Haushaltsgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
micstoec
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Haushaltsgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft

In den Jahren 2014 und 2015 waren meine Lebensgefährtin und ich an zwei verschiedenen Orten mit eigener Wohnung gemeldet.

Ich habe in dieser Zeit die Wochenenden von Freitag bis Sonntag grundsätzlich bei meiner Lebensgefährtin verbracht. Da ich in meinem Beruf keine festen Arbeitszeiten habe, bin ich in meine Wohnung gefahren, wenn der Feierabend an diesem Tag nicht absehbar war. Dies war aber über den ganzen Zeitraum doch eine Ausnahme, die nicht sehr oft vorgekommen ist. Im Normalfall habe ich die Zeit bei meiner damaligen Lebensgefährtin verbracht, in der wir als Paar gelebt haben.
Im Gegenzug kannte meine Lebensgefährtin meine finanziellen Verhältnisse, hatte Zugang zu meinem Bankkonto und hat sich um beide Wohnungen, die finanziellen Angelegenheiten sowie alle alltäglich anfallenden Dinge gekümmert.

Die Suche nach einem gemeinsamen Domizil, in dem ein für uns "passendes" Zusammenleben hätte funktionieren können, war aufgrund eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten nicht von Erfolg gekrönt. In der Wohnung meiner damaligen Lebensgefährtin ist dies aufgrund der Grösse "nur" mit Einschränkungen möglich.

Da es sich bei meiner Wohnung um eine Eigentumswohnung handelt, die mir nicht gehört und für die das Hausgeld aus meinem Anteil an einer Erbengemeinschaft bezahlt wird, fällt nur für die Wohnung meiner damaligen Lebensgefährtin die entsprechenden Kosten an. Aufgrund ihrer "Mittellosigkeit" habe ich in dieser Zeit sämtliche Kosten für die Wohnung übernommen. Sie bekäme aufgrund meines Einkommens keine Unterstützung aus öffentlicher Hand.

Ich war 2014 und 2015 nicht am Wohnort meiner Lebensgefährtin gemeldet. Den Mietvertrag ihrer Wohnung habe ich nicht mit unterschrieben, wobei dies keine bewußte Entscheidung war. Beim Umzug in diese Wohnung mußte damals eine schnelle Entscheidung getroffen werden.

Weiterhin möchte ich erwähnen, daß wir seit 2016 verheiratet sind und bis heute die beschriebene "Lebensweise" praktizieren. Für das Jahr 2016 haben wir das Ehegattensplitting vom Finanzamt bekommen und vor der Hochzeit waren wir ca. 2 Jahre verlobt.

Für die Jahre 2014 und 2105 versagt uns das Finanzamt bisher die Erstattung der Unterhaltszahlungen für meine Lebensgefährtin, da wir keine Haushaltsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft aufgrund der beiden Wohnungen haben. Zuvor waren die Gründe "keine gesetzliche Grundlage" und "keine Unterhaltspflicht" meinerseits.

Meine Frage ist, ob man die beschriebene Konstellation als Haushaltsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft betrachten kann !!??
Gibt es evtl noch einen Aspekt, der dafür berücksichtigt werden kann/muß !!??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Für die Jahre 2014 und 2105 versagt uns das Finanzamt bisher die Erstattung der Unterhaltszahlungen für meine Lebensgefährtin Auch wenn man hier eine steuerliche Absetzbarkeit annehmen würde - erstattet werden Ihnen vielleicht ein paar zuviel gezahlte Steuern, aber gewiß nicht "die Unterhaltszahlungen".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach § 33a Abs. 1 EStG musst Du nachweisen, dass Deiner Verlobten Sozialleistungen aufgrund Deines Einkommens gekürzt wurden. Außerdem musst Du die Höhe des geleisteten Unterhalts nachweisen.

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