den Todesfall, und man kann nur Dinge erben, die an dem Tag da sind, wo jemand stirbt (und nicht, was er an dem Tag der Testamentserstellung hatte). Insofern könnte auch das Testament - wo der Bruder als Erbe benannt wurde - gültig sein, der erbt dann nur halt nichts.

Zum Haus: wenn es übertragen wurde, kann es sein, dass die Geschwister ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben (hängt ja von dem tatsächlich gültigen Testament ab). Dann würde der Wert des Hauses von 2004 minus der Belastung genommen werden. Dieser Wert würde dann durch die Anzahl der Kinder geteilt werden und davon 50% wäre dann dann der Wert je Kind, allerdings werden diese dann noch durch 10 geteilt und anteilig auf die 3 Jahre berechnet (die verbleiben noch von der 10 Jahresfrist nach der Übertragung 2004).
Bsp: Hauswert 100.000,- minus 20.000,- Hypothekendarlehen
= 80.000,-
80.000,- /10 Jahre = 8.000 x 3 (2011, 2012, 2013) = 24.000
Bei 4 Kindern (z.B.) = 6.000 Erbe, daraus 50% Pflichtteil macht 3.000 Euro. Wären für deine Eltern bei 3 Geschwistern also 9.000.
In dieser Rechnung könnten Fehler stecken, am sinnvollsten wäre also, sich hier Rat zu holen.

Und ein Haus wäre ja nur dann zu verkaufen, wenn deine Eltern den Pflichtteil nicht aus anderen Mitteln (hier Verkauf ihres eigenen Hauses, der sowieso geplant ist) erwirtschaften können.

Aber zuerst solltet ihr klären, was ist wann wirklich tatsächlich wie geregelt worden. Und welche Dokumente haben rechtlich Bestand.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen