Hausfriedensbruch oder wie kann man es bezeichnen?

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go475376-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausfriedensbruch oder wie kann man es bezeichnen?

Hallo.

Eine alte Freundin von mir ist ohne Erlaubnis einfach auf meine Diele gegangen um zu schauen ob sich noch Sachen von ihr drin befinden. Ich wusste nicht einmal das sie vor hatte vorbei zu kommen. Die Diele war verschlossen jedoch nicht abgeschlossen. Nun zu meiner Frage. Handelt es sich hierbei um Hausfriedensbruch?

Danke.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auf Ihre Diele? Was soll das denn heißen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was heißt "alte Freundin"? Hat sie bei dir gewohnt?
Und wenn ja, wurde diese - mindestens konkludent erteilte - Nutzungserlaubnis widerrufen?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go475376-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie, was das heißen soll?
Ein Bauernhof hat eine Diele und darauf ist sie gegangen.

Und zum zweiten Beitrag. Gewohnt hat sie dort nicht, nur ein Pferd von mir geritten und dort auch Sachen von ihr gehabt. Nur waren Ihre Sachen nicht mehr dort und ich hatte ihr gesagt, dass ich sie bei mir nicht mehr aufm Hof sehen möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein Bauernhof hat eine Diele und darauf ist sie gegangen.
Ich verstehe auch nicht richtig was du damit meinst.
Unter Diele verstehe ich einen Flur, und da käme es dann darauf an, ob der frei zugänglich ist oder nicht. Vergleichbar könnte das vielleicht mit einem Weg durch den Vorgarten sein, dort gibt es in der Regel auch keinen Hausfriedensbruch.

Zitat:
Nur waren Ihre Sachen nicht mehr dort ...
Wo waren bzw. sind die Sachen denn jetzt?
Es mag nämlich sein, dass ihr Eigentumsrecht höher wiegt als dein Hausrecht.
Beispiel: Mir wird mein Auto geklaut und ich entdecke es zufällig auf einem Grundstück. Dann darf ich es dort sofort zurückholen, und mich dabei auch über ein eventuelles Hausverbot hinwegsetzen (nennt sich Selbsthilfe).

Zitat:
... und ich hatte ihr gesagt, dass ich sie bei mir nicht mehr aufm Hof sehen möchte.
Wenn du das glaubhaft machen kannst dann wäre Hausfriedensbruch einschlägig (unabhängig davon ob die Diele nun verschlossen war oder nicht).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go475376-40):
Ein Bauernhof hat eine Diele und darauf ist sie gegangen.

Ja, für sind die gemacht.
Wundert mich nur, das da nur eine Diele rumliegt. Auf meinem Boden sind mindestens 80 Dielen verlegt?

Wobei der Bodenbelag eigentlich irrelevant ist.



Die Räumlichkeit war verschlossen, das reicht für das "befriedete Besitztum" vollkommen aus.


Auch wäre die Frage, ob das tatsächlich "widerrechtlich" war.
Es könnte sein, das die Freundin ja eine Erlaubnis von früher hat, die zeitlich nicht befristet war / nicht widerrufen wurde.
Oder doch sonst irgendwie "befugt" war. Wie kam sie denn zu der Annahme das dort Sachen von ihr liegen würden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Ja, für sind die gemacht.
Wundert mich nur, das da nur eine Diele rumliegt. Auf meinem Boden sind mindestens 80 Dielen verlegt?


Ach Harry, ...

Diele (Deutsch):
[1] Singular selten gebräuchlich: ein langes, schmales, 12 bis 35 Millimeter starkes hölzernes Brett, welches als Fußbodenbelag und als Verschalung dient
[2] Architektur: ein Hausflur, ein Vorraum, der sich hinter dem Eingang eines Hauses oder einer Wohnung befindet und von dem aus die einzelnen Wohnungen oder aber die einzelnen Zimmer zugänglich sind
[3] Architektur: im norddeutschen Bauernhaus und norddeutschen Bürgerhaus der wichtigste und meist größte, zu ebener Erde gelegene Raum, welcher als Küche, Wohnraum, gegebenenfalls auch als Werkstatt und Verkaufsraum dient
[4] kurz für: eine Eisdiele, eine Speisediele, eine Tanzdiele

Hier geht es wohl um [3] ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hier geht es wohl um [3] ...
Ich hatte eher [2] im Sinn - und dann müsste halt geprüft werden um was für einen Flur es sich handelt (Hausflur in einem Mehrfamilienhaus vs. Flur innerhalb einer Wohnung - wobei Letzteres wohl selten unabgeschlossen ist).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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