Hausdurchsuchung wegen Aussage

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen Aussage

Hallo,

ein bekannter von mir hatte vor kurzem einen Hausdurchsuchung.
Der Zeuge der aussagte, führte Buch über Drogengeschäfte mit "Spitznamen". Der Zeuge saß wohl in Uhaft, machte ein Geständniss und bestätigte die Spitznamen im Buch und gab den Polizisten die richtigen Namen. Daraufhin gab es dann die Hausdurchsuchungen auch bei meinem Bekannten und der Zeuge wurde aus der Haft entlassen.

In dem Beschluß meines bekannten ging es um 4 mal 1kg Cannabis und 1 mal 1kg Amphetamin, was der Zeuge aussagte ihm verkauft zu haben. Bei meinem bekannten wurden nur paar kleine tütchen gefunden und Sachen wie Wasserpfeife und solche kleinigkeiten zum selbstgebrauch von Cannabis. Mein bekannter hat keine Vorstrafen aber ist natürlich besorgt, aussage hat er bisher keine gemacht sondern nur Anwalt eingeschaltet.

Kann meinem bekannten etwas passieren?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Kann meinem bekannten etwas passieren? Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder? Er kann eine mehrjährige Haftstrafe erhalten. Wie ist übrigens Ihre Revision ausgegangen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)

Doch das meine ich Ernst, schließlich wurde ja nix gefunden und er hat auch keine Vorstrafen. Dann kann ja jeder für den "Notfall" ein Buch mit Namen schreiben und dann aussagen dazu tätigen die ihm den §31 bescheren, was das für ein Rechtssystem?

Meine Revision wurde verworfen, werde bald meine Strafe antreten müssen. Mein Plan ist jetzt ca 6 Monate Haft , OV wird beantragt, da ich einen Beruf habe und dann eine Therapie zu machen, die ich nötig habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Dann kann ja jeder für den "Notfall" ein Buch mit Namen schreiben und dann aussagen dazu tätigen die ihm den §31 bescheren, was das für ein Rechtssystem? Er kann sogar ohne Buch aussagen - er belastet sich damit immer noch selber.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)

Ja ich verstehe das, dass er sich der Zeuge mit einer Aussage selbst belastet aber er bekommt dadurch die niedrigere bis gar keine Strafe wegen §31, dass finde ich ziemlich sinnlos.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Die Aussage muß (auch wenn sie in Hinblick auf § 31 BtmG erfolgt) natürlich wahr sein, ansonsten liegt eine falsche Verdächtigung vor. Der § 164 StGB wurde diesbezüglich vor einigen Jahren sogar signifikant verschärft. Während es sich früher auch bei einer falschen Verdächtigung, bei der auf § 31 BtmG "geschielt" wurde, um eine "ganz normale" falsche Verdächtigung handelte, die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft wurde, liegt heute ein Fall des § 164, Abs. 3 vor, bei dem schon die Mindeststrafe = 6 Monate Freiheitsstrafe ist (Höchststrafe = 10 Jahre)

Zitat:
schließlich wurde ja nix gefunden


Das macht grds. nichts. Wenn ich irgendeinem X heute 1 KG Cannabis verkaufe und das in z.B. 2 Jahren bei der Polizei aussage, ist es relativ logisch, dass man von dem Kilo nichts mehr bei X findet.

Zitat:

und er hat auch keine Vorstrafen


Auch das macht nichts.



2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heinz_Peter
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 41x hilfreich)

Also wird die Aussage des Zeugen einfach geglaubt, ohne das dann irgendwelche Beweise bzw Indizien dafür gefunden worden sind?
Wie kann man dann davon ausgehen, dass die getätigten Aussagen des Zeugen wahr sind? Weil er sich selbst belastet und im Endeffekt nur den §31 in Anspruch nehmen möchte?

