Hauskauf mit Makler zieht sich hin

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
chrizL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf mit Makler zieht sich hin

Moin,

wir haben vor mittlerweile über 3 Monaten ein Haus besichtigt und uns kurzfristig zum Kauf entschieden.
Die Finanzierung für den Kauf war zu der Zeit auch schon abgesprochen und zugesagt.

Seit dem hat der Makler ewig Zeit gebraucht um Unterlagen und Co zusammenzutragen.
Wir haben den Makler schon von Anfang an darüber informiert, dass wir nur eine begrenzte Zeit haben, bis wir aus unserer jetzigen Wohnung ausziehen müssen.
Wir haben sofort die Zusage erhalten, dass das alles zeitlich passen würde.
Der Notar hat auch schon einen Kaufvertragsentwurf erstellt gehabt und ein Termin wurde schon angefordert.

Jetzt meldet sich der Makler nicht mehr und wir sind gezwungen uns eine Übergangslösung zu besorgen und haben damit natürlich noch weitere Kosten.
Die Finanzierung ist nun auch schon beantrag, weil der Termin mit dem Notar schon längst hätte sein sollen.

Da der Makler aber allerdings immer mehr zum anscheinen bringt, dass der Kauf des Hauses platzt, stellen wir uns die Frage, was mit den nun entstehenden Kosten passiert.
- Rückzahlung der Finanzierung und damit verbundene Gebühren
- Übergangswohnung finden, bzw. eine Alternative, welche auf die schnelle auch noch zus. Kosten verursacht
- Kann Schadenersatz für die mittlerweile nervenzerreissende Zeit beantragt werden?

Vielen Dank schon einmal.

-- Editiert von Moderator am 19.11.2017 18:06

-- Thema wurde verschoben am 19.11.2017 18:06

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Gibt es einen schriftlichen Nachweis über den vereinbarten Zeitpunkt oder Zeitablauf? Wenn nein, dann sehe ich ziemlich schwarz für irgendwelche Schadensersatzansprüche.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von chrizL):
Wir haben sofort die Zusage erhalten, dass das alles zeitlich passen würde.

Schriftlich, mit welchem Wortlaut?
Zitat (von chrizL):
Die Finanzierung ist nun auch schon beantrag, weil der Termin mit dem Notar schon längst hätte sein sollen.

Beantragt reicht nicht aus, man muss auf jedem Fall eine Zusage und Auszahlungsbestätigung der Bank zum Notartermin haben. Hat man diese dem Makler nicht zukommen lassen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

:forum:


Das hat 0,0 mit Baurecht zu tun ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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