Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schnegge123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel

Hallo alle zusammen!

Ich hab da mal ein Problem: Und zwar haben wir in 2007 eine ETW gekauft, wirtschaftlicher Übergang war am 01.12.07. Unser Wirtschaftsjahr in der WEG geht immer vom 1.11. bis zum 31.10. des Folgejahres. Demnach haben die Vorbesitzer ja noch 1/12 des Abrechnungszeitraumes mitzutragen, oder?

Auf alle Fälle ist es jetzt so, dass wir durch Verwalterwechsel und sonstige Turbulenzen die Hausgeldabrechnung für das besagte Wirtschaftsjahr 07/08 erst jetzt bekommen haben bzw. diese in der WEV jetzt erst beschlossen wurde.

Habe dann die Abrechnung (mit der 1/12-Aufteilung) an die Vorbesitzer mit Bitte um Überweisung des Nachzahlungsbetrages weitergeleitet. Im Abrechnungszeitraum (nach dem wirtschaftlichen Übergang an uns) wurden z.B. auch ein Kanal am Haus gereinigt (war durch das Laub eines im Garten stehenden Baumes verstopft oder so) und ein Baum gefällt!

Jetzt meinen die Vorbesitzer, dass sie für diese Kosten nicht mehr aufkommen müssen, ebenso wollen sie die Rücklagen für den Monat nicht bezahlen! Sie wollen lediglich Wasser, Strom, Heizkosten, anteilige Verwaltergebühren und Versicherungsbeiträge bezahlen!

Problem: Die Frau des Vorbesitzers hat ausgerechnet was sie zahlen "wollen" und uns diesen Betrag (204 €) überwiesen! Dabei hat sie aber wohl völlig vergessen, dass sie schon Hausgeld (285 €) gezahlt hat!!! Daher hat sie uns nun gut 90 € mehr überwiesen wie sie eigentlich (einschließlich aller Kosten die sie ja eigentlich nich t mitzahlen wollte. Denn lt. Verwalterabrechnung hätte sie uns nur 112 € überweisen müssen!

Wie ist dass denn nun rechtlich?! Also müssen die Voreigentümer auch die Kosten tragen, die eigentlich zeitlich nach dem wirtschaftlichen Übergang stattgefunden haben?

Was würdet ihr mit dem zuviel überwiesenen Geld machen? Zurücküberweisen? Das ist eben wie schlafende Hunde wecken! Bin aber eigentlich n ehrlicher Mensch....

Ich hoffe, das war halbwegs verständlich und ihr könnt mir helfen!

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
Im Internet ist zu dem Problem folgendes zu lesen

quote:
Der austretende Wohnungseigentümer
haftet daher für alle bis zu seinem Ausscheiden
aufgelaufenen Hausgeldrückstände.
Dies gilt auch dann, wenn nach
seinem Ausscheiden eine Jahresabrechnung
seitens der Eigentümergemeinschaft
beschlossen worden ist (so
BGH, ZMR 1996, 5. 215; Pfälzisches
OLG Zweibrücken, ZMR 1996, S. 340).

Gefunden wurde diese Aussage auf klick mich


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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"

-- Editiert am 18.09.2010 13:45

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnegge123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Und das heißt jetzt für mich?! ;) Ich komm mit dem Rechtsdeutsch nich so ganz klar *g* Sorry...

Grüße

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ichweissnich
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 253x hilfreich)

Hallo
In diesem Forum wurde schon ausgiebig darüber diskutiert.
Unter klick mich oder klick mich wurden Beiträge dazu geschrieben.

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"Der Meinungsaustausch der Hausverwalter wird erst durch die Fragen der Wohnungseigentümer ermöglicht"

-- Editiert am 19.09.2010 09:32

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnegge123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, danke! Damit kann ich jetzt zwar für unseren Fall nicht wirklich ne Schlussfolgerung herleiten, aber ich versuchs einfach mal an anderer Stelle ne konkrete Antwort zu kriegen!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Schnegge,
in dem Moment, wo ihr Eigentümer geworden seid, müsst ihr alle Kosten tragen (es sei denn - ungewöhnlicherweise, es ist etwas anderes vereinbart worden).
Solange die alten Eigentümer die beschlossenen Hausgeldzahlungen geleistet haben, sind sie "raus". Wenn auf einer späteren Versammlung dann die Abrechnung beschlossen wurde, erhaltet ihr als neuer Eigentümer evtl. Überschüsse oder tragt evtl. Nachzahlung.

Etwas anderes ist nur für die Hausgeldzahlungen des alten Eigentümers aus dem Zeitraum bis zum 30.11.2007 gültig. Sind da noch Außenstände, muss der Verwalter (und nicht sie) diese eintreiben.

Solange kein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist, zahlen Eigentümer eigentlich die "alten" Raten weiter, daher hätte gar kein Ausstand entstehen dürfen.
Beschlüsse gelten für den Eigentümer, der am Tag der Versammlung der Eigentümer ist. Dies gilt dann natürlich auch für Abrechnungen oder neue Hausgelder. Ggf. hätten sie die Differenz für den Monat November tragen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Jetzt meinen die Vorbesitzer, dass sie für diese Kosten nicht mehr aufkommen müssen, ebenso wollen sie die Rücklagen für den Monat nicht bezahlen! Sie wollen lediglich Wasser, Strom, Heizkosten, anteilige Verwaltergebühren und Versicherungsbeiträge bezahlen!


Oder noch einmal zusammengefasst:
Die Voreigentümer sind sogar noch großzügig, denn auch für Wasser, Strom, heizkosten usw. müssen sie keine anteilige Zahlung leisten.

quote:
Was würdet ihr mit dem zuviel überwiesenen Geld machen? Zurücküberweisen?


Wenn Du halbehrlich bist, dann machst Du das. Wenn Du ganz ehrlich bist, dann überweist Du den gesamten Betrag zurück.

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1x Hilfreiche Antwort

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