Hausrecht?

20. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)
Hausrecht?

hallo.

ich bitte um kurze beantwortung folgender frage:

ab wann steht mit das hausrecht zu?

dass dies in eigener wohnung/eigenem haus der fall ist, ist mir klar.
inwieweit kann das hausrecht von anderen auf mich übertragen werden bzw. benötigt man dazu schriftform oder reicht dies - wenn überhaupt - mündlich.

beispiel:
ich besuche einen freund bei sich daheim. dieser verlässt daraufhin kurz seine wohnung um meinetwegen zigaretten zu holen. in dieser zeit bleibe ich alleine in seiner wohnung. dann klingelt es und jemand bittet um einlass in die wohnung (ein anderer seiner freunde, den ich nicht kenne? ein GEZ-kontrolleur?). darf ich dieser person dann den zutritt zur wohnung verwehren?
einerseits hat mir mein freund ja keinerlei rechte oder pflichten übermittelt, sondern nur kurz seine wohnung verlassen.
andererseits kann es ja nicht sein, dass ich dann jeden, der klingelt heinlassen muss.

welche rechten und pflichten habe ich also durch das hausrecht (auch wenn es nicht in meinem haus ist?)

komme ich also auch zu einem hausrecht, ohne davon zu wissen?

danke im voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

1. Hausrecht ist übertragbar.

2. Das kann auch mündlich geschehen.

3. Das kann auch konkludent geschehen. In Ihrem Beispiel wird Ihr Freund wohl ein Interesse daran haben, daß die GEZ oder irgendein Fremder nicht in die Wohnung kommt, wenn er nicht da ist. Folglich könnte man das Hausrecht auch als Gast problemlos ausüben, ohne eine explizite Erlaubnis dazu zu haben.

Abgesehen davon ist es auch nicht strafbar, das Hausrecht auszuüben, wenn man es nicht hat. Wenn Sie im Kaufhaus anfangen, Dritte des Hauses zu verweisen, bekommen Sie allenfalls zivilrechtliche Konsequenzen zu spüren. (Außer Sie wenden körperliche Gewalt an, dann wird es Nötigung.)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

gerade bei einem wie von mir oben geschilderten fall befinden wir uns aber doch in einer grauzone, oder?

auch wenn das ("fremd"-)hausrecht ausübbar ist, ohne dass jenes explizit an mich übertragen wurde, kann ich ja nicht immer wissen, was nun im sinne des "richtigen" hausrechtsinhabers wäre.
was also, wenn ich gar nicht oder falsch entscheide?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toni611
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Am besten sagen Herr Sowieso ist momentan nicht zu Hause. Bitte kommen sie in einer halben Stunde nochmal vorbei.

3x Hilfreiche Antwort

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