Haus => Schenkung/Übertragung , Rückforderung wegen Streitigkeiten

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
SteffenPft.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus => Schenkung/Übertragung , Rückforderung wegen Streitigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Mann und ich haben folgendes Problem:

Hauswert festegestellt durch Notar: 140.000€
Grundschuld: 55.000€


vor Rund 3 Wochen wurde seitens meines Vaters mir das Großelterliches Haus nach deren Tod überschrieben, da meine Eltern noch 2 weitere Häuser besitzen und kein Eigenbedarf vorlag, weil sie in ihrem Haus wohnen.

Da mein Vater noch einen Bruder hat, musste weil er das Haus haben wollte seinen Bruder mit 55.000€ abfinden.
Weil es ja die beiden letzten waren die aus der Übergeblieben waren.

Zudem war von Anfang an klar das dieses Haus mal in meinen Besitz übergeht, meine Mutter sagte früher auch vor anderen Leuten oft das ich das Haus so haben könnte. Mai 2006 zogen wir somit ohen Mitevertrag in dieses Haus ein und mussten schließlich auch keine Miete zahlen da mein Vater sowas nie machen würde.

Ich lebtte schließlich zu diesem Zeitpunkt schon 6 Jahre mit meinem Verlobtem zusammen.

Als wir dann Heiraten wollten kam dann plötzlich der erste Streit auf, mein Vater wollte nicht so richtig das ich heiraten sollte. Es sei gesagt das mein jetziger Mann aus etwas ärmlichen Verhältnissen stammt und ich wiederum bzw. mein Vater eine Firma mit 30 Angestellten hat. Die Verhältnisse kann er nicht verkraften weil er immer Angst , ich müsse ihn aushalten.


Als wir nun 2 Jahre im Haus kostelos gewohnt hatten, wurde gehiratet. Kaum war 1 Woche nach der Hochzeit vergangen, sagte mein Vater, so Mädchen, da Du ja heiraten musstest, kannst Du den Kreditabtrag (von den 55.000€ / 600€/Monat) nun selber zahlen.

Da mein Vater aber Geschäftlich immer Unterwegs war zog sich die Überschreibung des Hauses noch 6 weitere Monate hin.

Wir zahlen aber schon ca. 3000€ in der Zeit für den Kreditabtrag auf Vaters Konto ein um seinen Kredit zu bedienen.


Vor 3 Wochen wurde nun das Haus beim Notar überschrieben, auf ein Vorabeintrag (Vormerkung oder so)ins Grundbuch wurde verzichtet, aus Kostengründen.

Zwischenzeitlich entfachte sich ein Streit zwischen meinem Mann und meiner Mutter, leider auch berechtigt weil meine Mutter ihm unverständlicherweise 1 Monat lang anlog und ihn dadurch in eine unangenehme Lage führte.

Da mein Mann sehr Emotional ist beschimpfte er sie als dumme Schwiegermutter und sagte das sowas ja das allerletzte sei was sie machen würde. Leider rastete dann auch meine Mutter aus und schmiss uns beider aus ihrem Haus. (Sie wohnen 3 Häuser entfernt). Mein Mann wies meine Mutter gleizeichtig nachdem sie uns rauswarf auf das Nutzungsrecht hin und das sie sich daran halten sollten nur diese Räumlichkeiten zu nutzen. (Was man im Ärger so halt sagt, zwischenzeitlich sprechen die beidern aber wieder und es wurde sich entschuldigt bei meiner Mutter)

In dem Notarvertrag wurde auch noch ein Nutzrecht auf Lebenszeit für meinen Vater auf eine Garage eingeräumt da sie selber keine haben um an diese zu kommen ist er berchtigt durch unsere Kelleraum zu gehen.

Damit es nicht allzukomliziert wurde, räumten wir ihm auch noch diesen Kellerraum als Nutzrecht ein, zu der Garage.

Soweit so gut, nachdem Streit war das nun ein Gefundenes Fressen für mein Vater, er kam zu uns durch die Wohnung das er ja Kellerschlüssel hatte ohne zu klingeln und beschimpfte meinen Mann aufs übelste und wollte ihn aus dem haus katapultieren, als mein Vater Handgreiflich werden wollte blieb aber auch mein Mann da noch ruhig und sagte es hat keinen Sinn Bitte verlasse das Haus so hat das keinen Sinn, darauf hin wollte er meinen Mann dann an den Kragen, aber er verlies dann doch ohne diese Tat das Haus.

Jetzt verlangt er von mir und meinem Mann das wir das Haus sofort verlassen (ausziehen sollen) und er will es zurückhaben.

Weder zur Mutter oder auch beim Streit Vater, habe ich mich fast komplett rausgehalten ohne auch nur etwas bösartiges zusagen , denn das ist nicht mein Nivau.

(Es sei gesagt das es ein Verbaler Streit war zwischen meinem Mann und meiner Mutter/Vater)

Er sagte er würde die Schenkung zurückverlangen, da er beim Grundbuchamt angerufen hätte und noch kein Eintrag erfolgt sei,auf meinen Namen.Dies würde noch etwas dauern.

