Hauptzollamt Zahlungsaufforderung

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Daniel198742
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauptzollamt Zahlungsaufforderung

Guten Abend,
da meine Freundin ALG 2 Empfängerin ist und
früher mit einem Typen zusammengewohnt hat,
der die Wohnung unsauber dem Vermieter
hinterlassen hat, steht nun ein Besuch eines
externen Mitarbeiters des Hauptzollamtes an.

Wir wohnen einfach nur zusammen, sind weder verlobt
noch verheiratet.
Bei meiner Freundin ist nichts - WIRKLICH NICHTS
zu holen, was irgendwie verwertet werden könnte.

Jetzt mein eigentliches Anliegen -

Ist es möglich, dass sie dafür eine Freiheitsstrafe,
Freiheitsentzug o.Ä. bekommen kann?
Wir haben diesem Mitarbeiter des Zollamts bereits
eine Ratenzahlung von 10 € angeboten, worauf er
sich jedoch nicht eingelassen hat.

Also kann man für so einen Mist ins Gefängnis kommen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

das Hauptzollamt befaßt meines Wissens nach mit Forderungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenn die Freundin Schuldem bei einem ganz gewöhnlichen Vermieter hat, kommt der ganz normale Gerichtsvollzieher - insofern kann die Geschichte so nicht stimmen.

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Weil man mit einem Typen zusammengewohnt hat, der die Wohnung unsauber an dem Vermieter zurückgegeben hat, kommt kein Mitarbeiter des Hauptzollamtes bei einem vorbei und möchte Geld haben! - Was ist bei Ihnen wirklich los?

Ratenzahlungen von 10,- € kann man anbieten. Bevor der Gläubiger ein gut gemeintes Angebot als Verarschung missversteht, rechnen Sie anhand der Verbindlichkeiten aus, wie lange der Gläubiger auf Tilgung der Gesamtschuld warten müsste. Müsste er länger als 24 Monate warten, würde ich lieber gar nichts anbieten; 10,- €-Ratenzahlungspläne (bei z.B. 5.000,- € Schulden), bei denen die Gläubiger vor Tilgung versterben kommen in der Regel nicht gut an.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daniel198742
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, danke schonmal für die Antworten!

Hi,

das Hauptzollamt befaßt meines Wissens nach mit Forderungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenn die Freundin Schuldem bei einem ganz gewöhnlichen Vermieter hat, kommt der ganz normale Gerichtsvollzieher - insofern kann die Geschichte so nicht stimmen.

Gruß vom mümmel



Das stimmt schon so. Wie schon geschildert ist meine Freundin ALG 2 Empfängerin und war es auch als sie die Wohnung verließ.


Was ist bei Ihnen wirklich los?



Ich habe nichts verschwiegen.


Ratenzahlungen von 10,- € kann man anbieten. Bevor der Gläubiger ein gut gemeintes Angebot als Verarschung missversteht, rechnen Sie anhand der Verbindlichkeiten aus, wie lange der Gläubiger auf Tilgung der Gesamtschuld warten müsste. Müsste er länger als 24 Monate warten, würde ich lieber gar nichts anbieten; 10,- €-Ratenzahlungspläne (bei z.B. 5.000,- € Schulden), bei denen die Gläubiger vor Tilgung versterben kommen in der Regel nicht gut an.



Ist jedoch ein Problem, wenn der Zöllner am höheren Hebel sitzt. Als Normalbürger kann man sich m.M. keinen Stress mit diesen Menschen leisten.
Werde aber trotzdem nochmal versuchen die 10 € Rate anzubieten.


Meine eigentliche Frage ist nach wie vor, ob meine Freundin dafür einen
Freiheitsentzug bekommen kann!?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Das Hauptzollamt treibt Forderungen des Zoll, der Arbeitsagenturen, Jobcenter und der GEZ ein.

Dafür das der Ex-Freund die Wohnung nicht sauber hinterlassen hat, sind die definitiv nicht zuständig.

Es wäre sowieso fraglich weshalb sollte die Freundin für den Ex einstehen?


quote:
steht nun ein Besuch eines externen Mitarbeiters des Hauptzollamtes an.

Woher hast du diese Weisheit? Gibt es was schriftliches? Wenn ja mal hier wortwörtlich posten...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daniel198742
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Harry van Sell

Du sagst doch selbst, dass der Zoll Forderungen z.B. von der Arbeitsagentur eintreibt.

Nun ist es so, dass meine Freundin den früheren Mietvertrag unterschrieben hat und somit die Wohnung auf ihrem Namen lief.


Woher hast du diese Weisheit? Gibt es was schriftliches? Wenn ja mal hier wortwörtlich posten...



