Hausrat bis Testamentseröffnung

31. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)
Hausrat bis Testamentseröffnung

Hallo,

habe eine Frage.
Verwitwete Oma ist verstorben und hinterlässt einen Sohn. Der Sohn soll aber laut Testament nichts bekommen sondern hat als Alleinerben den Enkelsohn eingesetzt. Die Oma hinterlässt ein EFH mit normalem Hausrat keine nennenswerten Wertgegenstände und auch fasst kein Barvermögen. Was passiert mit dem Haus-bzw. Hausrat bis zur Testamentseröfffnung? Was muss der Enkelsohn jetzt machen??

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"Danke im voraus !!!!!"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Der Hausrat gehört zum Nachlass und geh an den Enkelsohn.

Bis zur Testamentseröffnung passiert mit dem Hausrat gar nichts. Was soll denn damit auch passieren?

Wenn der Enkelsohn sich über den Inhalt des Testamentes absolut sicher ist und sich zudem sicher ist, dass das in einem späteren Testament nicht wieder geändert wurde, dann kann er über den Nachlass verfügen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

muss der Hausrat aufgelistet werden für den Pflichtteil??

Es handelt sich zum Großteil um Sachen die man verschenken kann, oder für ein paar Euro privat verkaufen kann. Aber das ergibt keine Unsumme.

Sollte man evtl. alles fotografieren oder filmen, was vorhanden war. Damit es keine Behauptungen gibt??

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Fotografieren, filmen kann nie schaden. Und wenn du dann noch Buch führst, was mit den jeweiligen Dingen passiert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Man kann auch unter Zuhilfenahme eines Notars ein Nachlassinventar errichten lassen.

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2x Hilfreiche Antwort

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