Die HV hat auf der ETV eine "neue" Hausordnung vorgestellt mit dem formalen Fehler, dass sie diese HO erst auf der Versammlung als Tischvorlage zu sofortiger Abstimmung vorgelegt hat. Gegen diesen Punkt, neben vielen Anderen, bin ich mit einer Anfechtungsklage vorgegangen.
In des HO geht es darum, dass Blumenkästen nur an der Innenseite des Geländers angebracht werden dürfen. Mein Änderungsantrag, Nicht an der Aussenseite, wurde abgelehnt.
Meine Blumenkästen sind Solche, die Über das Geländer gesteckt werden, mit einer Sicherung unten versehen sind und folglich nicht herunterfallen können.
Jetzt hat er mir eine Wochenfrist gesetzt und droht mir mit anwaltlichen Schritten wegen Verstoßes gegen die HO
Folgende Fragen
a) braucht er dazu eine Prozessvollmacht der Eigentümergemeinschaft
b) kann er (erfolgreich) mit Anwalt/gerichtlich vorgehen, wenn er weis, das eine Klage anhängig ist
c) kann er nur gegen mich alleine vorgehen, oder muss er gegen ALLE anderen Parteien wegen des gleichen Vorfalles ebenfalls vorgehen, selbst die Beiräte halten sich, mit ganz normalen Blumenkästen, nicht daran
d) die HV verstößt ebenfalls gegen die vorgestellte HO, in dem sie Müll im Heizungskeller einlagert. Könnte ich ebenfalls gerichtlich dagegen vorgehen.
e) von der alten HV hatte ich vor 6 Jahren die leider nur mündliche Genehmigung erhalten, im Treppenhaus im obersten Stockwerk bei meinem alleinigen Zugang einen Schrank aufzustellen. Der Flur ist ausreichend breit. Es gibt ein Urteil des AG Köln dazu, dass die erlaubt sei.
Vielen Dank für Eure Mithilfe
Hausordnung Blumenkästen
3. August 2017
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Frage vom 3. August 2017 | 08:30
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 35x hilfreich)
Hausordnung Blumenkästen
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#1
Antwort vom 3. August 2017 | 09:20
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
A) Nein, für die Drohung braucht er keine Prozess Vollmacht. Der Anwalt kann außerdem auch erstmal abmahnen.
B) solange ein Richter die HO nicht in dem Punkt für ungültig erklärt hat, ist sie vom Verwalter durchzusetzen.
C) er hat die HO gegen alle durchzusetzen.
D) wurde die Einlagerung von der WEG beschlossen? Um was handelt es sich?
E wurde hier schon diskutiert.
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