Hausrat - Küche

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
Hausrat - Küche

So,nun bin ich seid 2 Jahren geschieden,seitdem renne ich dauernd zu meiner Anwältin wegen der Hausratteilung.Ich möchte nur die Einbauküche die wir uns damals gekauft haben ,diese befindet sich in der Eigentumswohnung die mein damaliger Mann sich vor unserer Ehe gekauft hat.Offiziell gehört jedoch die Eigentumswohnung dem Sohn meines Mannes (aus seiner 1 ten Ehe)das wurde damals so geregelt weil mein ExMann schon die Eigenheimzulage bekommen hatte,so bekamen sie für die Wohnung diese noch einmal....jetzt sah ich im Internet ein Expose über die Eigentumswohnung,sie soll verkauft werden,darin ist die Einbauküche die ich haben möchte mit angegeben.......meine Anwältin kümmert sich einfach nicht darum!Seid 2 Jahren schreibt sie nur laufend Briefe an die gegnerische Partei,mehr macht sie nicht!Wie kann ich dagegen vorgehen damit die Küche nicht mit verkauft wird ? Ich habe heute schon mehrfach versucht meine Anwältin anzurufen und denke stark über einen Wechsel nach.....weil sie mich laufend vertröstet und nichts macht......Danke für Eure Antwort im voraus

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7 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nun ja, fassen wir mal zusammen:

Die Küche ist in einer fremden Wohnung. Das hat wohl nichts mehr mit Hausratsaufteilung zu tun. Da müsstest Du Dich mit dem Wohnungseigentümer auseinader setzen.

Die zweite Frage ist auch, wie der Hausrat ansonsten aufgeteilt worden ist. Wann die Küche gekauft worden ist, vor oder während der Ehe. Aber, m.E. kommt man gar nicht so weit, weil sich die Küche in einer fremden Wohnung befindet.

Und die dritte Frage ist, warum das nicht alles mit der Ehescheidung geregelt wurde.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 27.09.2012 10:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Wir haben in der Wohnung gemeinsam gewohnt und uns auch die Küche gemeinsam während der Ehe gekauft,ich habe Rechnungskopien usw.Der Hausrat sollte längst geteilt werden,aber es wurde immer hin und her geschoben zwischen den Anwälten....ich will ja nur diese Küche haben,und mein Ex Mann hat nie die Küche verleugnet....meine Anwältin meinte die Aufteilung des Hausrates könnte nach der Ehe gemacht werden :-(

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Tja, aber sowas ist immer ungünstig. Solange man geschieden werden will, ist der Druck doch größer, was zu regeln, hinterher tendiert er gegen Null....Aber, die Küche ist doch woanders eingebaut, nicht in seiner Wohnung. Das ist doch das Problem! Mit dem Sohn wirst Du Dich insoweit auseinander setzen müssen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

hm,das wird schwer werden,denn er wohnt ja noch mit seinem Sohn in der Eigentumswohnung.....er hat die ganzen Jahre die Raten für die Anschaffung der Eigentumswohnung gezahlt,das wurde sogar beim Trennungsunterhalt berücksichtigt,sein Sohn ist zwar der Eigentümer aber er zahlte alles!Nach unserer Trennung ist er aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen und zurück in die Eigentumswohnung gezogen,vieleicht hilft mir das ja

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)




OLG Stuttgart Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 17.04.1998
Aktenzeichen: 11 UF 80/98
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle:
Normen: § 94 Abs 2 BGB , § 97 BGB
Hausratsverteilung: Behandlung einer Einbauküche

Orientierungssatz
Eine Einbauküche stellt einen wesentlichen Bestandteil bzw das Zubehör eines Gebäudes dar und teilt jedenfalls dann das rechtliche Schicksal der Wohnung, wenn es sich um eine vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung handelt. Sie unterliegt daher nicht der Hausratsverteilung. Einen Ausgleich für die Einbauküche kann ein Ehegatte daher nur im Rahmen eines (noch durchzuführenden) Zugewinnausgleichsverfahrens erlangen.


Wenn die Wohnung dem Sohn gehört, dann gehört auch die Einbauküche dem Sohn. Eine Einbauküche wird als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes angesehen.


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-- Editiert meri am 27.09.2012 11:30

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist in dem Haus denn keine Küche drinnen? Ich frag mich wirklich, was Du mit der Küche, etliche Jahre alt anfangen willst, abgesehen von allen Unwägbarkeiten, auf die jetzt auch noch meri hingewiesen hat.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
christinenrw
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Diese Küche ist jetzt 7 Jahre alt,es war keine billige Standartküche,sondern ist wirklich hochwertig und war immer meine Traumküche.Im Haus die Küche war sehr alt,nach dem Umbau wollten wir die neue Küche mit ins Haus nehmen!Als ich mich von meinem Mann trennte,wollte er mir eine Küche kaufen,denn ich hatte nichts mitgenommen.....ebenso wollte er mir meine Hälfte des Hauses abkaufen,nichts von alledem ist geschehen.......seitdem habe ich immer im guten versucht mich zu einigen,aber er schiesst nur noch quer und lastet mir obendrein noch Schulden an....

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