Hallo zusammen, vor kurzem ist meine Großmutter verstorben. Als Erbe war mein Vater ins Testament eingetragen. Bei ihrem Haus war er ebenfalls der Erbe, meine Schwester und ich sind namentlich als Folgeerben für dieses eingetragen.
Verhältnis zwischen allen Parteien ist an sich recht gut, nun zur Frage.
Im moment wird diskutiert was mit dem Haus passieren soll. Varianten die mein Dad vorschlägt sind der Bezug durch meine Schwester oder mich , oder den Verkauf des Hauses ( Hier bin ich dagegen da ich meiner Oma versprechen musste das es in Famlienbesitz bleibt, es ist seit 300 Jahren in Familienbesitz und ist ein schönes Fachwerkhaus in der Altstadt ).
Dürfte mein Vater das Haus einfach verkaufen oder brauch er die Zustimmung von meiner Schwester und mir?
Vielen Dank
Hauserbe-Als Folgeerben im Testament eingetragen
15. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2015 | 12:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauserbe-Als Folgeerben im Testament eingetragen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. November 2015 | 14:03
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 5x hilfreich)
Da euer Vater alleiniger Erbe ist und ihr erst das Haus erbt wenn euer Vater das zeitliche segnet, kann er als jetziger Eigentümer allein entscheiden was mit dem Haus passiert. Ich vermute, dass ihr nur eine Chance auf Mitsprache hättet, wenn ihr derzeit im Grundbuch des Hauses mit eingetragen wärt.
So ganz verstehe ich das mit dem Folgeerben nicht, denn ihr als seine Kinder würdet doch dann eh das Haus von eurem Vater erben.
#2
Antwort vom 15. November 2015 | 18:56
Von
Status: Richter (8054 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Als Erbe war mein Vater ins Testament eingetragen. Bei ihrem Haus war er ebenfalls der Erbe, meine Schwester und ich sind namentlich als Folgeerben für dieses eingetragen.
Es kommt auf den genauen Wortlaut des Testaments an.
Zunächst muss man klären, ob tatsächlich Vor-/Nacherbschaft angeordnet wurde. Es gibt zahlreiche Beschränkungen oder auch nicht (je nachdem was genau angeordnet wurde). Eine pauschale Antwort hierauf gibt es nicht.
-- Editiert von cruncc1 am 15.11.2015 18:56
Und jetzt?
Schon
268.238
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
4 Antworten