Hallo!
Rein hypothetisch:
Ein Mieter
will seinen Tiefgaragenplatz zum Ende November kuendigen (3 Monate Kuendigungsfrist laut Vertrag), bekommt eine Bestaetigung der Kuendigung zum Ende Februar. Alles OK soweit.
Er fragt, ob der Vermieter nicht bereit waere die Kuendigungsfrist zu streichen, woraufhin er eine Antwort bekommt, dass "nur sofern mit einem anderen Mieter ein Mietvertrag geschlossen werden kann, waere er bereit, einer vorherigen Kuendigung zuzustimmen".
Naja, wenn nicht, dann nicht, auch nicht schlimm.
Ploetzlich erhaelt Anfang Januar der Mieter einen handgeschriebenen Zettel im Briefkasten, in dem der Hausmeister fordert, den Tiefgaragenplatz "bis morgen" zu raeumen, weil ein anderer Mieter den Platz bekommt und droht damit, die Kosten fuers Abschleppen des Autos bzw. fuer den "zweiten Stellplatz" dem Hauptprotagonisten in die Rechnung zu stellen.
Das klingt irgendwie absurd, und jetzt ist die Frage, ob der Mieter bis Ende Februar auf seinem Stellplatz bleiben darf.
Schriftlich laegen folgende Dokumente vor:
- Mietvertrag
- Kuendigungsschreiben mit der Bitte um eine vorzeitige Kuendigung
- Bestaetigung der regulaeren Kuendigung zum Ende Februar
- Handgeschriebene Drohung des Hausmeisters
Muesste man hier einen Anwalt einschalten, oder reicht es, die Forderung des Hausmeisters zu ignorieren?
Hausmeister verlangt Raeumung des Tiefgaragenplatz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
ob der Mieter bis Ende Februar auf seinem Stellplatz bleiben darf. Eeicht es, die Forderung des Hausmeisters zu ignorieren?
Ja.
Der VM war mit der frühzeitigen Kündigung nicht einverstanden,
es bleibt bei Kündigungsfrist bis Ende Februar.
Wenn immer noch Interesse an der vorzeitigen Rückgabe des TG-Platzes besteht, dann sollte der Mieter mal beim Vermietr anrufen, ob denn sein Platz inzwischen weitervermietet wurde, und ab wann. Schließlich wurde ja die Januarmiete für den Platz schon bezahlt, oder?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
danke fuer eure antworten!
die miete fuer januar wurde noch nicht eingezogen.
laut hausmeister wurde die bestaetigung der fruehzeitigen kuendigung im dezember rausgeschickt.
angekommen ist nichts
-----------------
""
Dann räum den Platz, und ruf beim Vermieter an, damit du eine Kopie der Kündigungsbestätigung bekommst1
-----------------
""
In wie weit ist der Hausmeister eigentlich im mietvertraglichen Angelegenheiten vertretungsberechtigt gegenüber dem Mieter?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten