Haushaltsführungsschaden

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Nach Behandlungsfehler von Arzt kann Haushalt nicht mehr geführt werden

Frage:

 Was ist der Haushaltsführungsschaden? Wie wird er berechnet?

Patrick J.M. Junge-Ilges
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Mainzerhofstraße 1
99084 Erfurt
Tel: +49 (0)361 / 3 40 28-0
Web: http://www.ra-junge-ilges.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Haftpflichtrecht, Verkehrszivilrecht

 Antwort:

 Wer durch einen ärztlichen Behandlungsfehler seinen Haushalt für sich und/oder seine Familie nicht mehr führen kann, erleidet den so genannten Haushaltsführungsschaden. Auch wenn die Familie oder Freunde kostenfrei beim Kochen, Saubermachen, Wäschewaschen etc. helfen, hat der Arzt den Ausfall des Geschädigten als Haushaltsführungsschaden zu ersetzen.

Beispiel: Bei einer nicht erwerbstätigen Frau mit einem 6-jährigen Kind ist von einem Arbeitsaufwand für den Haushalt von 47,8 Stunden pro Woche auszugehen. Hat der Arzt fehlerhaft operiert und fällt die Geschädigte im Haushalt zu 50 % aus, ist von einer wöchentlichen Einschränkung von 23,9 Stunden auszugehen. Bei einem anzusetzenden Stundensatz (netto) von 8,00 € stehen ihr bei einem Ausfall von 15 Wochen 2.868,00 € zu.

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