Haus zur Miete ...........

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kilianrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus zur Miete ...........

Hallo zusammen,
da ich zu meinem jetzigen Zeitpunkt nicht mehr weiter weiß,versuche ich hier vielleicht Hilfe zu bekommen.
Nun zum Fall:
vor einem Monat habe ich ein Haus angemietet und zu dem Zeitpunkt war lediglich klar, das es Renovier bedürftig ist.
Jetzt nach dem ich eingezogen bin tauchen immer mehr Mängel auf.
Die Mängel sind:
Es gibt nur einen Ofen für zwei Etagen der aber gerade mal 4kw hat und kaum unten die Räume beheizen kann. Das ganze Haus ist sehr kalt ungefähr Außentemperatur.Der Vermieter verlangt von uns das wir eine Heizmöglichkeit für oben selber anschaffen nur dazu fehlen uns momentan die Mittel.Den unteren Ofen will er auch nicht ersetzen.Zum anderen sind von den Vormietern neue Fenster und eine neue Terrassentür eingesetzt worden,die aber falsch eingesetzt sind und nun permanent Luft durch lassen welches bei uns zu Durchzug führt.Der Ofen bekommt den Raum schon deswegen nicht mehr wirklich warm. Der Strom funktioniert auch nicht richtig und überall sind kabel verlegt worüber keiner einen Überblick hat.Der Vermieter will sich zwar um den Strom und die Fenster kümmern jedoch erst im neuen Jahr bzw Frühjahr.Die oberen Zimmer sind durch die fehlende Heizung nicht nur kalt sondern auch Feucht. Im Dach gibt es eine Lücke die Wasser durch lässt worum der Vermieter sich wieder erst im Frühjahr kümmern will.Der Vermieter möchte 1000 Euro Kaution und 650 Euro warm plus den Strom und das Holz für den Ofen welches wir selber bezahlen müssen. Wie genau kann ich hier handeln? Was darf er und was nicht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Seufz. Ihr habt ein Teil angemietet, was schon bei Besichtigung Mängel aufwies. Keine Heizung im Obergeschoss, Lücken im Dach die Stromkabel, u.s.w. Grundsätzlich habt Ihr ein Haus mit sichtbaren Mängeln gemietet, und alle sichtbaren Defizite sind mietrechtlich unerheblich. Ob der Vermieter Euer Holz bezahlen muss, das ist eine Frage des Mietvertrages, wie vieles andere auch. Lasst Euch beraten, das sprengt den Rahmen eines Forums.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Kilianrecht123):
Was darf er und was nicht?

Was der Vermieter darf und was nicht sollte euch ein Anwalt für Mietrecht erzählen, denn wer mit offenen Augen eine Bruchbude anmietet, der findet in einem Forum bestimmt keine Hilfe. Der einzige Rat von mir lautet deshalb: Kündigung sofort und am 31.03.2018 endet euer "Abenteuer".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Grundsätzlich habt Ihr ein Haus mit sichtbaren Mängeln gemietet, und alle sichtbaren Defizite sind mietrechtlich unerheblich.
Das ist nicht korrekt. Die Hauptpflicht des Vermieters ist nach § 535 BGB , "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen". Bleibt halt nur die Frage, wie ein Richter dies hier auslegen würde. Also ob die Mietsache in der aktuellen Form als bewohnbar eingestuft wird oder nicht. Das ist aber letztlich eher was für Theoretiker.

Praktisch ist das Haus offenbar Schrott. Wenn ich das hier so lese
Zitat (von Kilianrecht123):
Zum anderen sind von den Vormietern neue Fenster und eine neue Terrassentür eingesetzt worden
schrillen doch alle Alarmglocken. Fenster und Türen sind Vermietersache. Möglicherweise handelt es sich um die Sorte Vermieter, die einfach gar nichts tun und hoffen, irgendwelche dummen Mieter zu finden. Wenn dem so ist, werdet ihr da mit Sicherheit nicht glücklich.

