Hausdurchsuchung wg. downloads illegaler Dateien

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Hausdurchsuchung wg. downloads illegaler Dateien

Hallo,

mein Bekannter (ja, wirklich mein Bekannter....) hatte vor 3 Tagen Besuch von der Polizei, Hausdurchsuchung wegen dem Download illegaler Dateien. Es wurde natrülich alles (PC/Laptop/Tablet) mitgenommen.... sehr peinlich....

Nun kommt langsam Klarheit in die Angelegenheit (es wurde auch ein RA eingeschaltet, ist aber in der Provinz nicht leicht, einen Fachmann für dieses Problem zu finden) ergeben, dass der Sohn des Bekannten (wohnt seit 6 Monaten nicht mehr zu Hause) eine Zeit lang einen speziellen Browser (TOR) benutzt hat und wohl seinen PC als "Server" mit zur Verfügung gestellt hat. Über diese Verbindung wurden illegale Dateien heruntergeladen.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Verfahren eingestellt wird, da man auf den sichergestellten PCs&Co sicherlich nichts illegales finden wird ? Oder reicht die IP Adresse aus für eine "Verurteilung" ? (der Vater ist Inhaber des Internet Anchlusses)

Bzw., wenn ich das richtig verstanden habe, kann man bei diesem TOR-Browser den "Enduser" gar nicht ermitteln, sondern nur den letzten Server, über den der Enduser gegangen ist. D.h. als Fachmann müsste man wissen, dass die IP Adresse wenn schon, dann dem letzten Knotenpunkt gehört und nicht dem eigentlichen Downloader..... ??

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Bzw., wenn ich das richtig verstanden habe, kann man bei diesem TOR-Browser den "Enduser" gar nicht ermitteln,


Wenn das so ist/wäre, wie kam dann die Polizei auf den Anschluss des Bekannten ?!?

Oder .... Falls Sie mit "Enduser" den meinen, dessen Endgerät über die gemeinschaftliche IP ins Netz gegangen ist:

Da braucht man keinen TOR Browser. Selbst bei einem 1 PC Haushalt läßt sich der "Bediener" des PC nie 100%ig ermitteln. Theoretisch könnte es immer "ein Besucher" oder Familienmitglied "unbekannt" gewesen sein.

In letzter Konsequenz hängt es von der Überzeugung des Gerichts ab, wessen es sich sicher ist, oder nicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.07.2016 22:49

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Nur um Missverständnisse zu vermeiden:

Der Sohn des Bekannten hat zu der fraglichen zeit der "Tat" noch zu Hause gewohnt und dan Anschluss des Vaters genutzt.

Über den zur Verfügung gestellten "Server" wurden die illegalen Dateien abgerufen. Soweit ich das jetzt nachlesen konnte nutzt dieses TOR Netzwerk mehrere, hintereinander geschaltete Server um Anonymität zu gewährleisten. D.h. die IP Adresse, die hier ermittlet wurde, gehörte dem Anschluss meines Bekannten, der wohl als letzter Server zur fraglichen Zeit in dieser Reihe stand. (das gab und gibt es wohl öfters, wenn man danach googelt...)

Nur, wenn man eben auf den Geräten keine illegalen Dateien findet, dann wird das Verfahren doch eingestellt, oder ? (den Stress hat er natürlich trotzdem)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Nur, wenn man eben auf den Geräten keine illegalen Dateien findet, dann wird das Verfahren doch eingestellt, oder ?

Nö. Da der Fund illegaler Dateien für eine Verurteilung nicht notwendig ist, sollte man sich nicht zu früh freuen.


Desweiteren wird man nicht die Festpaltte formatiert und alles neu installiert haben, bevor das Gerät beschlagnahmt wurde. Das bedeutet, das Forensiker noch entsprechende Dateien darauf finden können.


Kommt auch darauf an was die suchen.
Für eine Raubkopie von "Arschkarte" wird vermutlich weniger Aufwand betrieben. Für die Kommunikation terroristischer Aktivitäten, Drogenhandel, Waffenhandel wird man schon mehr aufwenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Oder reicht die IP Adresse aus für eine "Verurteilung" ?
Nein. Strafbar ist der, der die Sache selber runterlädt (oder teilsweise auch schon beim Ansehen), auf seine Festplatte packt und wissentlichen "Besitz" daran hat. Davon ausgehend, dass der Vater bei der Hausdurchsuchung zum ersten Mal von diesen "Aktivitäten" erfahren hat, kommt eine Strafbarkeit für ihn nicht in Betracht. Nur weil einem der Anschluss gehört, haftet man zumindest im Strafrecht noch nicht. Das Problem ist nur, dass sich das Gericht am Ende ein Bild davon machen muss, wer wohl die Dateien runtergeladen hat. Hier ist der Inhaber des Anschlusses nunmal ein naheliegender Verdächtiger. Strafbar ist also nicht der Besitz des Anschlusses, sondern der (wissentliche) Besitz oder die Beschaffung der Datei. Allerdings ist naheliegend, dass der Besitzer des Anschlusses auch der Besitzer der Dateien war. Ob das als "Beweis" ausreicht, entscheidet das Gericht in einer weitgehend freien Beweiswürdigung und zieht dabei auch andere Umstände mit ein.

