Hallo und guten abend,
wir sind eine Erbengemeinschaft. In dem Haus das wir gemeinsam geerbt haben, wohnt die Frau meines verstorbenen Vaters. Das Haus hat mein Vater von seinem Vater geerbt, der im gleichem Jahr vor ihm verstarb. Wir (zwei Töchter und deren Tante) wollen eine ortsübliche Miete, die Witwe hingegen den alten Vertrag erhalten (den hat sie nicht im Original), und den alten Betrag bezahlen, dieser beläuft sich allerding auf 1/4 der ortsüblichen Miete, und wurde auch unter der Vorraussetzung zwischen meinem Vater und meinem Opa geschlossen, dass mein Vater das Haus modernisiert. Dies ist im Laufe der Jahre natürlich geschehen, und das Haus ist in einem gehobenen Standard ausgestattet. Kommen wir da etwa nicht um einen rechtstreit herum?
DANKE
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Haus geerbt (Wuchermiete mal anders)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Kommen wir da etwa nicht um einen rechtstreit herum?
Wenn ihr den Streit verlieren wollt, könnt ihr ihn gern anfangen.
Der alte Vertrag gilt weiterhin. Allerdings ist evtl. eine reguläre Mieterhöhung drin.
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Halt Korrektur! Der Vater hat das Haus von seinem Vater geerbt? Dann war er nach dem Tod seines Vaters kein Mieter mehr und seine Frau auch nicht.
Demnach wäre der alte Mietvertrag hinfällig.
-- Editiert kathi2008 am 11.01.2015 21:01
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Wer will denn einen Streit verlieren? Ich möchte am besten gar nicht streiten,
sondern für alle eine akzepable Lösung finden, die von diesem Planeten ist!
Das mit der Mieterhöhung ist zwar eine Möglichkeit, aber dann wäre es immernoch eine lächerliche Miete.
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-- Editiert Hamster1985 am 11.01.2015 21:05
Hab meinen Beitrag korrigiert. Ist das so wie ich geschrieben habe? Und hatte die Witwe selber einen Mietvertrag mit dem Opa?
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Mit welchen Argumenten gedachte man denn Gesetzliche Vorgaben und einen offenbar rechtsgülten, erfüllten Vertrag für nichtig erklären zu können?
Als erste müste man mal prüfen, ob die Miete überhaupt erhöht werden kann.
Denn so wie sich das liest, scheint es mir eher eine "Fix-Miete" zu sein.
Und selbst dann könnte man nur nach den Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung erhöhen.
quote:<hr size=1 noshade>Kommen wir da etwa nicht um einen rechtstreit herum? <hr size=1 noshade>
Natürlich, das geht ganz einfach.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
nein, leider hat nicht nur meine Vater geerbt, sondern auch meine Tante, somit gilt der alte Mietvertrag. Wie gesagt, ich möchte mich nicht streiten, und vertragsbrüchig werden auch nicht.
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quote:
Nachdem der Mieter seine Leistung erbracht hat, will die Erbengemeinschaft nun vertragsbrüchig werden und die der Mieterin zustehende Gegenleistung nicht erbringen. Das klappt nicht.
Der Vater war aber kurzzeitig Eigentümer des Hauses und damit kein Mieter mehr.
Wenn ich Mieter einer Wohnung bin, diese Wohnung dann kaufe, und die Wohnung danach wieder verkaufe, kann ich mich auch nicht auf den Mietvertrag berufen, denn ich vor meinem Kauf und dem anschliessenden Verkauf mal mit dem ehemaligen Vermieter/Alteigentümer hatte.
Die Frage ist nur: besteht/bestand ein Mietverhältnis zwischen der Witwe und dem Opa, bzw. zwischen der Witwe und ihrem verstorbenen Mann.
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Nein zwischen meinem Opa und der Witwe bestand kein Vertrag.
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-- Editiert Hamster1985 am 11.01.2015 21:16
Es gibt einen Erbvertrag, kurz umrissen: die Kinder erben alles was unbeweglich ist und die Witwe alles was beweglich ist.
