Hausdurchsuchung wegen verlorenen Führerschein

8. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Capwn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen verlorenen Führerschein

Guten Tag ,

Zum Thema , heute morgen hatte meine Freundin einen Brief von der Landespolizei bekommen , in diesem Stand dass Sie heute um 18Uhr einen Termin bei der zugehörigen Polizeidienststelle hätte , als Vorwurf war eine Strafverkehrsordnungswidrigkeit angegeben , die zum 05.05.2014 um 14.01Uhr datiert war , Ortsangabe war die Stadt in der sie erst seit dem 1.9.2014 wohnt und auch gemeldet ist , zum datiertem Zeitpunkt war sie noch nie in dieser Stadt gewesen. Nach kurzzeitiger Verwirrung brachte ein Telefonat bei der Dienststelle das Ergebnis, dass Sie wohl ihren Führerschein abgeben muss, für 4 Wochen.

Als wir vor Ort waren wurde ihr gesagt dass die Polizeidienststelle aus ihrem ehemaligen Wohnort diesen "Auftrag" eingeleitet hat , warum könne man ihr nicht sagen. Nachdem Sie also keinerlei Ahnung hatte warum oder wieso , wurde halt nur beschlossen dass Sie ihren Führerschein unverzüglich abzugeben hat. Sie wurde angeblich schon Anfang November schriftlich informiert , was aber nicht der Fall war.

Kommen wir zum Kernproblem , als sie dem Polizisten mitteilte dass sie ihren Führerschein schon vor einer Weile verloren hatte & diesen obwohl sie es gern würde nicht abgeben könne. Entgegnete dieser sofort mit der Androhung einer Hausdurchsuchung und verwies sie auf eventuelle Zufallsfunde wie schwarz gebrannte CDs.
Nachdem eine Verlustanzeige des Führerscheins schriftlich festgehalten wurde , hielt der Beamte es immer noch für notwendig unter Druck zu behaupten es könne immer noch zu einer Hausdurchsuchung kommen und er würde da "richtig wilde Sau" spielen.

Desweiteren sei Sie wohl seit November ja schwarz gefahren , weil Sie ja ihren Führerschein schon bis dato hätte abgeben müssen.
Nun soll sie einen neuen beantragen , damit dieser ihr dann entzogen werden kann , in der Zeit bis Sie den neuen besitzt darf sie aber kein Auto mehr fahren aber die Strafe von 4 Wochen beginnt erst ab dem Entzug des neuen Führerscheins.
Außerdem kann es sein , falls die Beantragung des neuen Führerscheins zu lange dauert immer noch eine Hausdurchsuchung stattfinden kann. Ihren neuen Führerschein muss Sie im übrigen an ihrem alten Wohnsitz beantragen.

Meine Fragen sind nun , muss sie ihn überhaupt abgeben , ohne jemals die Gründe schriftlich oder gar mündlich erhalten zu haben ?
Kann eine Hausdurchsuchung erfolgen auf Grund eines verlorenen Führerscheines?
Und wenn ja in welchem Rahmen schließlich bin auch Ich als unbeteiligter , Mieter in der Wohnung?
Ist es Rechtens ihr das Fahren solange zu verbieten bis Sie den neuen Führerschein abgegeben hat?
Warum muss sie ihren neuen Führerschein in ihrem alten Wohnsitz beantragen?

Sämtliche Angaben/Aussagen sind von der Polizei und nur wiederholt worden.

Mit freundlichen Grüßen und Danke im voraus für Hilfe

Ach und falls ich hier völlig falsch liege und alles normal ist dann entschuldige ich mich schon mal für mein fehlendes Wissen.

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5 Antworten
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#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Als wir vor Ort waren wurde ihr gesagt dass die Polizeidienststelle aus ihrem ehemaligen Wohnort diesen "Auftrag" eingeleitet hat ...

Am besten Mal dort nachfragen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Besitz des Führerscheins und die behördliche Fahrerlaubnis fallen auseinander.

Wurde die behördliche Fahrerlaubnis entzogen, darf nicht mehr gefahren werden. Egal ob man den Führerschein noch in Besitz oder abgegeben hat. Manche Menschen haben sich unter dem Vorwand den Führerschein verloren zu haben auch einen Ersatzführerschein beschafft. Diese Menschen geben einen Führerschein ab, und fahren mit dem anderen weiter. Diese Menschen sind auch im Irrtum darüber, dass der Fahrerlaubnisentzug nicht in Flensburg registriert wäre. Über die Zentrale kann jede Polizeistreife in Flensburg darüber Auskunft erlangen.

Ist also die Fahrerlaubnis durch Verfügung der Führerscheinstelle entzogen, fährt man mit dem noch vorhandenen Führerschein in der Tasche (da nicht abgegeben) schwarz.

Fragen Sie erstmal bei der ausstellenden Führerscheinbehörde nach, weshalb die Fahrerlaubnis für 4 Wochen entzogen wurde. Dies bingt Aufhellung.

Einen neuen Führerschein können Sie nur bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres neuen Wohnortes beantragen. Es ist ohnehin alles in Flensburg registriert.

Polizisten sind Menschen. Wegen eines angeblich verlorenen Führerscheins wird kein Richter eine Hausdurchsuchung anordnen. Das ist "bangemachen" durch einzelne Polizisten, die ich persönlich für verwerflich halte.

Klären Sie die Sache bei den zuständigen Stellen und bringen Sie die Angelgeneheit in Ordnung.



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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Entgegnete dieser sofort mit der Androhung einer Hausdurchsuchung und verwies sie auf eventuelle Zufallsfunde wie schwarz gebrannte CDs. <hr size=1 noshade>


Das ist ja nun abenteuerlich, zumal es den §53 UrhG gibt, sofern es sich nicht um Computerprogramme handelt.

Bei allem Verständnis für Ermittlungsarbeiten ist der Aufbau von Druck mit der vorgeblichen Feststellung gar nicht bestehender Straftaten schon ziemlich fragwürdig.

quote:<hr size=1 noshade>es könne immer noch zu einer Hausdurchsuchung kommen und er würde da "richtig wilde Sau" spielen <hr size=1 noshade>


Das könnte schon in den Bereich einer Nötigung fallen.

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1x Hilfreiche Antwort

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