Hier hatten zur Tatzeit nun mehrere Pereonen den Anschluss genutzt. Daher liegt hier ein Fall vor, in dem der Anschluss eher weniger darüber verrät, wer tatsächlich am PC saß.

Ob jetzt noch was auf dem PC zu finden ist, ist egal. Denn strafbar ist auch der Besitz in der Vergangenheit. Nur ist der schwerer nachzuweisen als wenn man eine Festplatte voller fraglicher Dateien findet. Dabei wäre ich mir auch gar nicht so sicher, ob die PCs wirklich alle sauber sind. Gerne können wir dem Vater glauben, dass er damit nichts zu tun hatte. Aber ob der Sohn wirklich nur den Server betrieben hat oder ob nicht er der End-User war, würde ich erstmal offen lassen. Ich befürchte nämlich letzteres. Das bloße Bereitstellen eines Servers für das Tor-Netz ist meines Erachtens nämlich nicht strafbar und könnte den Beschuldigtenstatus des Vaters nicht erklären. Dabei gehe ich davon aus, dass das LKA ermittelt hat und es nun zumindest für möglich hält, dass der Datenstrom auch beim Vater/Sohn in der Wohnung geendet hat und dort keineswegs nur mit beliebigem weiteren (überwiegend legalem) Tor-Daten über einen Server weitergeleitet wurde.

Weder Vater noch Sohn müssen hier aussagen. Das sollten auch beide nicht tun, denn der Umstand, dass beide als Täter in Frage kommen, aber nur einer verurteilt werden kann und das "zweifelsfrei" der richtige sein müsste, ist in gewisser Weise das "Glück" der beiden. Hier sollte unbedingt die ganze Arbeit dem Anwalt überlassen werden und nichts selber versucht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Was sind denn "illegale Daten"? Außer KiPo/JuPo würde mir da jetzt nichts einfallen, dessen Besitz bei Daten strafbar wäre.

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Desweiteren wird man nicht die Festpaltte formatiert und alles neu installiert haben, bevor das Gerät beschlagnahmt wurde. Das bedeutet, das Forensiker noch entsprechende Dateien darauf finden können.


Nein, das wird man definitiv nicht. Der Zeitpunkt der "Tat" war 2015 und der vom Sohn benutzte PC existiert nicht mehr (wurde verschrottet, da alt). D.h. die beschlagnahmten Geräte haben wohl definitv nichts mit der "Tat" zu tun und somit ist da nichts illegales drauf (außer evtl. ein paar Youtube Musik Downloads).

(Er hatte den alten PC quasi im Dauerbetrieb laufen lassen als Server, da er die Meinungsfreiheit unterstützen wollte..... und seinen Neuen zum surfen/arbeiten genutzt)

Daher eben die Frage, wenn nichts nachweisbar ist an Daten, dann kann man ja nicht den Anschlussinhaber in Rechenschaft nehmen.

-- Editiert von TF1970 am 13.07.2016 13:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Daher eben die Frage, wenn nichts nachweisbar ist an Daten, dann kann man ja nicht den Anschlussinhaber in Rechenschaft nehmen.

Doch, kann man.
Es gibt Indizienprozesse. Die sind zwar nicht unbedingt aussichtsreich, aber wenn die Staatsanawaltschaft "zur Überzeugung des Gerichtes" vorträgt, könnte man Pech haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

D.h. wenn ein Alleinstehender Single in der Wohnung wohnt und einen verschlüsseltes Wlan nutzt, dann könnte man sagen:

Wer soll es sonst gewesen sein ?

Wenn aber eine ganze Familie mit 5 Personen diesen Anschluss nutzt, dann geht das eher nicht... oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
D.h. wenn ein Alleinstehender Single in der Wohnung wohnt und einen verschlüsseltes Wlan nutzt, dann könnte man sagen:

Wer soll es sonst gewesen sein ?

Ist zwar schwach, aber könnte man.



Zitat:
Wenn aber eine ganze Familie mit 5 Personen diesen Anschluss nutzt, dann geht das eher nicht... oder ?

Korrekt.

"Wir verurteieln alle weil wir es keinem zuornden können", das gibt es in unserem Rechtsstaat nicht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
somit ist da nichts illegales drauf (außer evtl. ein paar Youtube Musik Downloads)


Warum sollten die illegal sein? Liegt denn eine offensichtlich illegale Quelle vor (YouTube selbst ist schon mal keine, also müßte das schon ein aktueller Kinofilm oder sowas gewesen sein)?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Update:
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen......
Verfahren wurde eingestellt, da nichts gefunden wurde.

Es war in der Tat wohl so, dass über den zur Verfügung gestellten TOR-Knotenpunkt illegale Datenströme liefen, aber auf der Hardware nichts zu finden war, da nichts heruntergeladen wurde. In Zukunft wird man wohl auf diese Dienstleistung für die Allgemeinheit verzichten....

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