Hausnummern Vergabe + Mülltonnen

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
kleinerachim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausnummern Vergabe + Mülltonnen

Nabend allerseits.
Meine Frau und ich ziehen in einen bereits vorhandenen Anbau zu meinem Onkel.
Zuvor war es ein Haus, jetzt wurde eine die Verbindung zwischen Haus und Anbau geschlossen und dadurch 2 räumlich getrennte Wohneinheiten mit ebenso 2 separaten Hauseingängen.

1. Vermutlich wird durch die Trennung der Räumlichkeiten und die 2 separaten Eingänge eine zusätzliche Hausnummer bei der zuständigen Behörde zu beantragen sein?

2. Wie verhält es sich mit der Abfallentsorgung (Mülltonnen?) Ist es gesetzlich ok wenn wir die bereits vorhandenen Mülltonnen meines Onkels mit nutzen? Oder sind für eine separate Hausnummer generell eigene Mülltonnen Pflicht?

GEZ wird separat bezahlt das ist kein Thema wegen den paar Kröten im Jahr. Zu den Hausnummern habe ich nur Regelungen anderer Gemeinden gefunden, dort war pro Hauseingang eine separate Hausnummer Pflicht.

3. Müsste die zusätzliche Hausnummer sofort nach Abschluss des Umbaus (Schließung der Verbindung) erfolgen? Oder gäbe es einen gesetzlichen Zeitrahmen? (Die Renovierung wäre voraussichtlich März 2018 abgeschlossen).

4. Wenn eine zusätzliche Hausnummer keine Pflicht wäre, hätte dies ggf. Nachteile dennoch eine 2. Hausnummer zu beantragen?
(Vorteile sind klar, es finge schon bei der Zustellung von Paketen an da ich, meine Frau und mein Onkel+seine Frau denselben Nachname tragen. Zwei Hauseingänge mit 1 Hausnummer und denselben Nachnamen wäre wohl nur Chaos!)

5. Müsste dies mein Onkel als Hauseigentümer beantragen oder ich als zukünftiger Bewohner des abgetrennten Anbaus?

Vielen Dank schon Mal im Voraus.
MfG Achim.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Beantwortung der Fragen richtet sich nach der Gemeindesatzung, in der diese Dinge festgelegt sind. Eine allgemeine Antwort kann daher nicht gegeben werden.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Frage 5 lässt sich beantworten.
Wenn dann müsste der Hauseigentümer dies beantragen.

Steht zu der Hausnummer eigentlich nichts in der Baugenehmigung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kleinerachim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!

Zumindest online habe ich nichts entsprechendes auf der Seite der Gemeinde gefunden, vielleicht gut versteckt. Dann gebe ich die Bitte an meinen Onkel weiter sich darum zu bemühen.

Was in der Baugenehmigung steht kann ich nicht sagen, da der Anbau bisher mit dem Haus räumlich verbunden war (dh es als ein Haus genutzt wurde) wird es bisher zum Haus dazu gezählt haben. Aber nur eine reine Vermutung meinerseits. Wer weiß evtl wurde der Anbau nicht beantragt...;)

Mfg Achim.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von kleinerachim):
Wer weiß evtl wurde der Anbau nicht beantragt...;)


Für den jetzigen Umbau des Anbaus hätte vor Beginn der Arbeiten eine Baugenehmigung beantragt werden müssen......

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FranzPapen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

der Hausbesitzer müsste sich bewerben.

Gibt es wirklich nichts in der Baugenehmigung für die Hausnummer?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kleinerachim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Servus,

grundsätzlich bin ich nicht für meinen Onkel oder was er nicht macht verantwortlich. Das mit der Hausnummer interessiert mich deshalb persönlich, weil ich wenn ich meine neue Adresse bei Firmen, Banken etc. zur Änderung angebe, ich wissen sollte welche Hausnummer ich letztlich angebe.

Falls mein Onkel keine zusätzliche Hausnummer beantragen würde obwohl dies angenommen nötig wäre von den Vorschriften, wäre ich nicht erfreut nach x Wochen erneut eine Änderung der Adresse (Hausnummer) bei all meinen Banken, Versicherungen, etc. mitzuteilen, den Perso erneut zu ändern, etc.

