Hausrecht - Wen muss ich ohne vorherige Anmeldung einlassen?

2. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
atahans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausrecht - Wen muss ich ohne vorherige Anmeldung einlassen?

Hallo Leute,
wen muß man ins Haus lassen, wenn er unangemeldet vor der
Haustüre steht und Einlaß ins
Haus begehrt:
Die Polizei, den Gerichtsvollzieher, den Inkassomann vom E-Werk, vom Gaswerk, von der Gemeinde-oder
Stadtverwaltung, den Schornsteinfeger, und wen noch?
Wen muß ich ohne vorherige Anmeldung einlassen?
Wen muß ich überhaupt ins Haus
lassen?
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ohne genauere Schilderung und Präzisierung um welche Personengruppe es Ihnen geht, ist eine pauschale Beantwortung der Frage nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
atahans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nochmals zum Hausrecht.
Wen muß ich ins Haus lassen,wenn er unangemeldet vor der Türe steht und Einlaß begehrt?
Kein Notfall!!
Feuerwehr ist klar wenns brennt.
Anders formuliert: Was versteht man unter Hausrecht oder was ist Hausrecht?
Was ist ausfriedensbruch?
Und wann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
atahans
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Muß natürlich heißen:
Was ist Hausfriedensbruch?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wen muß ich ins Haus lassen,wenn er unangemeldet vor der Türe steht und Einlaß begehrt? <hr size=1 noshade>
Ihre Frage ist zu allgemein gestellt. Die Beantwortung wäre mithin zu umfangreich. Bitte präzisieren Sie Ihre Frage.

Hausrecht besitzt, wer über die Benutzung von bestimmten Räumlichkeiten entscheiden darf. Der Hausrechtsinhaber kann mithin Personen verbieten, sich in seinen Räumen aufzuhalten und ein Hausverbot ausprechen. Das Hausrecht kann auch übertragen werden, z.B. an Angestellte.

Wegen Hausfriedensbruchs wird gemäß § 123 l StGB bestraft, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.

Näheres können Sie direkt im §123 StGB nachlesen und unter

http://www.andre-krueger-online.de/recht/hausfr.html


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

2x Hilfreiche Antwort

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