Hausdurchsuchung bei Vorladung wegen BtmG

22. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz486694-53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung bei Vorladung wegen BtmG

Hallo ich habe mal eine Frage zu einem Szenario:

Eine Person , nennen wir sie mal Max, hat mit Cannabis in kleinen Mengen gehandelt und hat nun eine Vorladung wegen Verdacht auf Handel mit Rauschgift bei der Polizei in Form eines Briefes erhalten. Er steht lediglich nur im Verdacht, da sein Name von einer anderen Person, welche mit Cannabis von der Polizei erwischt wurde genannt wurde.
Nun zu meiner Frage, was hat Max zu befürchten ? Er wird zur vorladung erscheinen und seine Aussage tätigen- er war zu dem angegebenen Zeitpunkt noch 17- jetzt ist er 18.

Müsste er jetzt Angst wegen einer Hausdurchsuchung haben ? Würde man überhaupt eine anordnen oder würde man erst eine anordnen wenn er nicht zum Termin der vorladung nicht erscheinen würde ?

Vielen Dank schonmal im voraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

"Verdacht" steht da immer, auch wenn die Sache schon ganz klar bewiesen ist. Das hat rechtliche Gründe. Eine Hausdurchsuchung wäre wenn dann angeordnet worden, bevor er Kenntnis von dem Strafverfahren gehabt hätte. Eine Hausdurchsuchung durchzuführen nachdem er weiß dass gegen ihn ermittelt wird ist ja relativ zwecklos, da er alle Beweismittel verschwinden lassen kann. Unmöglich ist es natürlich nicht. Kommt eventuell auch drauf an was er so aussagt bei dem Termin.

Im Übrigen sollte er sich überlegen, ob er überhaupt was aussagt. Im Regelfall wird er sich nur selbst schaden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.03.2018 10:17

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von amz486694-53):
Nun zu meiner Frage, was hat Max zu befürchten ? Er wird zur vorladung erscheinen und seine Aussage tätigen-

Dann hat Max zu befürchten dass er sich ganz schnell in ganz große Probleme redet. Es ist kein Problem eine Befragung so zu gestalten dass Max - ohne es zu merken - dafür sorgt dass am Ende aus einem einzelnen nachgewiesenen Handel eine Anklage wegen vielfachen BTM-Handels wird. Ansonsten siehe Streetworker: Eine Durchsuchung nach Einladung zur Vernehmung ist mehr als unwahrscheinlich. Und wenn doch würde man eh nichts finden, oder?

Merke:
Aussagen bei BTM-Delikten schaden in der Regel mehr als sie nützen.

Weil:
1. Max wird es aufgrund der vorliegenden Aussage seines Kunden nicht schaffen den Verdacht des Deals mit diesem Kunden auszuräumen.
2. Sein Gegenüber bei der Befragung ist Profi und ihm im Gespräch haushoch überlegen.
3. Max wird es nicht schaffen im richtigen Moment nichts zu sagen.

Konsequenz:
Termin absagen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen