Hauserbe - hypothetische Frage

6. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)
Hauserbe - hypothetische Frage

folgende Frage beschäftigt uns im Freundeskreis:

Ehepaar mit einem erwachsenen Kind sind alle drei im Grundbuch eingetragen.
Jeder der Ehepartner hat aus einer früheren Beziehung ein weiteres Kind, zu dem keine Verbindung besteht.

Was passiert, wenn einer der Ehepartner verstirbt. Hat dessen leibliches Kind Anspruch auf Auszahlung des Erbanteils vom Haus, oder kann es dann auch im Grundbuch mit eingetragen werden?

Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe, und freue mich auf viele Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ohne Testament erbt ein leibliches Kind seinen gesetzlichen Anteil am Vermögen des verstorbenen Elternteils. Das Kind wird also automatisch Miteigentümer des Hauses.
Die anderen Miteigentümer können ihm diesen Anteil natürlich abkaufen.

Wenn das Kind nicht Miteigentümer des Hauses werden soll, sondern seinen Erbteil nur in Geld erhalten soll, dann kann dies über ein Testament geregelt werden.

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#2
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Nun aber die Frage: Wie groß ist bei einer solchen Konstellation der gesetzliche Anteil??
Im Moment gehört das Haus den Eltern mit dem gemeinsamen Kind. Wird der Anteil des Verstorbenen zu gleichen Teilen unter dem verbleibenden Ehepartner, dem gemeinsamen Kind und dem unehelichen Kind aufgeteilt, oder wird ein Erbe bevorzugt?

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Falls es keine Besonderheiten bei den Eheleuten gibt, erbt der Ehepartner die Hälfte, und die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die Kinder des Verstorbenen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eheliche oder uneheliche Kinder handelt.

Vor dem Erbfall gehören also A, B und K-AB jeweils 1/3 des Hauses.
Stirbt A, dann erbt B die Hälfte, also 1/6 des Hauses. Den Rest teilen sich K-AB und K-Ax, jeder hat dann 1/12 des Hauses.

Das Haus gehört dann
B: 1/3 + 1/6 = 6/12 (= 1/2)
K-AB: 1/3 + 1/12 = 5/12
K-Ax: 1/12

Werden die unehelichen Kinder K-Ax und K-By durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen, haben sie nur Anspruch auf den Pflichtteil (= die Hälfte des gesetzlichen Erbes). In diesem Fall hätte K-Ax Anspruch auf 1/24 des Hauswertes (aber nur in Geld, ohne Eintragung im Grundbuch).

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#4
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die ausführliche, sachkundige Antwort!!!!

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