Wir leben in einer ehemaligen Engländer Siedlung. Diese wurde ca. vor 2 Jahren bereits Stück für Stück von der BIMA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft.
Einige Häuser werden noch von stationierten Briten genutzt und Einige stehen frei. Es wurde immer nur seitens der BIMA ausgesagt, dass die restlichen Häuser auch an private Käufer verkauft werden sollen . Nun wurden die freien Häuser an die Stadt mietfrei abgetreten für eine Flüchtlingsunterkunft.
Ich fürchte um eine Wertminderung meines Eigentums. Um die Flüchtlinge geht es mir hierbei nicht. Ich habe grundsätzlich kein Problem mit dieser Lösung zur Unterbringung schließlich stehen die Gebäude ja leer.
Hintergrund meiner Befürchtungen zur Wertminderung ist, alle Häuser sind recht klein (max. 90 qm). Wir sind ein kinderloses Ehepaar. Das Haus ist momentan optimal zu Zweit. Zukünftig steht aber unsere Familienplanung an. Dieses Eigentum haben wir trotz des Gedankens gekauft, es schließlich verkaufen zu können, wenn es uns mit Kindern zu klein wird.
Ich bitte um Hilfe. Ich möchte abklären, ob wir irgendwelche Rechte gegen die BIMA geltend machen können. Ich kenne mich mit den Rechtsgrundlagen nicht aus. Es ist für mich aber denkbar, dass es für Bundesimmobilien eine Regelung o.Ä. für den Verwendungszweck von Häusern gibt. In diesem Fall momentaner Verwendungszweck: Die Unterbringung der Briten. Danach Verlauf an Privatleute.
Für uns stellt sich nunmal die Frage hätte die BIMA uns über alle künftig möglichen Verwendungszwecke informieren müssen? Ähnlich wie bei einen Hausverkauf von Privatperson zu Privatpersonen, wo wissentlich durch den Verkäufer ein Schimmelbefall oder sonst etwas verschwiegen wurde, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Meines Wissens nach, besteht in solchen Fällen ein Recht gegen den Verkäufer (Wertminderung oder Erstattung von Kosten des Verkaufspreises)
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten
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Haus Wertverlust/Wertminderung
9. Januar 2015
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Frage vom 9. Januar 2015 | 10:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Haus Wertverlust/Wertminderung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2015 | 00:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Ein Post zu dem Thema reicht auch: http://www.123recht.net/Haus-Wertverlust-Verkaufsrecht-__f480639.html
Schließung bantragt
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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