Raten würde auch ich zu einer Beratung durch einen Anwalt. Es ist zumindest möglich, dass hier eine fristlose Kündigung oder gar eine Auflösung des Mietvertrages (letzteres wenn eine arglistige Täuschung vorlag) möglich ist. Dann müsste der Vermieter immerhin Schadensersatz zahlen. Ohne Anwalt wird man das aber nicht durchbekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kilianrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Seufz. Ihr habt ein Teil angemietet, was schon bei Besichtigung Mängel aufwies. Keine Heizung im Obergeschoss, Lücken im Dach die Stromkabel, u.s.w. Grundsätzlich habt Ihr ein Haus mit sichtbaren Mängeln gemietet, und alle sichtbaren Defizite sind mietrechtlich unerheblich. Ob der Vermieter Euer Holz bezahlen muss, das ist eine Frage des Mietvertrages, wie vieles andere auch. Lasst Euch beraten, das sprengt den Rahmen eines Forums.

wirdwerden



Diese Mängel hat man bei der Besichtigung nicht erkennen können. Unten der Ofen wurde nämlich nur ersetzt ,da der große der bei der Besichtigung drinne stand kaputt war, was wir aber erst beim ausprobieren festgestellt haben. Das der Strom nicht funktioniert, haben wir auch erst später herausgefunden und das Loch sieht man von außen nicht und der Dachboden wurde uns nicht gezeigt. Das mit der Tür war auch nicht ersichtlich da sie so normal aussieht erst wenn man versucht zu heizen merkt man den starken zug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Es bringt dich jedenfalls nicht weiter, wenn du hier dann nach und nach mit weiteren Details rüberkommst, die den Sachverhalt und die Rechtslage wieder völlig umkehren.
Ich weiss auch nicht ob es dir weiterhilft, wenn du dich zunächst mal mit ein paar Grundlagen vertraut machst. Aber dennoch ein Versuch:

Der Begriff "Mangel" bezeichnet eine negative Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand.
Soweit bei der Anmietung keine besonderen Zustandszusicherungen vereinbart wurden, dann wird das Haus in dem bei der Besichtigung gegebenen Zustand angemietet - dies ist der vertragsgemäße Zustand. Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass die Mietsache grundsätzlich zum vertragsgegemäßen Gebrauch geeignet sein muss.

I.A. spiegelt sich ein schlechter Zustand auch in einem niedrigeren Mietpreis wieder. Und jede Verbesserung (Modernisierung), die der Vermieter vornimmt, kann eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nach sich ziehen > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html]BGB § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen[/link]

Sämtliche geschlderte Punkte wäre also erst einmal richtig einzuordnen.
Bei manchen ist es einfach - bei anderen schwieriger - in jedem Fall hängt es aber davon ab, ob etwa zu bestimmten Punkten besondere Vereinbarungen getroffen wurden
z.B. "...... werden durch den Vermieter bis ..... renoviert/repariert"

Die Elektrischen Installationen müssen jedoch grundsätzlich gefahrlos funktionieren und ein Wohnen mit "neuzeitlichen Geräten" ermöglichen (d.h. ausreichend starke/abgesicherte Elektrifizierung).
http://www.iww.de/mk/archiv/mietgebrauch-stromversorgung-im-unsanierten-altbau-mindeststandard-muss-gewaehrleistet-sein-f17057

Wenn nur ein Haus mit 1 Ofen angemietet ist, dann hat man gegenüber dem Vermieter auf keinen Anspruch auf weitere Öfen. Man darf sich aber selbst und auf eigene Kosten weitere Öfen anschaffen, wenn die Abgasführung (Schornstein) das erlaubt.
Zur neuen Schilderung: Falls ein bei Anmietung vorhandener leistungsstarker Ofen vom Vermieter durch einen leistungsschwächeren Ofen ersetzt wurde, dann ist es wieder Sache des Vermieters die vertragsgemäße Beheizungsmöglichkeit wiederherzustellen.

Zitat (von Kilianrecht123):
650 Euro warm plus den Strom und das Holz für den Ofen welches wir selber bezahlen müssen.

"warm plus Holz" ist eigentlich ein Widerspruch in sich - dagegen ist "Holz für den Ofen welches wir selber bezahlen müssen" eindeutig > hier hat der Vermieter kein Holz zu stellen oder zu liefern
Ggf kommt es darauf an, was hierzu im Original-Wortlaut im Mietvertrag steht.

M.E. muss dir hier jemand sämtliche massgeblichen Fakten wie Würmer aus der Nase ziehen und sich den Mietvertrag genau anschauen. Über ein Forum ist das nicht machbar. Und auch beim anschließenden Schriftverkehr bzw. Durchsetzen deiner möglicherweise in manchen Punkten bestehenden Rechte wirst du Hilfe benötigen.

Dir bleibt nur: ab zum Anwalt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

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