-- Editiert von amarsch123 am 08.01.2016 15:49

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
was das für ein Rechtssystem?
ie wäre es denn, wenn der bekannte mal damit beginnen würde, sich an dieses Rechtssystem zu halten? Er wird nur für das belangt, was er nach der Überzeugung eines Gerichts auch wirklich getan hat. Was genau soll daran in Ihren Augen keinen rechtstaatlichen Ansprüchen genügen?
Ich würde mir mehr Gedanken über das Rechtsyste machen, in dem jeder davon kommt, der einfach seine Schuld bestreitet.

Zitat:
Also wird die Aussage des Zeugen einfach geglaubt, ohne das dann irgendwelche Beweise bzw Indizien dafür gefunden worden sind?
Keine Beweise? Da scheinen Sie die Drogen vergessen zu haben, die man bei der Hausdurchsuchung gefunden hat. Hier wurde ja nicht gerade irgendein Unschuldslamm aus der Masse der rechtstreuen Bürger zufällig ausgewählt. Der Bekannte kann natürlich erklären, wo er das Zeug dann gekauft hat, wenn nicht bei diesem Belastungszeugen. Ebenso kann der Bekannte ja einen lückenlosen Nachrichternverlauf vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er (zumindest auf nachvollziehbarem Wege) niemals mit diesem Mann über Drogenkauf (in dieser Höhe) gesprochen hat.

Desweiteren zählt die Aussage des Zeugen als Beweis. Diese Aussage kann und wird man voe Gericht auf Glaubwürdigkeit prüfen. Dafür wird der Bekannte einen Anwalt dabei haben. Blöd nur, wenn der Zeuge diesen Handel glaubhaft schidern kann. Insbesondere nennt er vielleicht Daten zu diesem Verkauf, wie der sich angebahnt hat, wo der Verkauf stattgefunden hat, woher er selber das Zeug hatte, wie er auf den "Spitznamen" für diesen Kunden gekommen ist, usw.

Zitat:
Wie kann man dann davon ausgehen, dass die getätigten Aussagen des Zeugen wahr sind?
Das Problem haben Sie bei jedem Zeugen. Folglich müssten Sie, um Ihrer eigenen Sichtweise gerecht zu werden, einen Großteil aller Strafverfahren Einstellen. Insbesondere schwerste Kapitalverbrechen werden gerne unter 4 Augen begannen und es gibt nur die Aussage eines Zeugen, sonst nichts.. Also auf Zeugenbeweise in Zukunft wohl einfach ganz verzichten?

Der gesunde menschenverstand sprichterstmal dafür, dass der Mann nicht lügt. Das darf man nicht und die meisten halten sich daran auch. Insbesondere sehen die meisten von einer solchen Lüge dann ab, wenn diese Konsequenzen für einen selbst haben könnte. Hier belastet der Mann sich selber mit einem schweren Vorwurf. Das bestimmt nicht zum Spaß. Sollte dieser Mann beim Lügen erwischt werden, droht eine kräftige verschärfung der ohnehin bestehenden Strafe. Grund genug, dass also nicht zu tun. Dann auch Grund genug, um davon auszugehen, dass er das nicht tut.

Der Bekannte ist ja nicht der einzige Spitzname in dem Buch. Die anderen Namen hat er auch genannt? Aus der Beweislage gegenüber diesen anderen Spitznamen kann man ja erahnen, ob die Einlassung des Zeugen lebensnah erscheint oder nicht. Wenn der zu 99 weiteren Namen widerspruchsfrei und detailliert Auskünfte geben kann, bei der Durchsuchung in anderen Wohnungen mehr gefunden wurde oder diese Kunden bestenfalls sogar gestehen, dann lässt das ganz schwer vermuten, dass der Zeuge sich den Verkauf an Spitznamen #100 nicht ausgedacht hat, nur weil gerade noch eine Seite in seinem Buch frei war. Wenn andererseits alle anderen Verdächtigen auch nach einer Durchsuchung noch ganz unbelastet dastehen der sogar aktiv die Belatungsaussage entkräften können, dann wird man dieses Buch ja als Fanats-Roman entlarven können.

Der Bekannte sollte sich meiner Meinung nach zeitnah an einen Anwalt wenden. S wie es aussieht, könnte er den irgendwann sowieso gebrauchen.

3x Hilfreiche Antwort

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