Hausauftrag - Muss ein Begehungsrecht der Baustelle explizit vereinbart werden?

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mattberlin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausauftrag - Muss ein Begehungsrecht der Baustelle explizit vereinbart werden?

Sehr geehrte Forenkollegen,

A liegt ein Hausauftrag (Werkvertrag nach BGB) vor. A wurde angeraten, explizit ein Begehungsrecht im Vertrag zu verankern, damit er als Bauherr (und ein Bausachverständiger) Zutritt zur Baustelle hat/haben (A bin bereits Eigentümer des Grundstücks).

Ist dies tatsächlich erforderlich?

Denn: In sämtlichen Abhandlungen, die man liest, wird vor Vertragsklauseln gewarnt, die dem Auftragnehmer das Hausrecht übertragen.
Eine derartige Klausel gibt es aber im Hausauftrag nicht.
Somit kann der Auftragnehmer einem den Zutritt nicht verwehren, so dass der Vertragszusatz „Begehungsrecht" unnötig ist.
Ist das so richtig?

Vielen Dank für Euer Feedback

-- Editiert von mattberlin am 24.02.2018 15:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Mal um die Ecke gedacht.: Vielleicht gibt es andere Gesetze, Verordnung, Richtlinien, Verträge... die dem Auftraggeber/Eigentümer ein betreten verbieten bzw. nicht möglich machen?!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das sehe ich ebenso wie Du.

Der "Bauherren-Schutzbund e.V." meint in seiner Veröffentlichung sogar
Die Übernahme des alleinigen Hausrechtes in AGB des Unternehmers durch diesen ist eine unangemessene Klausel und nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. (Seite 14)
https://www.baufoerderer.de/sites/default/files/dokumentation_verbraucherfeindliche_klauseln_in_bauvertragen_2014.pdf

Leider ohne Quellenangabe (z.B. BGH-Urteil) - von daher würde ich das aber nur als Meinung eines Interessenverbandes mit Vorsicht genießen.
Zudem ist die Veröffentlichung Stand 2014 und das Werkvertragrecht des BGB wurde ja mit Wirkung zum 01.01.2018 ganz umfassend geändert.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mattberlin):
A wurde angeraten, explizit ein Begehungsrecht im Vertrag zu verankern, damit er als Bauherr (und ein Bausachverständiger) Zutritt zur Baustelle hat/haben (A bin bereits Eigentümer des Grundstücks).

Es ist besser alles schriftlich zu fixieren, jedoch sollte eine eine Weisungsbefugnis auch mit dazu.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mattberlin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Im Grunde genommen habe ich das selbe Rechercheergebnis wie Lolle, aus dem hervorgeht, dass man Probleme mit dem Zutritt bekommt, wenn man im Hausvertrag das Hausrecht überträgt.
Allerdings ist dies ja im Vertrag von A NICHT der Fall.

Interessant ist da schon der Gedanke von pOth:
Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit oder Hintertür, dass das Bauunternehmen den Zutritt für A und seinen Sachverständigen einschränkt, obwohl KEIN Hausrecht an das Bauunternehmen übertragen wurde?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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