Für meinen Vater steht natürlich nun alles klar, er steht ja noch im Grundbuch und wird einen Anwalt beauftragen die Schenkung Rückgängig zu machen und dann wird er und aus dem Haus befördern.

Zu allem Überfluss haben wir in den Jahren die wir hier schon Wohnen anschaffungen bzw Modernisierungen am Bauwerk für knapp 40.000 - 50.000€ Investiert. (Fenster, Türen, Komplettsanierung, neue Heizung)Caport, im ganzen Haus Parkett usw usw.

Nun stellen sich folgende Fragen:
1.) Kann er die Schenkung bzw. es wird im Notar Vertrag als Übertragung bezeichnet zurückverlangen?

2.) Falls das möglich sei, was ist mit dem Geld vom Kredit und mit den Investitionen?

Oder ist nur einfach so das ich schon mit der Urkunde vom Notar Besitzer des Hauses bin und nur noch auf den Grundbucheintrag warten muss?


Liebe Grüße
Steffen und Sabine





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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SteffenPft.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zur Aktualität, nach Rücksprache mit dem Notar hat er alle Vollmachten erhalten von meinem Vater(Beurkundung), somit müsste er berechtigte Gründe haben um da einzuschreiben da dies nicht erfolgt ist geht das alles sein weiteren gang was auch des Notars Pflicht ist.

Leider wird aber er erst heute bzw. Morgen der Antrag zum Grundbuchamt geschickt weil die unbedenklichkeits Bescheinugung aufgrund der Ferien fehlt. Aber der Notar sagte das wäre egal er würde es heute bze, Morgen zum Grundbuchamt schicken. So das in aller Regel die Übertragung in 14 Tagen von statten gehen soll (Eintragung Grundbuch.

Weitere Auskunft konnte mir der Anwalt nicht erleiten.

Zum anderen ist die Unterschrift beim Notar ein meine ich ein Vertrag der nicht wie jeder andere vertrag ist, denke nicht das man sowas so einfach Rückgängig machen kann.

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#2
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
SteffenPft.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich auch gelsen, wenn Helmut das liest Bitte mal bei mir melden, vielleicht kann man sich ja austauschen.

Ansonsten wäre ich hier über Eure Meinungen sehr Dankbar. Ich weiss ja nicht wie sich das so genau in dem fall verhält etwas anders ist es ja schon als ind em unterem fall.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SteffenPft.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

habe mal ein Urteil gefunden, so ist es bei unserem Vertrag auch, denke damit ist es für mich erdigt und er kann nichts mehr machen.

BFH-Urteil vom 26.9.1990 (II R 150/88 ) BStBl. 1991 II S. 320

1. Eine Grundstücksschenkung ist ausgeführt, wenn Schenker und Beschenkter in gehöriger Form über den Eigentumsübergang einig sind und der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat. Es ist - was der BFH bisher offengelassen hat - nicht erforderlich, daß der Beschenkte den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt gestellt hat.

2. Der Annahme einer Grundstücksschenkung steht es grundsätzlich nicht entgegen, daß der Beschenkte das Grundstück unmittelbar nach der Schenkung veräußert. War der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker rechtlich verpflichtet, das Grundstück an einen bestimmten Dritten zu veräußern oder konnte er sich der Veräußerung infolge einer tatsächlichen Zwangssituation nicht entziehen, so kann dies die Würdigung der Schenkungsabrede dahingehend rechtfertigen, daß nicht das Grundstück, sondern der durch den Verkauf erzielte Erlös geschenkt sein sollte.

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#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Zum anderen ist die Unterschrift beim Notar ein meine ich ein Vertrag der nicht wie jeder andere vertrag ist, denke nicht das man sowas so einfach Rückgängig machen kann.

ja und nein, ein Vertrag kann (fast) niemals einfach Rückgängig gemacht werden, egal ob schriftlich (der Notar als Zeuge verbessert nur die Beweislage), mündlich oder sonst wie.
Imho seid ihr auf der sicheren Seite.

MfG Stefan

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und ich würde ein Schloss in die Kellertür einbauen, damit Vatern nicht mehr in die Wohnung kann.
Was mich aber wundert: ein Zugang zur Garage nur durch den Keller möglich - ja und wo fährt das Auto raus?

Und "raussetzen" - auch dann, wenn dies berechtigt wäre und rechtlich möglich, dauert eine Räumungsklage so ca. 1-2 Jahre. Bei zukünftigen Drohungen dieser Art könnte dies durchaus eine Berechtigung zur Nutzungsverweigerung sein.

Und wegen des Dünkels deines Vaters bezüglich deines Mannes: Hat er die Firma selber aufgebaut oder geerbt, also aus welchem Stall kommt dein Vater?

-- Editiert von sika0304 am 07.07.2008 08:32:18

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