Ich möchte mir möglichst vorab einiges Chaos ersparen. Auch zB später bei der Postzustellung 2 Briefkästen mit identischem Nachnamen und derselben Hausnummer? Das wird nicht funktionieren, das erklärt schon die Logik.

Mfg Achim.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von kleinerachim):
Auch zB später bei der Postzustellung 2 Briefkästen mit identischem Nachnamen und derselben Hausnummer? Das wird nicht funktionieren, das erklärt schon die Logik.

Würde es dann nicht schon der gesunde Menscheverstand gebieten die Postempfangseirichtungen entsprechend korrekt zu beschriften?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kleinerachim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Richtig. Nur werde ich meinem Postkasten und meiner Hauseingangstür nicht eigenmächtig eine weitere Hausnummer zuweisen dürfen, das ist Sache der Gemeinde dies, wenn nötig, zuzuteilen und zu entscheiden.

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#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

HvS dürfte hier nicht eine Beschriftung mit Hausnummer sondern eine ordentliche Beschriftung mit Vornamen und Nachnamen gemeint haben.

Gleiche Anschrift (Strasse Hausnummer) und gleiche Nachnahme funktioniert in unzähligen Mehrfamilienhäusern problemlos.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#10
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Eine Überlegung:
Nimm die Hausnummer deines Onkels uns setze ein "a" dazu. Dann machst du an dein Wohnhaus einen Briefkasten mit deinem Vor- und Nachnamen.
Und dann gibst du all deinen Kontakten die neue Adresse.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Nimm die Hausnummer deines Onkels uns setze ein "a" dazu.

Da es diese nicht gibt, würde die Post wohl als "unzustellbar" zurück gehen.



Zitat (von Lolle):
HvS dürfte hier nicht eine Beschriftung mit Hausnummer sondern eine ordentliche Beschriftung mit Vornamen und Nachnamen gemeint haben.

Logisch ...



Zitat (von Lolle):
Gleiche Anschrift (Strasse Hausnummer) und gleiche Nachnahme funktioniert in unzähligen Mehrfamilienhäusern problemlos.

Korrekt.

Eventuell am Anfang eine Info an den Zusteller, dann läufts aber problemlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Wenn ich an die Hausnummer des Onkels z.B. 81 ein a dran setze, dann habe ich die Hausummer 81 a, auch wenn diese nicht offiziell existiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Briefträger sich vor dem Einwurf beim Rathaus erkundigt.
Wenn ich eine Hausnummer xy über meiner Tür befestige, gibt es diese Hausnummer, wenn auch nur inoffiziell.
Auch frage ich mich, ob es verboten ist auf meinem Grundstück über eine Tür neben der amtlichen Hausnummer eine Fantasienummer zu befestigen.

-- Editiert von aspergius am 25.11.2017 18:14

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Briefträger sich vor dem Einwurf beim Rathaus erkundigt.

Nö, der schaut einfach an die Hauswand. Nicht da, Pech gehabt.

Es ist also kontrakproduktiv einfach mal ein "a" an eine Hausnummer zu setzen.



Zitat (von aspergius):
Wenn ich eine Hausnummer xy über meiner Tür befestige, gibt es diese Hausnummer, wenn auch nur inoffiziell.

Das wäre ja auch was anderes als im vorherigen Post



Zitat (von aspergius):
Auch frage ich mich, ob es verboten ist auf meinem Grundstück über eine Tür neben der amtlichen Hausnummer eine Fantasienummer zu befestigen.

Müsste man mal prüfen, generell wohl nicht, aber eventuell in einer Verordnung der Gemeinde?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von kleinerachim):
grundsätzlich bin ich nicht für meinen Onkel oder was er nicht macht verantwortlich.


Richtig, bei einer fehlenden Baugenehmigung ist die fehlende Hausnummer dann allerdings Ihr kleinstes Problem.
Falls sich das dann auch noch bewahrheiten sollte:

Zitat (von kleinerachim):
Aber nur eine reine Vermutung meinerseits. Wer weiß evtl wurde der Anbau nicht beantragt...;)


Wenn es hart kommt bedeutet eine fehlende Baugenehmigung Rückbau, Abriss, etc...., zu Verantworten hat das Ihr Onkel, nur das Dach über dem Kopf verlieren Sie!

-- Editiert von spatenklopper am 27.11.2017 08:06

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