Hauskauf jetzt plötzlich Betreuer...

23. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
chilly-bone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)
Hauskauf jetzt plötzlich Betreuer...

Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, ansonsten bitte ich den Thread zu verschieben.

Zu meinem Fall...
Mein Partner und ich haben uns entschlossen ein Haus zu kaufen. Nach vielem Hin und Her mit der Bank, haben wir nun endlich den Kaufvertrag unterschrieben.

Das Haus gehört einer Erbengemeinschaft aus 8 Erben. Alle waren sich über Kaufpreis etc. einig. Das Haus ist sehr stark renovierungsbedürftig, was sich auch im Kaufpreis äussert.

Jetzt kam bei Unterschrift des Kaufvertrages heraus, das ein Erbe eine Betreuerin hat (im besagt Fall seine Ehegattin) und das der Kaufvertrag etc nun noch vom Amtsgericht genehmigt werden muss.

Leider haben wir garnicht verstanden was das nun für uns bedeutet, ausser das unsere komplette Zeitplanung kaputt gemacht wurde und wir nun noch ca 5-6 Wochen warten müssen, bis wir auch wirklich anfangen dürfen mit der Renovierung, weil das Amtsgericht erst seine Genehmigung erteilen muss vorher...

Was kann/wird da jetzt auf uns zukommen? Kann das Amtsgericht jetzt dafür sorgen, dass der Hauskauf nichtig ist?

Über Antwort freuen wir uns sehr.

MfG
Chilly-bone

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Betreuung bedeutet, dass der Betreute nicht geschäftsfähig ist. Insofern liegt von diesem einen formal noch keine Zustimmung vor. Wenn das Betreuungsgericht das nun ablehnt, kommt der Kaufvertrag nicht zustande, so einfach ist das.
Wurde denn der Kredit schon ausbezahlt, gab es schon einen Notartermin?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
chilly-bone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo danke bereits für die Antwort.

Was ein Betreuer bedeutet und weshalb er eingesetzt wird, wusste ich. Das Problem ist eher wie folgt.

Er kam mit seiner Betreuerin in dem Fall seiner Ehegattin... Sie hat den Vertrag beim Notar mit unterschrieben. Er ist einverstanden, Sie ist einverstanden.

Eigentlich sollte also nichts im Wege stehen. Aber nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages bei Notar hieß es dann, das das Amtsgericht noch seine Genehmigung erteilen müsse, obwohl SIE ja seine BETREUERIN ist und für ihn Rechtsgeschäfte machen darf, zumal er auch anwesend und einverstanden war.

Warum muss das jetzt noch über das Amtsgericht laufen, wenn die Betreuerin schon eingewilligt hat und kann das Amtsgericht jetzt dennoch alles stoppen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Also ich kann im BGB keine entsprechende Vorschrift finden. In den §§ 1904, 1906, 1907 und 1908 wird zwar für diverse Dinge die Zustimmung des Betreuungsgerichtes verlangt, aber nicht für Verkäufe, auch nicht in größeren Dimensionen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

z.B. §1821 BGB

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Der bezieht sich auf die Vormundschaft. Die gibt es aber bei Erwachsenen nicht mehr.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 23.05.2013 14:25

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#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Beim Immobilienverkauf muß das Betreuungsgericht
den Verkauf "abnicken".

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Was wo geregelt ist?

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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


[url=http://dejure.org/gesetze/BGB/1908i.html]§1908i BGB [/url] in Verbindung mit [url=http://dejure.org/gesetze/BGB/1821.html]§1821 BGB [/url].

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#9
 Von 
chilly-bone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok also ist der verkauf eines hauses also zu gross als das der betreuer das alleine erledigen kann... verstanden.
Jetzt hiess es das amtsgericht muss es einmal abnicken aber kann es die genehmigung auch verweigern? Was passiert dann mit dem bereits abges blosse em vertrag?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Derzeit befindet er sich in einem Zustand der sich "schwebend unwirksam" nennt.

Sollte die Genehmigung tatsächlich verweigert werden, wäre der Vertrag hinfällig.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
chilly-bone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok das natürlich schlecht. Die genehmigung soll wohl gut 5 wochen dauern. Wir haben jedoch nur 2 wochen rücktrittsrecht bei der bank... wäre das evtl dann ein sonderfall wo man dennoch zurücktreten kann? Der kredit ist ja an den hauskauf sozusagen gebunden. Nicht das wir nachher da stehen mit geld und ohne haus

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
wäre das evtl dann ein sonderfall wo man dennoch zurücktreten kann?

Darüber sollte man mit der Bank sprechen oder im Vertrag mal nachlesen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Parallel dazu den Notar zur Situation befragen. Auf den geplatzten Zeitplan hinweisen und dass man ggf., um seine eigenes Risiko zu minimieren, vom Kreditvertrag und damit auch vom Kaufvertrag zurücktreten muss. Bitten um Sachklärung. Dazu ist das Notariat da.

Im Regelfall wird die Bank aber, wenn man das zugehörige Schreiben des Gerichts vorlegt, den Kreditvertrag bzw. die Widerrufsfrist verlängern. Eine Bank ist es "gewöhnt", dass bei Immobilienkäufe nicht immer alles auf Anhieb perfekt läuft.

Natürlich kann niemand hellsehen aber ich würde die Chance, dass das Betreuungsgericht ablehnt, als sehr gering beziffern. Es gibt 8 Erben. Dass mit allen eine Übereinkunft erzielt wird, ist schon relativ schwierig. Wenn das Haus stark renovierungsbedürftig ist, dürfte es auch schwer sein, das überhaupt verkauft zu bekommen. Das wird das Gericht mit bedenken bei der Entscheidung.

Vielleicht kann man dort anrufen und freundlich hinweisen, dass man hier eigene Fristen zu wahren hat hinsichtlich Kreditvertrag usw. und dass man sehr überrascht war, sowie eine zeitnahe Entscheidung erbittet (nicht fordern, sondern wirklich bitten).

Das einzige, was fragwürdig wäre: Hat das Gericht Zweifel am Wert und will es den überprüfen (Gutachten -> Zeitverzug), denn die Interessen des Betreuten zu wahren heißt nicht unbedingt, dem verkauf selbst zu widersprechen, sondern auch, dass es für einen korrekten Kaufpreis zu sorgen.
Vermutlich wäre aber irgendeiner der anderen 7 Erben auf die gleiche Idee gekommen, wenn der Kaufpreis zu niedrig wäre. Oder es gibt schon ein Wertgutachten, was das Gericht nur überprüft.

Wie auch immer man es dreht: Auf jeden fall mit der Bank etwas aushandeln. Sobald das an dieser Front geklärt ist, dass sämtliche Widerrufsfristen u. ä. bis zur Entscheidung des Gerichts zurückgehalten werden, dürftet ihr kein Problem mehr haben.



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-- Editiert mepeisen am 24.05.2013 08:32

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