Hausschenkung, Erbe ALG ll bezieher

16. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya389759-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausschenkung, Erbe ALG ll bezieher

Guten Abend,

Bisher konnte ich nichts richtiges finde was auf unseren Fall zutrifft.
Es ist so, dass meine Großeltern in einem Testament festgelegt haben, dass meine Mutter später das Haus erben soll. Nun ist mein Opa vor einigen Jahren verstorben und das Testament wurde verlesen.
Natürlich gefiel das einigen in der Verwandtschaft nicht. Meine Oma möchte meiner Mutter nun aus diesem Grund das Haus als Schenkung vermachen, war deswegen auch schon zur Beratung beim Notar.
Meine Mutter bekommt trotz Arbeit zusätzlich noch ALG 2.
Sie hat nun zwei große Sorgen:

1.) Könnte die Verwandtschaft gerichtlich vorgehen, wenn meine Mutter und meine Oma die Schenkung beschließen?

2.) Was passiert wenn meine Mutter in 11 Jahren noch immer auf ALG 2 angewiesen ist?
Muss sie es dann verkaufen und dem Arbeitsamt geben? Oder bekommt sie dann kein ALG 2 mehr, weil es angerechnet wird, als einmaliges Einkommen?

Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen, ohne drumherum zu qatschen wie auf anderen Seiten :D

Liebe Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was passiert wenn meine Mutter in 11 Jahren noch immer auf ALG 2 angewiesen ist?
Muss sie es dann verkaufen und dem Arbeitsamt geben? Oder bekommt sie dann kein ALG 2 mehr, weil es angerechnet wird, als einmaliges Einkommen?
Wieso in 11 Jahren? Will sie es ihr erst in 11 Jahren schenken oder wie ist das zu verstehen? Aktuell wäre es so, daß man ein selbstgenutztes Haus behalten kann. Nutzt sie es nicht selbst, wird es nicht als "einmaliges Einkommen" angerechnet, sondern schlichtweg als Vermögen betrachtet. Und wer Vermögen hat, kriegt naheliegenderweise kein Alg 2 mehr.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya389759-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja meine will es in eine Hausschnekung umändern, damit meine Mutter ihre Geschwister nicht auszahlen muss. Denn dann müsste Sie das Haus so oder so verkaufen um damit die anderen Auszahlen zu können. Und das möchte Oma natürlich nicht. Und dazu müsste Oma noch 10 Jahre leben und ab dem 11. Jahr müsste meine Mutter keinen auszahlen.
Ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass es dann erst in 11 Jahren ihr gehört.

Müsste meine Mutter dann sofort dort einziehen oder erst nach dem Tod meiner Oma?

Danke für die schnelle Antwort!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Hier muss man zwei Dinge unterscheiden:
- Schenkung / Ansprüche der Geschwister
- Schenkung / ALG 2

muemmels Antwort bezieht sich auf Letzteres.

Es ist so, dass meine Großeltern in einem Testament festgelegt haben, dass meine Mutter später das Haus erben soll.
Weshalb dann die Eile? Sie erhält das Haus dann doch und man muss sich derzeit keine Gedanken wegen ALG 2 machen.

Natürlich gefiel das einigen in der Verwandtschaft nicht.
Ob das der Verwandtschaft gefällt oder nicht, spielt keine Rolle.

Meine Oma möchte meiner Mutter nun aus diesem Grund das Haus als Schenkung vermachen..
Das ist kein "Grund".

Könnte die Verwandtschaft gerichtlich vorgehen, wenn meine Mutter und meine Oma die Schenkung beschließen?
Nein; im übrigen kann die Verwandtschaft auch nicht gegen das Testament "angehen", weil ihnen der Inhalt nicht gefällt.

Im übrigen sollte man auch bedenken, was wäre, wenn die Oma pflegebedürftig werden würde und in ein Pflegeheim muss. Die Schenkung kann dann zurückgefordert werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya389759-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Natürlich kann es den Verwandten egal sein, ob meine Mutter das Haus erbt oder nicht.
Jedoch will meine Oma es meiner Mutter schenken, damit meine Mutter meine Verwandten nicht auszahlen muss!
Denn dann würde es verkauft und das will keiner.

