Haus den Enkeln gekauft - danach Geld zurück?

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
bangor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Haus den Enkeln gekauft - danach Geld zurück?

Der Großvater meiner Frau hat uns im Jahre 1995 das Haus bezahlt. Dieses funktionierte so, das der Kaufvertrag und der Grundbucheintrag auf den Namen meiner Frau lief. Der Großvater hat lediglich die Kaufsumme (ca. 185.000 DM) in Bar bezahlt.
Da er seit einigen Jahren mit der Familie gebrochen hat, würde mich interessieren, ob er die Summe zurück verlangen kann.
Wenn ja: Wie lange ist die Verjährungsfrist?

Vielen Dank im vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Dieser Hauskauf zugunsten Ihrer Frau ist als Schenkung iSd §§ 516 ff BGB zu qualifizieren. Aufgrund der Unentgeltlichkeit ergeben sich hier für den Schenker zwei Möglichkeiten, die Schenkung rückgängig zu machen: Zum einen die Rückforderung wegen Verarmung (§ 528 BGB ), zum anderen der Widerruf wegen groben Undanks (§ 530 BGB ). Der Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB ist gem. § 529 I aE BGB dann ausgeschlossen, wenn die Bedürftigkeit des Schenkers erst zehn Jahre nach der Schenkung eintritt. Der Widerruf nach § 530 BGB ist dann ausgeschlossen, wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der Schenkende von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Widerrufsrechts Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bangor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Er hat ca. 2000.- Euro Rente im Monat. Wegen Verarmung kommt also nicht in Frage.
Undank wäre auch ausgeschlossen, weil gerade meine Frau sehr an ihm hing und stets für ihn da war, wenn er jemanden brauchte. Das gilt übrigens auch für den Rest der Familie.
Mein Schwiegervater lässt sich sogar die "üble Nachrede" von ihm gefallen. Der Großvater wohnt nebenan im gleichen Haus zu einer sehr geringen Miete.
Wir haben dann wohl nichts zu befürchten.
Das beruhigt mich.

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