Hallo
Ich habe ein Geschäftslokal in einem Miet-und Geschäftshaus angemietet. Ein Mieter des Hauses wird als Hausmeister angegeben, für den wir bei unserer Nebenkostenabrechnung bezahlen musten. Dieser brauch laut Aussage unseres Vermieters aber nur im Mietshaus seine Tätigkeit ausführen, ich soll aber dafür bezahlen, obwohl er, nach Aussage des Vermieters in keinsterweise etwas mit dem Ladenlokal zu tun hätte. Heute ging es um das Schneefegen, von dem der Hausmeister überzeugt ist, das es nicht seine Aufgabe sei die Gehwege des Wohn und Geschäftshauses zu reinigen. Meine Frage nun. Muss ich für einen Hausmeister bezahlen, der nichts tut, und mir der Vermieter sagt die Reinigung wäre nicht seine Aufgabe. Vor meinem Geschäft sehe ich ein, das ich den Gehweg sauberhalten muss, aber nicht den öffentlichen Gehweg der um das Wohn-und Geschäftshaus geht. Ich bezahle doch niemanden, wenn er nichts tut.
Hausmeisterkosten
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mein problem ist, ich soll einen hausmeister bezahlen der in einem wohn und geschäftshaus angestellt ist aber für die geschäfte nichts tut. muss ich das dulden?
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@ Nr.1:
Diese Dienstleister gehören zum fahrenden Volk, sie reisen dem Winter hinterher,
irgendwo ist immer Glatteis! Manno, das muß man doch wissen!
Nebenkosten für eine Hausmeistertätigkeit können nicht allein deshalb gekürzt werden, weil der Hausmeister nicht das macht, was der Mieter möchte – insbesondere dann, wenn noch nicht einmal dessen Aufgaben klar sind.
Zudem werden hier vom Fragesteller zwei Dinge in denselben Topf geworfen, nämlich wer Eis- und Schneeräumen muss, und ob für den Hausmeister gezahlt werden muss. Selbstverständlich kann es auch so sein, dass der Hausmeister nicht für die Eis- und Schneebeseitigung zuständig ist – Vermieter hat einen eigenen Dienst damit beauftragt oder dies auf die Mieter übertragen – und trotzdem für den Hausmeister wegen dessen anderer Tätigkeiten zu zahlen ist.
Daher sollte zunächst einmal in den Mietvertrag geschaut werden, was dort zu diesen beiden Themen geregelt ist. Danach könnte auch beim Vermieter nachgefragt werden. Wenn dabei vom Vermieter die Info kommt, der Hausmeister habe „in keinsterweise etwas mit dem Ladenlokal zu tun“, muss das immer noch nicht bedeuten, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Der Mieter des Ladenlokals profitiert nämlich auch dann vom Hausmeister, wenn dieser in den Gemeinschaftsräumen rumwerkelt, etwa Glühbirnen im Treppenhaus wechselt etc.. Das ganze wird dann zu dem „normalen“ Problem, dass manche Mieter eben mehr von umlagefähigen Leistungen profitieren als andere – z.B. bei den Betriebskosten für einen Aufzug. Solange der Schlüssel, nach dem die Kosten umgelegt werden, aber in Ordnung ist, hat der Mieter schlechte Karten. Allerdings könnte der Schlüssel fehlerhaft sein, wenn der Hausmeister in den Wohnungen kostenlos Kleinreparaturen etc durchführt, im Ladenlokal aber nicht.
Aus meiner Sicht muss der Fragesteller Sachverhaltsaufklärung betreiben und das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
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