Meine Mutter würde meine Oma in kein Pflegeheim geben, da sie schon meine Ur-Oma gepflegt hat selbst in einem Pflegeheim arbeitet und weiß, dass sich die Leute dort aufgeben.

Zum anderen ist meine Oma noch sehr fit.
Und selbst wenn sie erst in 10 Jahren Pflegebedürftig werden sollte, hat dann auch niemand mehr Anspruch darauf die Schenkung zurückzufordern.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Müsste meine Mutter dann sofort dort einziehen oder erst nach dem Tod meiner Oma? Schwierige Frage - hier (http://hartz.info/index.php?topic=59363.0) steht, man müsse schon vor dem Erbfall da gewohnt haben. Das sollte dann analog auch für eine Schenkung gelten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ya:

Zunächst einmal, dass mit den 11 Jahren verstehe ich auch nicht. Man kann eine Schenkung nicht einfach so 10 Jahre lang zurückfordern. Vielmehr gilt diese Möglichkeit nach meinem Kenntnisstand ausschließlich dann, wenn der Schenkende verarmt und auf Sozialleistungen angewiesen werden würde. Dann kann das Sozialamt verlangen die Schenkung rückabzuwickeln, bzw. das sogar in eigenem Namen tun. Für die Verwandten gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Möglichkeit, die Schenkung anzufechten. Zu Lebzeiten, und solange sie im Vollbezitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann die Oma mit ihre Eigentum tun und lassen was sie will.

Sozialrechtlich betrachtet handelt es sich sowohl bei einer Erbschaft, als auch bei einer Schenkung um einmaliges Einkommen.

Grundsätzliche würde solches einmaliges Einkommen, wenn es den laufenden Bedarf eines Monats übersteigt, auf sechs Monate verteilt angerechnet. Der dann noch verbleibende Teil wäre Vermögen und nur dann weiter anzurechnen, wenn dieses Vermögen oberhalb der Vermögensfreibeträge liegt.

Problematisch wird die Sache hier dadurch, dass eben kein Bargeld vererbt/verschenkt werden soll, sondern eine Immobilie, die eben nicht sofort und ohne weiteres als "bereite Mittel" zur Verfügung steht. Vermutlich würde das Jobcenter ab Bekanntwerden der Schenkung Leistungen nur noch als Darlehen bewilligen und die Verwertung, sprich den Verkauf des Hauses verlangen. Bis dahin würde Deine Mutter wohl eine entsprechende Grundschuld eintragen lassen müssen.

Insofern würde ich also eher abwarten, nichts unternehmen und darauf hoffen, dass Deine Mutter zum Zeitpunkt des dann irgendwan eintretenden Erbfalls nicht mehr im Leistungsbezug steht.

Was hat Deine Mutter denn überhaupt mit dem Haus vor? Will sie selbst dort wohnen? Wohnt sie schon dort? Wäre - wenn jetzt die Schenkung erfolgen würde - es möglich, dass Deine Mutter direkt dort einzieht?

Darüber hinaus: Lebt Deine Mutter alleine? Wie hoch ist der aktuelle Leistungsanspruch?

Wenn der Leistungsanspruch nicht allzu hoch ist, könnte sie vielleicht vorübergehend auf das ergänzende ALG II verzichten und stattdessen z.B. Wohngeld in Anspruch nehmen.

Es könnte dann die Schenkung inklusiver Grunducheintragung etc. abgewickelt werden, Deine Mutter könnte ins Haus einziehen und erst dann wieder ALG II beantragen. Dann würde es sich um eine selbst bewohnt Immobilie handeln, die geschützt wäre. Wie groß ist das Haus und das Grundstück?

Alles in allem ist das rechtlich eine hoch komplizierte Situation, um die ich Dich bzw. Deine Mutter nicht beneide.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya389759-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Danke für die informativen Antworten!

