Hausschenkung an Enkel

24. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
melolillith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausschenkung an Enkel

Hallo zusammen,

meine Großmutter möchte gerne ihr Haus an mich übertragen und somit ihr Erbe noch zu Lebzeiten regeln. Nachdem das Haus in der Familie bleiben soll und meine Tante wie auch mein Vater dieses Haus nicht bewohnen möchten, soll es an mich gehen. Meine Tante ist jedoch mit der Ausbezahlung des Pflichtteils nicht einverstanden und möchte mehr Geld, wodurch mir seit Wochen Steine in den Weg gelegt werden. Mein Vater verzichtet freiwillig auf seinen Teil.
Welche Möglichkeiten gibt es, dies im Vorfeld zu regeln? Kann ich lediglich die Hälfte des Verkehrswertes an meine Großmutter ausbezahlen und den Rest als Schenkung erhalten, ohne das meine Tante im Todesfall noch etwas vom Haus einfordern kann?
Ich bin ratlos und meine Nerven liegen langsam blank.
Danke für eure Unterstützung!

LG
Lil

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Ich sehe das Problem gar nicht:

Die Oma kann doch mit ihrem Vermögen solange sie lebt tun und lassen, was sie möchte.

Wenn dir die Immobilie geschenkt wird, müsst ihr allerdings zum Notar, § 518 BGB . Der soll euch dann gleich den Nießbrauch erklären, der wahrscheinlich zugunsten der Oma sinnvoll wäre.
Schenkungssteuer müsste auch noch bedacht werden (Freibetrag i.d.F. wahrscheinlich 200K EUR).

Wg. des Pflichtteils im Erbfall gilt dann § 2325 (3) BGB , nach 10 Jahren bestehen also wegen der Schenkung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Es gibt keine Verpflichtung, überhaupt etwas an die Tante auszuzahlen. Daher ist das nur eine Frage des Familienfriedens, wie man damit umgeht, nicht jedoch eine juristische Frage.

Mit jedem Jahr, welches Deine Oma noch lebt, schmilzt dann der Pflichtteilergänzugnsanspruch Deiner Tante um 10% bis er nach 10 Jahren bei 0 liegt. Das gilt jedoch nicht, wenn Deine Oma für das gesamte Haus das Wohnrecht oder den Nießbrauch behält.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
melolillith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimmt natürlich, aber sie möchte einen Familienstreit verhindern und da meine Tante sehr materiell ist, wird es zwangsläufig dazu kommen.
Und auch unsere finanziellen Mittel sind begrenzt.
Das mit dem Nießbrauch müssen wir uns einmal ansehen - es ist jedoch geplant, dass meine Großmutter auszieht und wir das Haus alleine bewohnen.

Danke auf jeden Fall!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das mit dem Nießbrauch wäre auch keine gute Idee, wenn man mit der Zehnjahresfrist etwas anfangen wollte.



Dazu braucht es eben Juristen. Die machen das möglich.

Hier im Fall scheint es aber sowieso nicht in Betracht zu kommen.


Zum Familienstreit: Ich würde das lieber jetzt klären als später, wenn man sie nicht mehr fragen kann.

Sicher eine unangenehme Diskussion, aber immer noch besser als jahrelange Rechtsstreitigkeiten, wenn die Oma nicht mehr da ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
aidualc86
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

hi, ich muss da mal nachfragen, wie sich das mit dem Wohnrecht verhält? ich habe vor ca. 7 jahren ein haus geschenkt bekommen und mein opa hat eine wohnrecht eintragen lassen....bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass es nach 10 jahren auch wirklich mir gehört!??? (Es gibt noch eine enterbte Tochter mit Pflichtteilsanspruch)
Kurze Info dazu wäre nett! LG

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wenn ein Wohn- oder Nießbrauchrecht für das ganze Haus oder den überwiegenden Teil gilt, dann beginnt die 10-Jahresfrist nicht zu laufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn Sie es Dir heute schenkt ....und Sie noch 10 Jahre lebt bekommt deine Tante nothing.

Ansonsten jedes Jahr 10 % weniger. Nach 10 Jahren = 0 Anteile des Hauses.

Der Pflichtanteil ist somit weg.

Zitat: Meine Tante ist jedoch mit der Ausbezahlung des Pflichtteils nicht einverstanden und möchte mehr Geld !!!!

Welche Rechte bringt Sie zutage .......jetzt schon ein Pflichtanteil zu verlangen! Wenn deine Oma meint Dir das Haus zu überlassen.......

Klar ist es wichtig um einen Streit aus dem Weg zu gehen dieses vorher zu klären........

aber daran sieht man mal, dass wenn man noch nichtmal dahin scheidet ....streit vorprogrammiert sein kann.......


Und außerdem .......dann auch noch mehr zu verlangen als das was Sie erhalten würde ! Unverschämt.......

Dein Dad gibt seinen Teil an dich ab.......Und deine Tante ( seine Schwester ) will entsprechend mehr Anteile.......ist noch unverschämter



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