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Wenn die Tante zusammen mit dem Vater das Haus geerbt hat, war der Vater dann weiterhin Mieter? Wie haben die beiden das untereinander geregelt?
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Wir waren alle in Trauer wegen meines Opas und Papas Krankheit hat uns die letzte Kraft geraubt, alle Zahlungen liefen weiter, soweit ich weiß. Es wurde versäumt sich in solchen Zeiten über soetwas "unwichtiges" zu unterhalten.
doch ich bin konfus jetzt (nicht mehr)---> Der Mietvertrag hat also Bestand, da meine Tante Miterbin ist. Richtig?
-- Editiert Hamster1985 am 11.01.2015 21:54
Mietvertrag, Erbvertrag, .... an erster Stelle sollte mal die Prüfung aller vertraglichen Vereinbarungen anstreben.
Schlicht weil hier keiner die Inhalte kennt.
Erst dann weis man was überhaupt vorliegt und was man geltend machen kann.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Danke, für Eure Antworten, wir werden so wie es aussieht einen Anwalt aufsuchen müssen.
@ Ho Chi Min: Muss wohl an den Erklärungen liegen, dass ich "nix" verstehe.
-- Editiert Hamster1985 am 11.01.2015 22:09
Flinte ins Korn werfen? Nein.
Es muss doch möglich sein eine ortsübliche Miete durchzusetzen, ohne, dass sich alles jahrelang in die Länge zieht.
quote:
Schade vor der Korrektur war der nämlich echt gut.
Nein, er war eben nicht gut
@hamster
Verständliche Reaktion.
Meiner Meinung nach kann man nicht Mieter seines eigenen Hauses werden, selbst wenn einem dieses Haus nur zur Hälfte gehört. Nur war die Tante ja nicht Mieterin. Trotzdem würde behaupten, dass zum Todeszeitpunkt des Vaters kein Mietverhältnis mehr bestand in das die Witwe eintreten könnte.
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quote:<hr size=1 noshade>Es muss doch möglich sein eine ortsübliche Miete durchzusetzen, ohne, dass sich alles jahrelang in die Länge zieht. <hr size=1 noshade>
Klar. Alle sind sich einig. Dann klappt das. Sieht hier aber nicht so aus.
quote:<hr size=1 noshade>Danke, für Eure Antworten, wir werden so wie es aussieht einen Anwalt aufsuchen müssen. <hr size=1 noshade>
Das wäre ratsam.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
:Es muss doch möglich sein eine ortsübliche Miete durchzusetzen, ohne, dass sich alles jahrelang in die Länge zieht.
Klar. Alle sind sich einig. Dann klappt das. Sieht hier aber nicht so aus.
Es sieht nicht nur so aus, es ist offensichtich so.
Klappt also so nicht.
Interpretationen sind hier ja auch nicht gefragt von mir, das kann ich selber. Lösungen die auf Wissen/ Erfahrungen basieren schon eher.
Gute Nacht
Da bleibe nur die Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen mit Hilfe eines Fachmannes/einer Fachfrau, einfach um festzustellen
1. wo steht man
2. was ist aussichtsreiches Vorgehen
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Interpretationen sind hier ja auch nicht gefragt von mir, das kann ich selber. Lösungen die auf Wissen/ Erfahrungen basieren schon eher.
Das ist ein Forum! Hier sind Laien unterwegs und keine ehrenamtlich tätigen Anwälte und Richter. Was erwartest du?
Wenn zum Todeszeitpunkt des Vaters noch ein rechtsverbindlicher Mietvertrag bestand, dann hätte die Witwe das Recht dieses Mietverhältnis zu übernehmen.
Für ein relativ geringes Honorar sollte ein Anwalt die Frage, ob solch ein Mietvertrag noch bestand, beantworten können.
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Was ich erwarte war sicherlich etwas zu hoch gegriffen, für die Beteiligten an diesem Threat. Ist ja auch etwas verzwickt, und Laie bin ich auch und verstehe sehr gut, dass ihr da nicht weiterkommt.
In diesem Sinne: lieber nichts schreiben, als etwas Dummes.
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