Hausrecht vs. Grundrecht bei öffentl. Einrichtunge

13. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Phin
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 38x hilfreich)
Hausrecht vs. Grundrecht bei öffentl. Einrichtunge

Hi,

mal hypothetisch gefragt: kann ein Zoo der in öffentlicher Hand ist und mit eben jenen Mittel sich finanziert (also auch Steuern) ein Hausverbot für eine bestimmte Person aussprechen? Ggf. nur weil diese Person gegen diese Einrichtung hetzt? Oder braucht es da einen rechtlich mehr belastbaren Grund wie Störung des Betriebsfriedens ö.ä.?

Oder ist es rechtlich zulässig nach dem Naseprinzip wie in jeder Ortsdisko einfach Leute vom Eintritt auszuschließen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
kann ein Zoo der in öffentlicher Hand ist und mit eben jenen Mittel sich finanziert (also auch Steuern) ein Hausverbot für eine bestimmte Person aussprechen


Grundsätzlich ja. Das Argument "ich zahle das mit meinen Steuern" hat noch nie rechtlich irgendeine Bedeutung gehabt.

quote:
Ggf. nur weil diese Person gegen diese Einrichtung hetzt?


Kommt auf den Einzelfall an. "Hetzen" ist ja vielfach interpretierbar.

quote:
Oder braucht es da einen rechtlich mehr belastbaren Grund wie Störung des Betriebsfriedens ö.ä.?


Je nach Einzelfall kann ja schon "Hetzen" ausreichen, etwa wenn zu besorgen steht, daß diese "Hetze" (und evtl. noch andere Protestaktionen) auch vor Ort vorgenommen wird.

quote:
Oder ist es rechtlich zulässig nach dem Naseprinzip wie in jeder Ortsdisko einfach Leute vom Eintritt auszuschließen?


Nein, ein willkürlicher Ausschluß ist hier nicht zulässig, da es sich um quasi-öffentliche Orte (vergleichbar einem Supermarkt) handelt und gerade nicht um solche, bei denen der Einlaß verkehrsüblich allein der Laune des Betreibers unterworfen ist (Disco).

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