Guten Morgen
Wir möchten ein Haus aus der Zwangsversteigerung kaufen. Die jetzigen Besitzer sind Hartz 4 Empfänger. Von einer Bekannten weiß ich das noch Möbel und Unrat im Haus sind.
Ersteigere ich die Möbel und Unrat mit ?
Schönen Feiertag da wo er Heute ist. :-)))
Grüße Brigitte
Haus aus der Zwangsversteigerung , Möbel und Unrat im Haus
4. Juni 2015
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Frage vom 4. Juni 2015 | 09:49
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
Haus aus der Zwangsversteigerung , Möbel und Unrat im Haus
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#1
Antwort vom 4. Juni 2015 | 10:29
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Haus ist Haus. Inventar ist Inventar.
Am Inventar darf man sich üblicherweise nicht vergreifen.
Ich würde diese Frage, inwieweit das Inventar umfasst ist bzw. entsorgt werden kann, einfach vor Versteigerung mal stellen.
Manchmal kann man sich aber auch mit den jetzigen Eigentümern auf dem kurzen Weg einigen. Zu holen ist bei denen wohl nichts und man bräuchte ja nur eine Bestätigung, dass man es entsorgen kann (am besten schriftlich).
#2
Antwort vom 4. Juni 2015 | 10:38
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
ZitatHaus ist Haus. Inventar ist Inventar. :
Am Inventar darf man sich üblicherweise nicht vergreifen.
Ich würde diese Frage, inwieweit das Inventar umfasst ist bzw. entsorgt werden kann, einfach vor Versteigerung mal stellen.
Manchmal kann man sich aber auch mit den jetzigen Eigentümern auf dem kurzen Weg einigen. Zu holen ist bei denen wohl nichts und man bräuchte ja nur eine Bestätigung, dass man es entsorgen kann (am besten schriftlich).
Danke.
Also verstehe ich dich richtig das man die Katze im Sack kauft ? Das der Käufer die Entsorgung des Unrates bezahlen muss weil beim jetzigen Eigentümer nichts mehr zu holen ist ???
Grüße
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#3
Antwort vom 4. Juni 2015 | 13:55
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Also verstehe ich dich richtig das man die Katze im Sack kauft ?
Das ist bei jeder Zwangsversteigerung der Fall.
Sie können froh sein, wenn die jetzigen Eigentümer freiwillig ausziehen - sonst haben Sie noch die Kosten der Zwangsräumung durch den GV vorzustrecken (i.d.R. mind. 2000,-- € bis 3.000,-- €).
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