Also das mit den 11 Jahren bezieht sich auf das auszahlen meiner Verwandten. Wenn meine Oma die Schenkung macht und noch die nächsten 10 Jahre lebt, muss meine Mutter keinen ihrer Geschwister auszahlen. Sollte meine Oma innerhalb dieser 10 Jahre sterben, muss meine Mutter nur einen kleineren Teil an ihre Geschwister weitergeben.
Der Wert des Hauses liegt bei 60.000 Euro, glaub ich. Meine Mutter müsste als Alleinerbe des Hauses, diesen Wert durch drei Teilen und ihre Geschwister auszahlen, laut dem Testament, was jetzt vorliegt.

Mit der Schenkung würde diese Auszahlung ab dem 11. Jahr wegfallen. So war der Plan.

Meine Mutter würde nach dem Tod meiner Oma sicher dort einziehen.
Früher als ich noch ein Kind war, haben wir in der oberen Etage gewohnt. Es war auch wie eine Wohnung aufgebaut. Als jedoch mein Bruder zur Welt kam wurde es für uns 4 zu klein und wir sind in eine Wohnung gezogen.
Die Obere Etage wurde komplett umgebaut.
Und nein, meine Mutter lebt nicht alleine. Zur Zeit ist noch mein Vater mit in der Bedarfgemeinschaft. Mein Bruder wohnt zwar noch zuhause, fällt aber zur Zeit raus, wegen seines Einkommen. Was sich aber ab Sommer ändert, wenn er seine Ausbildung anfängt.
Ich wohne auch schon seit 4 Jahren nicht mehr bei Ihnen.
Für uns alle ist das Haus dann doch zu klein. Wie groß es ist, weiß ich leider nicht. Jeoch nen bisschen mehr als 130qm reine Wohnfläche.

Wie hoch der Bedarfssatz ist, weiß ich nicht. Sie muss auch ständig Geld zurückzahlen, wenn sie mal mehr bekommen hat. Sie arbeitet auf 6-Stunden Basis in einen Pflegeheim.



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Der Wert des Hauses liegt bei 60.000 Euro, glaub ich. Meine Mutter müsste als Alleinerbe des Hauses, diesen Wert durch drei Teilen und ihre Geschwister auszahlen, laut dem Testament, was jetzt vorliegt.
Wenn die Mutter das Haus erben würde, hätten die Geschwister einen Pflichtteilsanspruc/Pflichteilsergänzungsanspruch bzgl. des Hauses; diesen steht aber nicht mehr als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbes zu.

Alles in allem ist das rechtlich eine hoch komplizierte Situation, um die ich Dich bzw. Deine Mutter nicht beneide.
Es git Schlimmeres! :sad:




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" "

-- Editiert cruncc1 am 16.05.2014 23:41

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@cruncc:

quote:
Wenn die Mutter das Haus erben würde, hätten die Geschwister einen Pflichtteilsanspruc/Pflichteilsergänzungsanspruch bzgl. des Hauses


Für mich liest sich das hier ein bischen so, als ob die Großeltern ein Berliner Testament oder zumindest eine ähnliche Regelung hatten. Dann dürfte das mit dem "nur" Pflichtteilsanspruch wohl nicht mehr stimmen, oder?

quote:
Es git Schlimmeres!


Erbrechtlich betrachtet mag das so sein. Meine Aussage bezog sich aber mehr auf den sozialrechtlichen Aspekt und da kann man bei dieser Konstellation schon mal graue Haare kriegen, zumal man im Vorfeld nie weiß, auf was für abstruse Ideen das Jobcenter ggf. kommt.

@ya:

Weißt Du wie die genaue testamentarische Regelung im gemeinsamen?) Testament der Großeltern aussah? Die 10-Jahres-Geschichte habe ich zunächst mal nur auf die Rückforderungsmöglichkeit bei einer Schenkung bezogen. Im Falle einer Erbschaft gibt es solch eine (gesetzliche) Regelung meines Wissens nicht, was aber natürlich nicht bedeutet, dass sowas nicht testametarisch geregelt werden kann.

quote:
Wie groß es ist, weiß ich leider nicht. Jeoch nen bisschen mehr als 130qm reine Wohnfläche.


Damit dürfte die sozialrechtliche Angemessenheit zumindest grenzwertig sein. Neben der Wohnfläche kommt es dann auch noch auf die Grundstücksgröße an und darauf, ob das Haus innerstädtisch oder ländlich gelegen ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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