Woher ich diese Weisheit habe? Ich gucke garantiert nicht in eine Glaskugel, die
mir die Zukunft voraussagt. Ich habe es doch schwarz auf weiß hier auf meinem Schreibtisch liegen - das Schreiben des Zollamtes. Und morgen kommt jemand vorbei, ganz einfach....


Es wäre sowieso fraglich weshalb sollte die Freundin für den Ex einstehen?



Soetwas nennt man für gewöhnlich eine Vertragsbindung, wenn sie den Mietvertrag inkl. Klauseln unterschrieben hat.



Ist hier zufällig jemand der kompetent genug ist mir die einfache Frage zu beantworten ob man dafür Handschellen bekommt und in den Knast geht??
Langsam komme ich ins Zweifeln....

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Bevor du andere wegen Inkompetenz anpflaumst, solltest du vielleicht mal den Sachverhalt anständig schildern.
Wenn der Exfreund deiner Freundin seine Wohnung unsauber (=dreckig) verlassen hat, hat deine Freundin nichts damit zu tun (so hast du das in deinem 1. Posting geschrieben) und das Hauptzollamt wird auch nicht für die Forderung eines Privatgläubigers tätig. Aber anscheinend war es ja ganz anders.
Wenn bei Deiner Freundin nichts zu holen ist, wird sie früher oder später die eidestattliche Versicherung abgeben müssen. Verweigert sie das, kann sie zur Erzwingung auch in den Knast wandern; nicht aber, weil sie ihre Schulden nicht bezahlen kann.
Schuldtürme sind schon seit längerer Zeit in Deutschland abgeschafft.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Nun ist es so, dass meine Freundin den früheren Mietvertrag unterschrieben hat und somit die Wohnung auf ihrem Namen lief.

Ach nein, tatsächlich? Das hört sich aber schon mal ganz anders an als
quote:
da meine Freundin ALG 2 Empfängerin ist und früher mit einem Typen zusammengewohnt hat, der die Wohnung unsauber dem Vermieter hinterlassen hat, steht nun ein Besuch eines externen Mitarbeiters des Hauptzollamtes an.


Schön das da doch noch ein paar Infos kommen die für den Sachverhalt relevant sind...



quote:
Ist hier zufällig jemand der kompetent genug ist mir die einfache Frage zu beantworten ob man dafür Handschellen bekommt und in den Knast geht??
Langsam komme ich ins Zweifeln....

Das setzt auch eine kompetente Fragestellung voraus und eine vollständige korrekte Schilderung des Sachverhalts.
Auf so vage Tralala-Postings wie '... da kommt das Hauptzollamt weil der Ex die Wohnung unsauber hinterlassen hat...' kann man keine vernünftige Antwort geben. Glaskugeln haben wir hier nicht auf den Monitoren stehen!


Da du leider bist jetzt nicht in der Lage warst zu schreiben was man ihr vorwirft (also das was im Schreiben steht), kann man dazu keine konkrete Stellung nehmen.


Ich gehe aufgrund deiner vagen Schilderung mal davon aus das man ihr Sozialbetrug (ungerechtfertigter Bezug von Sozilaleistungen) vorwirft, § 263 StGB.
Ja, dafür bekommt man wenns schlecht läuft Handschellen und ein paar Jährchen Knast könnten auch drin sein.
In leichten Fällen und ohne Vorstrafe bekommt man in der Regel eine Geldstrafe, bei mittleren Fällen bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren mietfreies wohnen in der JVA vom Richter verpasst.


Genauere Auskünfte gibts wenn man den konkreten Vorwurf und das straftrechtliche Vorleben (also die Vorstrafen falls vorhanden) der Betroffenen kennt.

Deshlab gerne noch mal: hier wortwörtlich posten was im Schreiben steht...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

da "Hauptzollamt" sehr nach zu Unrecht bezogenen Leistungen klingt (und nicht nach "unsauber hinterlassener Wohnung") und man für diese durchaus in den Knast kommen kann, darf ich Harry hier mal völlig beipflichten. Genauere Prognosen gibt es bei genaueren Infos...

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daniel198742
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Es hat sich schon erledigt. Die Dinge, die ich mir im
Kopf ausgemalt habe sind glücklicherweise nicht eingetroffen.

Der Zollmitarbeiter sagte auch, dass es für eine solche
Angelegenheit nicht die Ersatzhaft gäbe.
Da waren meine Freundin und ich natürlich sehr erleichtert.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go459485-67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

In der Regel ist es so, das man wegen Schulden nicht ins Gefängnis geht. Es sei denn man verweigert die eidesstattliche Versicherung. Da sie ALG 2 Empfängerin ist, lebt sie ohnehin am Existensminimum.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Das hilft nach über 7 Jahren bestimmt...

1x Hilfreiche Antwort

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