ich brauche mal wieder Eure Hilfe,
es geht um eine Freundin von mir,
das Testament wurde am 18.06.1980 vom Notar ausgestellt,
die Oma hat so verfügt hier der Inhalt:
Der befreiten Vorerbin setze ich ...... ...... ein.
Meine Tochter (Mutter v. Enkelkind 1 & 2) ist von allen Beschränkungen befreit,
die das Gesetz zuläßt.
Nacherben nach meiner Tochter (Mutter) sind meine Enkelkinder.
a.) Tochter 1 (Enkelkind)
b.) Tochter 2 (Enkelkind)
jetzt geht es darum die Mutter liegt im sterben,
Tochter 1 ist verstorben und war verh.
Tochter 2 lebt noch (um diese Person) geht es
wie sieht das mit der Erbfolge aus,
denn es geht um ein Haus,
Tochter 1 wie o.g. war verheiratet und der Mann hat 1 Sohn aus 1. Ehe und mit Tochter 1 ein gemeinsamen Sohn,
erbt der Mann oder der Sohn aus erster Ehe oder der gemeinsame Sohn von Tochter 1 etwas,
zumal Tochter 1 und Ehemann auch ein Berliner Testament hatten,
worüber man aber leider nichts genaues weiß
ich freue mich über eure Antworten
und bedanke mich wieder recht Herzlich
-- Editiert von Boos Marion am 04.01.2009 15:38
Haus erben Testament von 1980
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Da T1 vor dem Nacherbfall vestorben ist, geht ihr Nacherbenrecht auf ihre Erben über, sofern kein anderer Wille des Erblassers (der Oma) anzunehmen ist (§ 2108 Abs. 2 BGB
).
Liegt kein Testment der T1 vor, sind Erben der Ehemann (§ 1931 BGB
) und der gemeinsame Sohn (§ 1924 BGB
). Liegt ein Berliner Testament vor, sind Erbe die Personen die darin festgelegt sind.
Dankeschön,
also versteh ich das richtig,
das es im Prinzip egal ist ob ein Testament vorliegt,
denn die Erben Ehemann und/oder Sohn erbenso oder so?
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...denn die Erben Ehemann und/oder Sohn erbenso oder so?...
Nicht unbedingt - was steht denn zur Ersatzerbfolge im Testament der Großmutter?
-- Editiert von cruncc1 am 04.01.2009 18:06
Ob T1 ein Testament hatte, spielt für den Erbanspruch von T2 keine Rolle. T2 hat einen Nacherbanspruch von 1/2. Die Hälfte von T1 geht an deren Erben. Wenn kein Testament vorhanden ist, dann geht der Erbanspruch von T1 je zur Hälfte an Ehemann und Sohn weiter. Mit Testament kann diese Aufteilung anders aussehen, z.B. dass der Nacherbanspruch komplett an den Ehemann geht.
Dabei gehe ich davon aus, dass im Testament der Großmutter keine Ersatzerben für T1 und T2 genannt wurden.
nein es gibt keine Ersatzerben
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