Hausdurchsuchung aufgrund aufeinander folgenden ereignissen von vor 2 Jahren.

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Polkadot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung aufgrund aufeinander folgenden ereignissen von vor 2 Jahren.

Guten Abend,
Bei einem bekannten war gegen dem 4.6.17 eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts auf Handel mit Btmg Substanzen da ein Betreiber einer Webseite auf der Btmg verkauft wurde eine Liste mit Namen herausgegeben hat die angeblich bestellt hatten, das war Ende 2015 Anfang 2016. Bei der Hausdurchsuchung wurden 2 Handys, ein neues Iphone 7 mit displayschaden, ein Handy welches als Ersatzhandy gedacht war da man das Iphone zur Reparatur schicken wollte, Eine Feinstaub waage, leere Zip-Behälter und 970 Euro in Bar beschlagnamt welche mein bekannter einen Tag vorher von der Bank geholt hatte da er und seine freundin beim Tierarzt war und unsicher war wieviel die impfungen kosten würden wurden 1000 Euro vom Konto abgehoben und in Bar zuhause aufbewahrt. Das Geld stammt nachweislich durch eine überweisung des vaters ( ca 3500 Euro 2 monate davor), hätte aber auch durch Gehalt etc stammen können. Er hatte ein festes einkommen.
Mein bekannter hatte vorher eine Freundin mit borderline, die gerichtlich auch schon oft durch drogenkonsum aufgefallen ist, schon öfter in therapie war und süchtig nach Amphetaminen und XTC tabletten war.
sie ist auch 2015 bei ihrem Vater eingebrochen und behauptete es wäre mein bekannter gewesen, die sache ging vor gericht und er musste 1000 Euro strafe zahlen, obwohl keine Beweise oder Indizien gefunden wurden, es hieß jediglich das sie alleine das aufgebrochene Fenster nicht hätte aufbrechen können also muss er es gewesen sein.

Jedenfalls stammen die Zip-Baggies, die Waage, die inzwischen nur für das wiegen von essen benutzt wurde, (er hatte sich nach der Beschlagnahmung sogar direkt wieder eine bestellt um sein essen zu wiegen) und Verpackungsmaterial mit Amphetamin resten - insg 1,8 g getrocknet auf eine folie ca doppelt so groß wie ein a4 blatt noch von den zeiten von der freundin mit borderline.
er selbst hat sich nachdem er eine anzeige wegen einem "schulgeständnisses" das sie machte von ihr getrennt.
Sie wurde damals übrigens für unzurechnungsfähig besprochen

Das ganze ist nun etwa 3 Monate her, nach langem hin und her hat er jetzt einen Termin bei einem anwalt in 2 wochen, macht sich jedoch große sorgen was auf ihn zukommen könnte.
Bislang kam nichts mehr von der Polizei, die aussage auf dem Revier hat er verweigert.

Beim Amtsgericht wurde ein Schein für Beratungshilfe abgeholt und bei seinem Anwalt der wahl gegen termin abgegeben den er innerhalb der nächsten 2 Wochen wahrnimmt. Ein freund meinte das dadurch sämtliche Kosten übernommen werden die anfallen, der anwalt sagte es sei nur für ein gespräch, wofür ist das dann überhaupt gut, wenn man sich rein hypothetisch den anwalt sowieso nicht leisten könnte

Wird eventuell von der Anzeige abgesehen? Oder gilt die HD+Verhaftung schon als Anzeige?
Kann er sein Geld zurückbekommen da es auf legalem weg erworben wurde?

Da die Amphetamine bei ihm gefunden wurden, muss er so oder so dafür aufkommen. Wie sieht die Strafe bei 1,8 G aus?
Wann kann er wieder mit seinem Handy rechnen?

Kann ihm eine MPU auferlegt werden oder wäre dies längst geschehen? Es wurden keine Tests gemacht, die frage ob er konsumiert hat er mit Nein beantwortet, daraufhin wurde von weiteren Tests abgesehen.

Ausserdem ist im unklar, er hat einen Zettel unterschrieben das gefundene Sachen ohne wert vernichtet werden und nicht vor gericht gegen ihn verwendet werden können? was hat es damit aufsich?

Er war früher mit ihr einfach auf dem Falschen weg und hatte mit den falschen leuten zu tun, heute macht er sein letztes Jahr abitur fertig und hat eine neue freundin die ihn ermutigt und aufheitert wo es nur geht, es wäre schade wenn jemand der doch noch die Kurve bekommen hat durch fehler und dummheit von vor zwei jahren verurteilt wird ( zb durch freiheitsstrafe), da er dann sein Abitur nicht mehr fertig machen könnte.

-- Editiert von Moderator am 04.09.2017 15:04

-- Thema wurde verschoben am 04.09.2017 15:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Beim Amtsgericht wurde ein Schein für Beratungshilfe abgeholt und bei seinem Anwalt der wahl gegen termin abgegeben den er innerhalb der nächsten 2 Wochen wahrnimmt. Ein freund meinte das dadurch sämtliche Kosten übernommen werden die anfallen, der anwalt sagte es sei nur für ein gespräch, wofür ist das dann überhaupt gut, wenn man sich rein hypothetisch den anwalt sowieso nicht leisten könnte

Im Strafrecht deckt die Beratungshilfe tatsächlich nur eine (einmalige) Beratung ab, aber keine weitere Tätigkeit des Anwalts.

Zitat:
Wird eventuell von der Anzeige abgesehen?

Da ja anscheinend eine strafrechtlich Vorbelastung besteht, wohl nicht. Außerdem scheint es ja um eine harte Droge zu gehen (Amphetamin). In einigen Bundesländern wird bei harten Drogen grundsätzlich nicht eingestellt, auch nicht bei Mini-Mengen.

Zitat:
Kann er sein Geld zurückbekommen da es auf legalem weg erworben wurde?

Klar - sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, und der Verdacht auf Drogenhandel ausgeräumt ist.

Zitat:
Wann kann er wieder mit seinem Handy rechnen?

Nach Abschluss der Ermittlungen - kann also dauern.

Zitat:
Kann ihm eine MPU auferlegt werden oder wäre dies längst geschehen?

MPU kann angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt aber erst, wenn die Führerscheinstelle von dem Fall erfährt. Die Weitergabe des Falls von der Polizei an die Führerscheinstelle wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Es kann sein, dass die Weitergabe auch erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgt, so dass es bis zur MPU-Anordnung noch dauern kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Custer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss es bei der Sache zwingend zur MPU kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zwingend: nein
Der Besitz von BtM rechtfertigt erstmal "nur" ein ärztliches Gutachten (äG), das ist quasi der kleine Bruder der MPU.
Zitat aus §14 der Fahrerlaubnisverordnung: Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.
Die Frage ist halt, ob die Ermittlungen weitere Punkte ergeben, für die sich die Führerscheinstelle interessiert und die eine MPU rechtfertigen können (z.B. Eigenkonsum).

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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