folgende situation: ich bekam im mai die einladung zur Eigentümerversammlung
(die am 19 juni passierte), zusammen mit der auflistung der nebenkosten. bei der position "warmwasser/heizung" steht eine (bis auf die dritte stelle hinter dem komma exakte) zahl an kubikmetern für das warmwasser. das machte mich stutzig, denn bei mir war keiner zur ablesung.
ferner stand in der auflistung das angebliche datum der ablesung, zu dem ich nachweislich nicht einmal in der stadt meiner wohnung war (anderer arbeitsort).
deutlich vor der eigentümerversammlung widersprach ich der abrechnung. mir wurde mehrfach versichert, dass man den beleg von der ablesefirma anfordert und sich dann meldet. wie gesagt, diese ablesung ist nachweislich nie erfolgt!
seither bekomme ich keine antwort und die eigentümerversammlung hat inzwischen die hausgeldabrechnungen abgesegnet.
nach meiner kenntnis kann man dann meist nur noch eine anfechtungsklage durchführen. aber in meinem fall ist das (da bereits auch schon zum zweiten mal passiert) offenbar kalkül und meine rechnung basiert am ende in teilen auf einer erfunden warmwassermenge.
was kann ich tun?
Hausgeldabrechnung in Teilen ohne Basis
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 10:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeldabrechnung in Teilen ohne Basis
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#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitatdeutlich vor der eigentümerversammlung widersprach ich der abrechnung. mir wurde mehrfach versichert, dass man den beleg von der ablesefirma anfordert und sich dann meldet. :
Dein WIDERSPRUCH konnte nicht zu mehr führen als das der Verwalter bei der Ablesefirma nachfraget.
Denn, bis zum Beschluss über die Hausgeldabrechnung ist das was du in Händen hältst lediglich ein Stück bedrucktes Papier.
Und dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen.
Zitatseither bekomme ich keine antwort und die eigentümerversammlung hat inzwischen die hausgeldabrechnungen abgesegnet. :
nach meiner kenntnis kann man dann meist nur noch eine anfechtungsklage durchführen.
Das siehst Du genau richtig.
Zitataber in meinem fall ist das (da bereits auch schon zum zweiten mal passiert) offenbar kalkül und meine rechnung basiert am ende in teilen auf einer erfunden warmwassermenge. :
was kann ich tun?
Auf jeden Fall solltest Du mit solchen Verdächtigungen vorsichtig sein.
Du könntest aber auch ein mal klären ob bei euch evtl. Zähler mit Funkmodul montiert sind (bei denen kommt eben kein Ableser mehr in die Wohnung - und er "liest" dennoch genau ab).
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 10:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
da mir das zum zweiten mal genau so passiert, bin ich mir sicher, dass es kalkül ist. bei uns ist kein funkmodul installiert, es muss abgelesen werden. und am ende existert nie ein protokoll davon...
gibt es noch etwas, was ich vor einer solchen klage machen kann? benötigt man dafür einenn anwalt?
mir geht es im prinzip auch darum, dass hier offensichtlich etwas ungereimt ist und das in den folgejahren auch so passieren wird. es kann doch nicht sein, dass man für eine nachweislich frei erfundene zahl an litern bezahlen soll.
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#3
Antwort vom 28. Juni 2017 | 11:05
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Zitatgibt es noch etwas, was ich vor einer solchen klage machen kann? :
Mir ist nichts bekannt was Du vorher noch machen könntest.
Zitatbenötigt man dafür einenn anwalt? :
Nein, aber er wäre sicherlich hilfreich.
#4
Antwort vom 28. Juni 2017 | 12:14
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
Bevor man wild um sich schlägt:
Zitat§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen :
(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.
Vielleicht wurde auf Grund Deiner Abwesenheit einfach geschätzt. Das ist zulässig. Die Abrechnung ist dann nicht falsch.
#5
Antwort vom 28. Juni 2017 | 15:17
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
weicht denn die Abrechnung überhaupt nennenswert vom wirklichen Stand der Wasseruhr ab?
Stefan
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