Haus erben / Verklagt werden ohne 100 % Erbannahme

31. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
jeapru
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus erben / Verklagt werden ohne 100 % Erbannahme

Guten Tag,

mein Vater ist vor kurzen vertorben und wir alle ( seine Frau mein Bruder und ich) haben das Erbe noch nicht angenommen, Mein Bruder und ich schicken aber die Tage das Schreiben ans Amtsgericht und nehmen an.
Wir wissen aber schon daß wir ein Haus erben daß mit Alg 2 Empfängern bewohnt wird.
Auch ist dort schön länger ( ca 4 Monate) die Heizung kaputt.
Mein Vater hat es leider nur geschafft Kostenvoranschläge ranzuholen aber nicht mehr dieses umsetzten zu lassen. Jetzt haben die Mieter des Hauses eine Anwältin eingeschaltet die die Miete jetzt um
100 % kürzen will und diese Miete dann als Abzahlung an den Heizungsbauer übergeben möchte.
Wir wollen , wenn wir das Erbe annehmen, die Mieter dort raushaben und auch nichts mehr investieren undeinfach nur das Haus verkaufen.
Wie stehen wir rechtlich da ?
Wie kann ich die Mieter als neuer Besitzer / Erbe rauskriegen ?
Und kann die Anwältin uns überhaupt verklagen solange wir noch keine offiziell bestätigten Erben sind ?

Vielen Dank für ihre HIlfe

Jeanette Prunner

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Zunächst einmal, Sie sollten gemeinsam beim Nachlassgericht
einen gemeinsamen Erbschein beantragen.
Danach zum Notar, der eine Grundbuchänderung veranlasst.
Als nächstes- Sie haben nicht nur Rechte, sondern auch
Pflichten geerbt. Dazu gehört, dass Sie die Heizung
reparieren lassen. Denn die Mietverträge mit den Mietern
gehen an die - nun Erbengemeinschaft- über.
Sie können auch abwarten, bis die Rechtsanwältin bei Gericht die Zwangsverwaltung Ihres Erbes beantragt.
Das scheint mir hier angebracht.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

mein Vater ist vor kurzen vertorben und wir alle ( seine Frau mein Bruder und ich) haben das Erbe noch nicht angenommen,
Man erbt "automatisch", da muss man nichts annehmen.

Mein Bruder und ich schicken aber die Tage das Schreiben ans Amtsgericht und nehmen an.
Das könnt ihr Euch sparen.

Wir wollen , wenn wir das Erbe annehmen, die Mieter dort raushaben und auch nichts mehr investieren undeinfach nur das Haus verkaufen.
Wollen könnt ihr viel!

Wie stehen wir rechtlich da ?
Ihr treten in die Mietverträge ein und könnt den Mietern nicht einfach kündigen, weil ihr die Immo verkaufen wollt.

Und kann die Anwältin uns überhaupt verklagen solange wir noch keine offiziell bestätigten Erben sind ?
Ja, da ihr bereits "offiziel" Erbe seid.

Zunächst einmal, Sie sollten gemeinsam beim Nachlassger hteinen gemeinsamen Erbschein beantragen.
Es genügt, wenn ein Erbe den Erbschein beantragt.

Danach zum Notar, der eine Grundbuchänderungg veranlasst.
Die Grundbuchberichtigung kann man formfrei (normaler Brief genügt) unter Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins beantragen. Ein Notar ist hierfür nicht erforderlich.

Sie können auch abwarten, bis die Rechtsanwältin bei Gericht die Zwangsverwaltung Ihres Erbes beantragt
Das kann sie gar nicht beantragen.

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