Hallo,
habe im Oktober einen Notarvertrag unterschrieben für eine Haus mit den üblichen Ausschlüssen zur Gewährleistung.
Im Maklerexpose wurde mit einem bereits vorhandenen Kaminanschluss geworben. Auch im Grundriss war ein s.g zweizugiger Kamin eingezeichnet. Nun stellt sich heraus dass der beworbene Kaminanschluss nicht vorhanden ist..... In Bedrängnis geraten, behauptete der Verkäufer sogar kurzzeitig er habe die Angaben für das Maklerexpose nie gemacht bzw das Expose nie freigegeben .
Habe nun den Verkäufer angeschrieben und ihm eine Frist gesetzt um entweder den MAngel zu beseitigen oder den Kaufpreis entsprechend dem Mangel zu mindern.
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten
Ist in diesem Fall der Tatbestand der arglistigen Täuschung gegeben??
Kann ich einen Teil des Kaufpreises zurückhalten ohne den Kaufvertrag zu gefährden???
Und was muss ich noch beachten (z.B bei der Schlüsselübergabe)
Um den Übergsbetermin nicht zu gefährden, möchte ich bei Nichtreaktion des Verkäufers erst die Schlüsselübergabe vollziehen und dann den Anwalt einschalten (oder wäre das total falsch???). Um es klar zu sagen; ich möchte nicht vom Vertrag zurücktreten....
Lieben Dank
ernie2403
Haus gekauft - eine Eigenschaft fehlt (wurde im Expose beworben)
1. Januar 2008
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Frage vom 1. Januar 2008 | 17:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus gekauft - eine Eigenschaft fehlt (wurde im Expose beworben)
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2008 | 21:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine dir zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Dies ist ein Mangel.
Für arglistige Täuschung müßtest du beweisen daß dem Verkäufer dieser Mangel vorher bekannt vor.
Bei der Größenordung "Haus" würde ich jedoch unbedingt zu einem Anwalt raten! Auch ein Kamin ist ja nicht mal eben für 100 EUR nachgerüstet ..
Und jetzt?
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